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Mittwoch, 26. März 2008, 12:14

Wann spricht man von Bilanzbetrug?

Bilanzbetrug nehmen die Märkte übel. Gibt es massive Indizien oder gar Beweise für frisierte Zahlen, rutscht der Aktienkurs oft in den Keller. Die Investoren sind darauf angewiesen, dass sie richtig informiert werden. Nur dann sind sie in der Lage, Anlageentscheidungen auf solider Basis zu treffen. Paragraph 400 Aktiengesetz stellt daher die unrichtige Darstellung der Firmenverhältnisse unter Strafe.Börsennotierte Unternehmen und große Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahresabschlüsse von Wirtschaftsprüfern unter die Lupe nehmen lassen. Bei der normalen Jahresabschlussprüfung geht es aber in erster Linie darum, ob die Bilanzierungsregeln eingehalten wurden, nicht um die Aufdeckung von Betrug.Kommt ein Skandal ans Licht, verweisen die Prüfer regelmäßig darauf, dass es natürlich möglich sei, sie mit krimineller Energie zu täuschen. Manchmal entsteht aber der Eindruck, ein Prüfer habe vielleicht nicht so genau hinsehen wollen. Beim Finanzdienstleister Phoenix Kapitaldienst etwa wunderte sich der im Auftrag des Insolvenzverwalters tätige Wirtschaftsprüfer, wie plump Dokumente gefälscht waren, mit denen das Unternehmen hohe Gewinne vorgaukelte.

Gelegentlich findet die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung Fehler in den Zahlenwerken. Sie kontrolliert die Arbeit der Wirtschaftsprüfer und inspiziert stichprobenartig Unternehmensbilanzen. Den Staatsanwalt ruft sie aber nicht gleich. Gerade kleine Firmen sind oft von den komplexen Bilanzierungsfragen überfordert. Sie buchen daher manchmal ohne böse Absicht nicht immer regelgerecht.Außerdem gibt es eine Grauzone zwischen erlaubter Bilanzkosmetik und Bilanzbetrug. Die internationalen Regeln lassen Firmen großen Spielraum bei der Bewertung ihres Vermögens. Der Jahresabschluss ist keine einfache Zusammenzählung von Werten, sondern basiert auch auf Prognosen und Interpretationen.

Der Gründer der ComROAD AG, Bodo Schnabel wurde zu sieben Jahren Haft verurteilt, wegen Kursbetrug und Insiderhandel.
In Deutschland wurden die letzten spektakulären Fälle von Bilanzbetrug um die Jahrtausendwende aufgedeckt. Nach den Zusammenbrüchen von Firmen des Neuen Markts wie ComRoad und Met@box wollte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries falsche Kapitalmarktinformationen strenger verfolgen. Die Höchststrafe sollte von drei auf fünf Jahre steigen und für geschädigte Anleger sollte es leichter werden, Schadensersatz direkt von den verantwortlichen Vorständen zu erhalten. „Der fertige Entwurf für das Gesetz ist aber schnell in der Schublade verschwunden“, sagt Marc Tüngler von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. „Der Industrie-Lobby ging das Gesetz deutlich zu weit.“
(Quelle: Börse online.de)
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