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Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von »sten« (25. Mai 2014, 19:28)
Zitat
Die deutsche Einlagensicherung gilt nur für CASH. Für das Depot ist Sie auf 20.000€ begrenzt.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sten« (26. Mai 2014, 13:49)
Wie sieht das bei den anderen, großen OnlineBanken wie DAB, Consors, usw. aus, gibt es dort auch diese Begrenzung?
Eigentlich bin ich bisher davon ausgegangen, dass die Kunden-Depots als seperates, getrenntes Sondervermögen geführt werden.
Zitat
"Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Wertpapiere, die sich im Kundendepot bei einem Finanzinstitut befinden, Eigentum des Depotinhabers sind. Das Institut ist nur der Verwahrer. „Selbst wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über ein Kreditinstitut ein Moratorium wegen Insolvenzgefahr verhängt und die dortigen Einlagen eingefroren sind, können Anleger ihr Depot zu einer anderen Bank übertragen“, sagt der Experte des BdB. Dies gelte auch für den Fall der Insolvenz."
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »sten« (26. Mai 2014, 15:58)
Zitat
Nach britischem Recht wirkt die Aktienleihe wie ein Verkauf. Das Eigentum der Anteile geht an den Ausleiher über.
Lucas
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von »sten« (27. Mai 2014, 09:25)
Zitat
Wie ist die Erkenntnis begründet, dass man bei einem Auslandsbroker im allgemeinen auf seinen Verlusten sitzen bleibt?
Gewinne, auch bei Auslandsbrokern, werden "normal" besteuert.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bernd« (27. Mai 2014, 19:44)
* man also mit den Gewinnen unterjährig Zinseszins Effekte hat, weil man mit den Gewinnen wirtschaften kann (wie es seit Jahrzehnten überall auf der Welt üblich war, aber seit kurzem nicht mehr in Deutschland)
* während erst in der Steuererklärung die Gegenrechnung erfolgt
Benutzer
Registrierungsdatum: 19. November 2009
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sten« (28. Mai 2014, 18:09)
1.)
Gesetzliche Einlagensicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken: "Seit 01.01. 2011 beträgt die Absicherung von bis zu 100.000 Euro zu 100 Prozent."
Link: http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeb?nsicherung.html
ich habe den Artikel so verstanden das in Insolvenzfall einfach das Depot auf eine andere Bank verlustfrei ohne Limitierung über tragen werden kann, siehe untere Teil. Und nur wenn das nicht möglich ist, weil Bank diese illegaler weiße verliehen hat greift das trostplaster mit 20k.
Deshalb muss man den Punkt mit der Hausbank abklären, d.h. man geht wenn sie sich eckig anstellen.
Uebrigens in dem Artikel steht auch, dass es bisher noch keinen einzigen solchen entschaedigungsfall gegeben hat.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »sten« (28. Mai 2014, 22:24)