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sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

1

Freitag, 3. September 2004, 10:21

keine steuerliche Anerkennung von Börsenseminaren, Software, usw.

Hallo,

Sorry, ich muß mir mal den Frust über das Finanzamt von der Seele reden.
Ich habe vor ein paar Tagen meinen Steuerbescheid2003 vom Finanzamt bekommen und da wurden mir alle börsenspezifischen Ausgaben im vierstelligen Bereich gestrichen, eben wie Börsenseminar, Handelssystemsabo, Kursversorgungskosten, TradersZeitschrift, Software, usw.

Habe heute früh fast eine Stunde mit dem zuständigen Finanzbeamten am Telefon diskudiert und habe nichts erreicht.
Er steht auf den Standpunkt:
a) Entweder sind die Börsensachen beruflich bedingt, und nur dann können diese als Arbeitsmittel anerkannt werden. Da ich nicht als Trader in einer Bank arbeite und nur "Freizeittrader" bin, geht es über diese Schiene nicht.
Auch das ich die Absicht habe mich auf dem Tradinggebiet weiter zu qualifizieren, um dann später bei einer Bank zuzusagen als Seiteneinsteiger einsteigen zu können zählt nicht und ist für den Finanzbeamten kein Argument.
b) Nur wenn man Gewinn mit den Aktiengeschäften macht, dann können Ausgabe, wie oben genannt auch gegen gerechnet werden. Aber zusätzlich müssen diese dann in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen, d.h. 1000€ Aktiengewinn gemacht, aber 2000€ Ausgaben gegenrechnen wollen geht nicht.
Nun ist das doch in der Praxis so, daß nur jemand der Verluste in den vergangenen Jahren gemacht, diverse Weiterbildungsveranstaltungen/Seminare/Schulungen besucht, eventuell ein besseres Kursabo abschließt oder sich eine leistungsfähigere Börsensoftware zulegt, um seinen Tradingergebnisse zu verbessern.
Und der geht dann beim Finanzamt leer aus.

Fazit:
Macht ein Steuerzahler an der Börse Gewinne, dann will das Finanzamt von den Gewinnen was ab haben. Macht der Steuerzahler aber mit seinen Börsengeschäften Verluste, dann können sämmtliche Börsenkosten nicht abgesetzt werden, weil der Finanzbeamte seine Börsentätigkeit als Liebhaberei bzw. Hobby abstempelt.
Irgenwas stimmt da doch nicht?

Viele Grüße
Torsten

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sten« (3. September 2004, 10:23)


Tim

unregistriert

2

Freitag, 3. September 2004, 10:53

Ganz verstehe ich Deine Aufregung nicht. Es ist doch Dein Hobby oder ?
Warum soll der Steuerzahler für die Kosten Deines Hobbies aufkommen ?
Gewinne und Verluste kannst Du doch im Rahmen des Gewinn- bzw. Verlustvortrages eine Zeit lang gegen rechnen. Wenn Du aber über längeren Zeitraum nur Kosten geltend machst, unterstellt der Fiskus immer Gestaltungsmißbrauch oder eben Liebhaberei weil keine Gewinnerzielungsabsicht zu erkennen ist.
Damit will man ausschließen, dass jemand z.B. die Unterhaltungskosten für seine Millionen-Yacht geltend macht, weil er irgendwann mal eine Segelschule gründen will. Ich finde das eigentlich ok.

Cu Tim

Vuego

Meister

Registrierungsdatum: 30. August 2002

Beiträge: 999

3

Freitag, 3. September 2004, 10:58

RE: keine steuerliche Anerkennung von Börsenseminaren, Software, usw.

Zitat

Irgenwas stimmt da doch nicht?


In dem ganzen Land stimmt einiges nicht....
Und der Finanzbeamte tut seinen Job. Unter 4 Augen würde er Dir Recht geben....

