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PC & Steuern
Privater PC anteilig als Werbungskosten absetzbar
München (dpa) - Private Computer sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) anteilig als Werbungskosten absetzbar.
Bei einer privaten Mitbenutzung von nicht mehr als etwa zehn Prozent sei der Computer ein Arbeitsmittel, teilte das Gericht mit.
Die gesamten Aufwendungen könnten dann steuerlich geltend gemacht werden. Das Finanzamt hatte in einem Urteil vom 19. Februar 2004 (Az.: VI R 135/01) die steuerliche Berücksichtigung abgelehnt. Die Finanzgerichte müsse sich mit der Klage nun erneut beschäftigen.
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