Banken müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ihre Beratung bei der Vermittlung von Finanzprodukten wie beispielsweise Aktienfonds umstellen. Der BGH zwingt die Bankberater, ihre Kunden künftig darüber aufzuklären, wie hoch ihre Provision für das Geschäft ist.
In der Anfang März fertiggestellten Urteilsbegründung, die der FTD vorliegt, heißt es, der Kunde solle wissen, ob die Bank ihm einen bestimmten Fonds nur deshalb empfiehlt, weil sie selbst daran verdient.
Bei Fonds setzen sich die Provisionen, sogenannte Kickbacks, aus dem einmalig zu zahlenden Ausgabeaufschlag von bis zu fünf Prozent sowie Teilen der jährlichen Managementgebühr für den Bestand von zwischen 0,3 und 0,8 Prozent zusammen. Sie fließen von der Fondsgesellschaft zurück an die vermittelnde Bank. "In der Zertifikatebranche belaufen sich die Kickbacks auf ein bis drei Prozent", sagte Dieter Lendle, Vorstand des Deutschen Derivate Instituts. Wegen des zunehmenden Wettbewerbs hatten Fondsgesellschaften in den letzten Jahren den Vertrieb ihrer Produkte durch immer höhere Provisionen anzutreiben versucht.....
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