Hallo Kollegen,
da muß ich widersprechen: Den Verlustvortrag konnte man unbegrenzt mit nach vorne nehmen. Mit der neuen Abgeltungssteuer geht das noch bis 2013. Ab dann wird der Verlustvortrag gestrichen.
Richtig ist, man kann den Verlust mit Gewinnen aus der selben Einkunftsart verrechnen. Falsch ist, daß dies auch mit Zinsen geht, denn Zinsen sind Kapitalerträge, wohingegen Gewinn aus Kauf und Verkauf von Wertpapieren zu den Spekulationsgewinnen gehört.
Liebe Grüße
Oli