Roti

unregistriert

4

Freitag, 3. September 2004, 15:05

Gesamtkosten vs. Aufwand/Ertrag/Risiko

Zitat

Original von sten

Fazit:
Macht ein Steuerzahler an der Börse Gewinne, dann will das Finanzamt von den Gewinnen was ab haben. Macht der Steuerzahler aber mit seinen Börsengeschäften Verluste, dann können sämmtliche Börsenkosten nicht abgesetzt werden, weil der Finanzbeamte seine Börsentätigkeit als Liebhaberei bzw. Hobby abstempelt.


Hallo sten,

tja, daß ist halt im deutschen Steuerrecht so, kann man nix machen ausser man geht das ganze wohl irgendwie beruflich/nebenberuflich (mit entsprechenden Arebitsvertrag wo das auch ausgewiesen wird) an oder gründet eine Firma/Vermögensverwaltung für seine und seiner Kunden Tradingzwecke oder so in diese Richtung ....

Bin aber kein Steuerexperte, dafür habe ich ja Berater.

Als reine Privatperson ist man immer schlechter gestellt als der berufliche Handel und hinzu kommt noch das wie in den Urteilen für die Jahre 1998 und 1999 zu Spekulationssteuern der Ehrliche meist der Dumme ist.

Es reicht nicht Investox zu kaufen, alles was nötig ist (Zeit, Ausbildung, IT&Server, Hard- und Software, Kursdaten, News, Literatur, Backupsystem, etc.) an Ressourcen sollte (muss) in ein Verhältnis zum Ergebnis bzw. Ertrag zum Risiko oder Aufwand gesetzt werden.

Anhand so eines 'Controlling' sollte der Trader abschätzen ob der Aufwand richtig zum Ertrag steht, bin jetzt aber kein Mathematiker/Buchhalter - die können dir das super erklären.

Da kann man durchaus feststellen das auf die jährliche Performance betrachtet mit einer einfacheren EoD Strategie oder Stillhalterstrategie genausoviel oder gar mehr als ein Daytrader verdienen, bei weniger Kosten und Risiko/Aufwand :rolleyes:

Dies gilt aber nicht immer, es gibt auch sehr sehr erfolgreiche Systemhändler aber auch EoD-Trader und auch Fonds-/Zertifikate Investoren deren Performance mit realtiv wenig 'Unterhaltskosten' erreicht wird, ich wollte früher auch immer alles haben was es so an Software, Bücher, etc. gibt 8:).

Vorher (hoffentlich) guten Steuerberater aufsuchen, sein Unterfangen inkl. Nebenkosten und Berücksichtigung Steuerecht durchkalkulieren, Schlatplan(System) festlegen (evtl. Papertraden) und anschl. diszipliniert durchführen .....

Happy Trading

Roti :)

Thomas

unregistriert

5

Freitag, 3. September 2004, 17:36

Wenn ich dich richtig verstehe hast du versucht deine Kosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abzusetzen, da du mit deinen Spekulationsgeschäften keine Gewinne erzielt hast und auch nicht damit rechnest zukünftig welche zu erzielen?

Ist doch wohl klar, dass das so nicht geht. Hättest du die Kosten bei Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften angesetzt, wo sie hingehören, wären sie natürlich anerkannt worden und du könntest die Verluste ins nächste Jahr vortragen. Falls du also igendwann einmal Gewinne erzielen solltest, hättest du sie gegenrechnen können. Liebhaberei wird man dir hierbei mit Sicherheit nicht unterstellen, da die Verrechnung von Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften nur innerhalb der Einkunftsart möglich ist. Mit dort entstandenen Verlusten lassen sich also keine Steuern in anderen Einkunftsarten sparen. Liebhaberei wird nur dann unterstellt wenn du eine Einkunftsart hast die dauerhaft Verluste aufweist und die Verluste daraus mit anderen Einkunftsarten verrechnen kannst. Es gibt eigentlich keinen vernünftigen Grund dafür etwas zu betreiben mit dem man dauerhaft Verluste macht ohne Aussicht auf Gewinn, es sei denn man betreibt die Tätigkeit als Hobby.

Was ein Handelssystemabo oder ein Kursdatenservice mit beruflicher Qualifizierung zu tun hat kann ich auch nicht erkennen. Bei Seminaren könnte man sich ja noch darüber streiten, z.B. wenn du nur Seminare besucht hast, aber noch nie private Spekulationsgeschäfte getätigt hast.

