Hallo Torsten,
es scheint mehr geprellte Anleger zu geben! Siehe auch
hier!
Am 14. März 2005 wurde unter Mitwirkung der Kanzlei Dr. Steinhübel & v. Buttlar die erste Interessengemeinschaft der Phoenix Geschädigten ins Leben gerufen. Die Reaktion war beeindruckend: Mehrere hundert Anleger aus Deutschland, aus der Schweiz und aus Österreich haben sich in den ersten drei Tagen gemeldet und wollen sich an der IG beteiligen.
Ziel dieser Gemeinschaft ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Geschädigten verloren gegangenes Geld zurück erhalten. Da die Nachrichtenlage unübersichtlich ist, muss zunächst der Sachverhalt sorgfältig aufgeklärt werden. Fest steht momentan nur, dass mehrere hundert Millionen Euro Anlagegelder, die auf den Kontoauszügen ausgewiesen waren, nichts anderes als Luftbuchungen darstellen. Unklar ist aber, wie dies passieren konnte und wer dafür verantwortlich ist.
Für die geschädigten Anleger stellt sich nun die Frage, von wem sie in welcher Höhe ihren Schaden ersetzt bekommen. Ein erster Lichtblick stellt die Feststellung des sog. "Entschädigungsfalles" durch die BaFin dar. Damit ist die Grundlage geschaffen worden, dass die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) tätig wird. Diese wird demnächst von sich aus auf die Anleger zukommen. Sie werden dann erfahren, ob und in welcher Höhe die EdW Verluste ersetzen wird. Der Entschädigungsanspruch ist begrenzt auf 90 % der Einlage und den Gegenwert von 20.000 Euro. Unklar ist aber noch, wie sich der konkrete Entschädigungsanspruch des einzelnen Anlegers berechnet. Offen ist auch, ob die EdW über ausreichende Mittel verfügt, um alle Entschädigungsansprüche zu erfüllen.
Außerdem ist damit zu rechnen, dass demnächst das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH eröffnet wird. Mit dem vorläufigen Insolvenzverwalter, Herrn RA Schmitt, Frankfurt, steht die Kanzlei Dr. Steinhübel & v. Buttlar in Kontakt. Derzeit kann aber noch nicht prognostiziert werden, in welcher Höhe die Anleger im Rahmen des Insolvenzverfahrens entschädigt werden.
Viele Anleger werden aber auch dann, wenn sie von der EdW entschädigt werden sollten und am Ende eines Insolvenzverfahrens eventuell Geld erhalten, noch Verluste haben. Diese Geschädigten stellen deshalb zu Recht die Frage: Gegen wen können wir mit Aussicht auf Erfolg Schadensersatzansprüche geltend machen. Als potenzielle Haftungsgegner kommen eine ganze Reihe von Beteiligten in Betracht, wie beispielsweise Vertriebsgesellschaften, Wirtschaftsprüfer oder die Brokergesellschaft, über die die Geschäfte abgewickelt wurden.
Um die Kostenrisiken zu minimieren, muss nun geprüft werden, gegen welchen potenziellen Anspruchsgegner mit der größten Aussicht auf Erfolg vorgegangen werden kann. Die Prognosesicherheit steigt in dem Maße, in dem Informationen über den Sachverhalt zur Verfügung stehen. Hierzu gehört beispielsweise auch der Umstand, inwieweit eventuelle Gegner durch Haftpflichtversicherungen abgesichert sind. Einige Informationen können über Akteneinsicht (z. B bei der Staatsanwaltschaft oder beim Insolvenzverwalter) beschafft werden, einiges kann auch den Medien entnommen werden. Viele wertvolle Informationen werden aber von den geschädigten Anlegern selbst geliefert. Und genau hier setzt die Interessengemeinschaft an: Es sollen möglichst viele Informationen erfasst, ausgewertet und anschließend für alle Mitglieder nutzbar gemacht werden. Zu diesem Zweck wurde ein Fragebogen entwickelt.
Wenn Sie diesen Fragebogen ausfüllen und zurücksenden, werden Sie regelmäßig per E-Mail über den aktuellen Stand der Dinge informiert. Geplant ist außerdem eine Veranstaltung Anfang April, in der die ersten Prüfungsergebnisse und die Erfolg versprechenden Handlungsmöglichkeiten vorgestellt werden. Der genaue Termin und der Veranstaltungsort werden noch bekannt gegeben.
Die Beteiligung an der Interessengemeinschaft ist kostenlos. Kosten fallen erst an, wenn Sie der Kanzlei Dr. Steinhübel & v. Buttlar einen konkreten Auftrag zum Tätigwerden erteilen.
Tübingen, den 17.März.2005
(Quelle: Kapitalmarktrecht.de)