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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sten« (22. Februar 2009, 12:29)
Thomas
unregistriert
Ich kann mir nicht vorstellen, das IB bei den Abrechungen einen Fehler macht und das bisher noch niemanden aufgefallen ist. Irgendwo muss ich einen Denkfehler haben.
PS:
Auf der Verkaufsabrechnung gibt es eine Spalte "FIFO P/L", das scheint die Gewinnermittlung zu sein. Hier steht bei "Total in $" =25$ ... das ist korrekt (27$ -(2x 1$ Transaktionskosten)), aber unter "Total in Euro", d.h Tradegewinn steht nur 17.84€. Das ist definitiv nicht korrekt, weil der Kauf an einem anderen Tag zu einem anderen Dollarkurs erfolgte.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sten« (22. Februar 2009, 12:28)
Peratron
unregistriert
Thomas
unregistriert
Der Hacken ist aber der:
Ich habe eine €-Depot und Handel eine US-Aktie. Um sie zu kaufen leihe ich mir Dollar bei IB und bezahle hierfür "Gebühren" (MTM * ... 3x) und diese "fressen" 60€ von den 100€ Gewinn auf. Wenn man die Position zum Tagesende wieder glatt stellt, dann wird für den ganzen Tag wohl ein Durchschnitts$-Kurs verwendet, der in der Abrechnung mit ausgewiesen wird. Wenn man aber über mehre Tage die Position hält, dann werden die $-Kurse des jeweiligen Handelstages verwendet. Obwohl der Trade ein glücklicher Volltreffer war, d.h. Kursrichtung und Währungsrichtung waren perfekt, konnte ich nur einen kleinen Teil des Gewinns einstreichen, womit man das HS aber nicht profitabel handeln kann.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sten« (22. Februar 2009, 12:31)
testeritis der zweite
unregistriert
genau so sehe ich das auch, entscheidend für das FA ist doch dein Kauf- und Verkaufskurs in EUR, dieser enthält dann schon den Wechselkursgewinn oder -verlust. Natürlich kann dieser auch seperat ausgewiesen werden, doch ich kenne keine Vorschrift wie es die einzlenen Broker machen müssten bei Kauf-/Verkauf von ausländischen Wertpapieren und Termingeschäften?Du musst davon ausgehen, dass die Behandlung von Trades bezüglich Wechselkursen nicht unbedingt deutschen Steuer-Standards entspricht. Ich halte es durchaus für möglich, dass beide male derselbe Wechselkurs zugrunde gelegt wird. Für IB ist es im Prinzip so, du leihst dir einen $-Betrag und zahlst ihn inklusive Zinsen zurück. Fertig. Wie sich der Wechselkurs dann in der Zwischenzeit verändert hat ist denen egal. Hättest du ein $-Konto und würdest $-Aktien kaufen wäre es auch nicht anders.
sten, wirklich alles durchgegangen? Hast Du IB erklärt wie Du als deutscher Kunde den Trade steuerlich abzurechnen hast? Was hat IB-Service darauf geantwortet?habe heute mit IB telefoniert und mich mal bis ins kleinste Detail durch die Abrechung gekämpft und die IB-Abrechung ist wohl so okay.
Hintergrund ist der, ich habe nur ein kleines Konto, deshalb muss ich die Position über mehrer Tage halten und das HS ist auch dafür entwickelt, um nicht als Daytrader klassifiziert und damit gesperrt zu werden.
wie oben geschrieben weiss ich nicht ob neben der Tradeabrechnung auch eine zugehörige, extra Wechselkursabrechnung in der Steuerklärung vorgeschrieben ist den im realen Gewinn/Verlust ist ja dies alles enthalten?!Die Wechselkursveränderung spielt für dich keine Rolle, da du an der Wechselkursveränderung nicht (bzw. nur mit deinen Gewinnen/Verlusten) partizipierst. Du nimmst einen Kredit in $ auf und zahlst einen Kredit in $ zurück. Der reale Gewinn ist wie du schon geschrieben hast $ 25 oder 17,84?. Der Wechselkurs hat bei diesem Geschäft nur Auswirkung darauf, wieviel der Gewinn in $ am Ende wert ist. Bei WK 1,40134 sind es halt 17,84?, bei 1,50 wären es 16,67? usw..
