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sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

1

Donnerstag, 25. September 2003, 13:06

Kursgewinne vorerst steuerfrei !!!

Hallo,

unter diesem Link wird ein aktuelles Urteil angesprochen, welches ab jetzt die Versteuerung von Spekulationsgewinnen für Verfassungswidrig erklärt.

http://www.dm-online.de/dmwwwangebot/fn/…rt/1/index.html

Es ist zwar noch nicht entgültig entschieden, aber es sieht ganz gut aus.

Ich denke das sind gute Neuigkeit.

Gruss
Torsten

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »sten« (25. September 2003, 13:10)


sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

2

Donnerstag, 25. September 2003, 13:11

RE: Kursgewinne vorerst steuerfrei !!!

Kursgewinne komplett, bitte

Hunderttausende Sparer können aufatmen. Sie müssen ihre Kursgewinne aus Wertpapiergeschäften vorerst nicht mehr versteuern, hat vor kurzem der Bundesfinanzhof entschieden (Aktenzeichen IX B 16/03).


Hier finden Sie einen Musterbrief, der als Vorlage für Ihren Einspruch gegen den Steuerbescheid dienen kann.

Hier finden Sie die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs.

Grund für das anlegerfreundliche Urteil der höchsten Finanzrichter: Derzeit prüfe sogar das Bundesverfassungsgericht, ob die Spekulationssteuer überhaupt dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes entspreche. Und solange diese Grundsatzentscheidung nicht gefällt sei, könne Deutschlands Steuerzahlern nicht zugemutet werden, die Abgabe zu zahlen.

Wer das Urteil für sich nutzen möchte, sollte binnen vier Wochen nach Zustellung des nächsten Einkommensteuerbescheids Einspruch einlegen und Aussetzung der Vollziehung beantragen. Dann verzichtet das Finanzamt im Regelfall darauf, die Spekulationssteuer einzutreiben.

Anleger, die sich entspannt zurücklehnen, weil der Fiskus ihren Steuerbescheid womöglich mit einem Vorläufigkeitsvermerk in Sachen Spekulationssteuer versehen hat, werden leer ausgehen. Denn nur wer fristgerecht Einspruch einlegt und Aussetzung beantragt, kann sich die Abgabe sparen, bis die Verfassungsrichter entscheiden.

Sollten diese die Steuer durchwinken, müssen Anleger den aufgelaufenen Steuerbetrag allerdings nachzahlen. In einem ähnlichen Steuerfall Anfang der Neunzigerjahre urteilten die Verfassungsrichter schon einmal sehr anlegerfreundlich und strichen dem Bund eine umstrittene Einnahmequelle. Es war die damalige Zinssteuer. Denkbar ist im Übrigen immer noch die Einführung einer allgemeinen Wertzuwachssteuer.

Hier finden Sie einen Musterbrief, der als Vorlage für Ihren Einspruch gegen den Steuerbescheid dienen kann.

Hier finden Sie die schriftliche Urteilsbegründung des Bundesfinanzhofs.

Hans-Jürgen Männlich

Administrator

Registrierungsdatum: 10. Juli 2002

Beiträge: 1 712

3

Donnerstag, 25. September 2003, 13:15

Hallo Torsten,
das hört sich ja wirklich schon mal gut an....

P.S:
Ich habe den Link repariert, so dass er jetzt richtig funktioniert!
Viele Grüße,
Hans-Jürgen

sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

4

Donnerstag, 25. September 2003, 16:16

Hallo Hans-Jürgen,

Danke für die Korrektur. Da ist irgendwas beim Kopieren schief gelaufen.

Es ist schwer ein Handelssystem zu erstellen, welches Tradezeiten von >1 Jahr hat, um die Gewinne steuerfrei zu vereinnahmen.
Wenn jetzt Spekulationsgewinne immer steuerfrei sind (unabhängig von der Haltedauer), dann würde sich die Entwicklung und Nutzung von Handessystem noch mehr rentieren.
Wenn das kein Motivationsschub ist !

Grüße
Torsten

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sten« (25. September 2003, 16:16)