Vor dem Hintergrund, dass auch nach 1999 entstandene Gewinne aus Spekulationsgeschäften steuerfrei sein könnten (warten wir mal ab, wie entschieden wird), wäre dass ja auch eine tolle Sache. Die Kosten setzt man in anderen Einkunftsarten an und die Gewinne braucht man nicht zu versteuern ;-)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thomas« (4. September 2004, 10:18)


TitaniumTrader

unregistriert

6

Dienstag, 7. September 2004, 09:27

Hallo Sten,

zum Thema "privater Trader und steuerliche Konsequenzen" ein Hinweis:

da wurde vor einiger Zeit beim BFH folgendes entschieden: ein betuchter Rechtsanwalt hatte den ganzen Tag aktiv gehandelt und einen sechsstelligen Verlust erwirtschaftet (Ähnlichkeiten mit anderen Tradern wären rein zufällig). Diesen Verlust wollte er als Freiberufler mit Gewinnen aus seiner Anwaltstätigkeit verrechnen.

Das hat der BFH abgelehnt. Ein privater Händler sei n i e gewerblich. Das klingt im ersten Moment schlecht, ist aber auf den zweiten Blick gut und passt u.U. sogar zu Deinem Thema: hast Du Gewinne als Ganztagstrader, wirst Du im Umkehrschluß nie gewerblich und hast demnach u.a. auch nie Gewerbesteuer zu zahlen. Das sind rund 20% auf den Ertrag.

Ferner ist es meiner Meinung nach unzweifelhaft so, dass Du die Kosten absetzen kannst. Wie oben erwähnt kommt es aber unbedingt auf die richtige Zuordnung in eine Einkunftsart an. Möglicherweise lässt sich der Verlust sogar vortragen! Bis steuerlich "Liebhaberei" erreicht wird, dürfte das dauern.

Ich würde da mit einem Steuerberater sprechen und nicht aufgeben.

Verluste jedweder Art kann man einfach vortragen, indem man die Entwicklung von Tradingsystemen im Rahmen einer Kapitalgesellschaft, z.B. einer GmbH abwickelt. So ist eine Verrechnung mit Gewinnen auch in mehreren Jahren sichergestellt, d.h. die Gewinne sind dann steuerfrei bis zur Höhe der bisher aufgelaufenen Verluste. Letzteres kann ich sicher bestätigen, da ich es so mache.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TitaniumTrader« (7. September 2004, 09:28)


sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

7

Donnerstag, 9. September 2004, 14:18

Hallo,

vielen Dank für die vielen Anworten und Hinweise. Ich bin nicht so der Steuerexperte und die jährliche Steuererklärung ist für mich ein rotes Tuch.
Mir macht es Spaß Handelssystem zu entwickeln und den steuerlichen Teil würde ich am liebsten ganz unter den Tisch kehren.

Ja, ich habe es so wie es Thomas beschrieben hat gemacht und so geht es nicht. Habe jetzt eine Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt und werde versuchen die Börsen-Ausgaben über den Verlustvortrag in das nächste Jahr zu retten.
Bin aber über diese Lösung nicht sehr glücklich:
a) weil mein Verlustvortrag wegen NeuerMarkt-Altlasten schon hoch ist und sich jetzt "nur noch" weiter erhöht.
b) selbst wenn ab jetzt alle Handelssysteme wunderbar laufen würde, dann würde ich trotzdem noch Jahre brauchen, um den Verlustvortrag abzubauen
c) ich damit rechne, daß jederzeit im Rahmen einer Neuregelung der Speklationsversteuerung die Verlustvortragsmöglichkeit ersatzlos gestrichen wird.

Viele Grüße
Torsten

PS:
Michael das mit der GmbH ist sicher eine gute Idee, aber für mich dann doch eine Nummer zu groß. Ich befürchte, daß dann der bürokratische Aufwand noch mehr ansteigt und daß auch der Arbeitgeber hier ein Wörtchen mitzureden hat.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sten« (9. September 2004, 14:22)