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IB und Steuern
Hallo zusammen,
welchen Report von IB benötige ich eigentlich für das deutsche Finanzamt/Steuerberater?
Reichen monatliche Activity Statements oder gibts da spezielle Reports?
Grüße, Frank
Hallo Frank,
mein Finanzamt war mit den monthly activity statements zufrieden. Aber da ich daytrade und somit sehr viele Bewegungen dokumentiert sind, frage ich mich, ob sich da die Sachbearbeiterin mit dem Datengrab wirklich näher befaßt hat und nicht nur die Summen kontrolliert hat.
Tschüß,
Herbert
Hallo Herbet,
ok, werde es dann ggf. auch mal mit den monthly statements versuchen.
Vielen Dank und Gruß, Frank
Ein Tip übrigens noch an alle, bei denen es nicht so gut gelaufen ist. Man sollte auch Verluste dem Finanzamt mitteilen. Die kann man sich dadurch bescheinigen lassen und im nächsten Jahr werden sie mit den (hoffentlichen) Gewinnen verrechnet.
Tschüß,
Herbert
Hallo Herbert
Es gibt in Deutschland wirklich noch einen Verlustvortrag für private Trader? Nun bin ich übergerascht!
Wieviele Jahre kann man den mitnehmen, wann muss er spätestens verrechnet werden?
Gruss
Bernd
Hallo Bernd,
da muß ich erst meinen Steuerberater fragen. Aber glücklicherweise ist der Verlustvortrag immer noch möglich. Er kann aber leider nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsart gegengerechnet werden. Aber er dürfte zum Beispiel auch bei anderen Kapitalerträgen wie z.B. Zinsen möglich sein.
Tschüß,
Herbert
Hallo Bernd,
den verlustvortrag kann man nur bis ins nächste jahr mitnehmen,
2009 kommt die abgeltungssteuer, dann kann man verluste aus termingeschäften aus dem vorjahr nicht mehr verrechnen,
unter anderem auch ein grund für uns übers auswandern nach zu denken
gruß mike
Hallo Kollegen,
da muß ich widersprechen: Den Verlustvortrag konnte man unbegrenzt mit nach vorne nehmen. Mit der neuen Abgeltungssteuer geht das noch bis 2013. Ab dann wird der Verlustvortrag gestrichen.
Richtig ist, man kann den Verlust mit Gewinnen aus der selben Einkunftsart verrechnen. Falsch ist, daß dies auch mit Zinsen geht, denn Zinsen sind Kapitalerträge, wohingegen Gewinn aus Kauf und Verkauf von Wertpapieren zu den Spekulationsgewinnen gehört.
Liebe Grüße
Oli
So ist es auch nach meinen Recherchen.