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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sten« (3. September 2004, 10:23)
Tim
unregistriert
Roti
unregistriert
Zitat
Original von sten
Fazit:
Macht ein Steuerzahler an der Börse Gewinne, dann will das Finanzamt von den Gewinnen was ab haben. Macht der Steuerzahler aber mit seinen Börsengeschäften Verluste, dann können sämmtliche Börsenkosten nicht abgesetzt werden, weil der Finanzbeamte seine Börsentätigkeit als Liebhaberei bzw. Hobby abstempelt.
Thomas
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Thomas« (4. September 2004, 10:18)
TitaniumTrader
unregistriert
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »TitaniumTrader« (7. September 2004, 09:28)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sten« (9. September 2004, 14:22)