Steuerlich sieht es m.E. dann wieder anders aus. Da wäre es in der Tat so, dass du einen höheren Gewinn versteuern müsstest, obwohl dieser nicht existiert. Es könnte natürlich auch umgekehrt sein, z.B. dass du real einen Gewinn machst, aber steuerlich einen Verlust ausweist. So ist nunmal die deutsche Steuergesetzgebung....
Wenn man die QQQQ-Position am gleichen Tag wieder glatt stellt, dann ist es genau so wie Du es beschrieben hast. Bei unterkapitalisierten Konten (<25k $) muss man bei Aktien leider die Position über mindestens eine Nacht halten, nur dann schlägt das Daytrading-Pattern nicht mehr zu.
Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »sten« (22. Februar 2009, 12:32)
Thomas
unregistriert
......., jedoch gibt es unter der Abgeltungsteuer auch 97wichtige Änderungen für die Fälle, in denen Wertpapiere in fremder Währung gekauft wurden – etwa US-Aktien oder Fremdwährungsanleihen. Denn künftig fließen eventuelle Währungsgewinne in die Berechnung der Steuerschuld mit ein.
...... entscheidend für das FA ist doch dein Kauf- und Verkaufskurs in EUR, dieser enthält dann schon den Wechselkursgewinn oder -verlust. Natürlich kann dieser auch seperat ausgewiesen werden, doch ich kenne keine Vorschrift wie es die einzlenen Broker machen müssten bei Kauf-/Verkauf von ausländischen Wertpapieren und Termingeschäften?
- Aufnahme eines Kredits in Höhe von 1 Mio isländische Kronen
- Kauf von 1000 Aktien a 1000 isländische Kronen = 1 Mio isländische Kronen (WK 1:10) = 100.000 Euro
- Verkauf von 1000 Aktien a 2000 isländische Kronen = 2 Mio isländische Kronen (WK 1:40) = 50.000 Euro
steuerlich: Verkauf zu 50.000 Euro - Kauf zu 100.000 Euro = Verlust 50.000 Euro
real: Kauf zu 1 Mio isländische Kronen - Verkauf zu 2 Mio isländische Kronen - Tilgung Kredit 1 Mio isländische Kronen = Gewinn 1 Mio isländische Kronen abzgl. Zinsen (ca. 25.000 Euro Gewinn)
So sieht es aus, wenn man stringent pauschalierten Vorgaben der Finanzbehörden folgt ohne selbst nachzudenken.
Thomas
unregistriert
Wobei die Währungsglattstellung ein eigenes Geschäft für die Abgeltungssteuer ist (meiner Meinung nach) und dann stimmt´s wieder in Summe.
Nur leider sind zukünftig die zu zahlenden Zinsen dafür nicht mehr abziehbar, genauso wie Datenabos, Investox, etc (wenn ich´s richtig verstanden habe).
Nur leider sind zukünftig die zu zahlenden Zinsen dafür nicht mehr abziehbar, genauso wie Datenabos, Investox, etc (wenn ich´s richtig verstanden habe).
Hierzu habe ich auf Nachfrage bei einem Steuerkundigen einmal die unverbindliche Auskunft erhalten, die blosse Entstehung von Gewinnen und Verlusten sei kein steuerbarer Vorgang. D.h. mit anderen Worten hier fehlt der Anschaffungsvorgang. Du hast den Gewinn in Fremdwährung bereits versteuert (umgerechnet zu aktuellen Euro-Kursen beim Kauf- und Verkauf). Die (Rück-)führung des Währungsbetrages in Euro müsste demnach nicht steuerpflichtig sein, da du die Währung nie durch Kauf erworben hast. Hier entsteht kein Spekulationsgewinn. Insofern kann man eigentlich auch nicht von "Rückführung" sprechen, da keine Anschaffung im eigentlichen Sinne erfolgte.