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Demnach darf man dann zum Beispiel nicht mehr auf einen sinkenden Euro spekulieren, es sei denn, es liegt ein "berechtigtes Absicherungsinteresse" vor.
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... sondern auch auf den Euro. Bei Zuwiderhandlung drohen drakonische Strafen...
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Zusätzlich werden das Bundesministerium der Finanzen und – falls ein schnelles Handeln in Krisensituationen erforderlich ist - die BaFin ermächtigt, auch andere Geschäfte zu verbieten. Zu diesen Geschäften zählen insbesondere Derivate, die Leerverkäufe auf deutsche Aktien und Staatspapiere abbilden und Währungsderivate auf den Euro [GLOSSAR], die nicht der Absicherung von Währungsrisiken dienen.
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Derivate, die Leerverkäufe auf deutsche Aktien und Staatspapiere
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sten« (12. Juni 2010, 17:58)
Alternativ würde ich sagen: Du wanderst aus, dann kann Dir das alles egal sein.