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sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

1

Samstag, 7. Februar 2009, 18:56

US-ETF's

Hallo,

ich suche seit mehreren Stunden über Google eine Auflistung der US-ETF's, die in Deutschland für den öffentlichen Vertrieb zugelassen sind.

Kennt da vielleicht jemand einen Link oder hat mehr Info's zu dem Thema?
Danke.

Viele Grüße
Torsten

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »sten« (21. Februar 2009, 21:14)


testeritis der zweite

unregistriert

2

Sonntag, 8. Februar 2009, 11:43

US-ETF wie steuerlich abrechnen nach deutschen Steuerrecht

Kennt da vielleicht jemand einen Link oder hat mehr Info's zu dem Thema?

Hallo zusammen,

möchte mich anschliessen, dies interessiert mich auch sehr und bin leider auf keine abschließende Antwort für tradingorientierte Privatpersonen gestoßen, evtl. kommt es auch auch auf das jeweilige FA an?

Interessant ggf. diese Links vo TMW-Forum:

Steuern auf AMEX notierte ETFs:
http://www.terminmarktwelt.de/cgi-bin/nf…ST=19230&CP=0&F

Commodity ETF an US-Börsen:
http://www.terminmarktwelt.de/cgi-bin/nf…ST=92308&CP=0&F

Basistitel Stillhaltergeschäfte: Vor- und Nachteile von Index ETF's:
http://www.terminmarktwelt.de/cgi-bin/nf…T=120351&CP=0&F

Für alle weiteren Hinweise, Links und Diskussionen/Beratung bin ich dankbar 8o

testeritis der zweite

unregistriert

3

Donnerstag, 19. Februar 2009, 13:07

Zusatzinfo für ETF-Anleger (keine Werbung)

Quelle: http://www.aktienboard.com/content/20090…-wissen-n540212

ETFs: Das müssen Sie wissen!!

Exchange Traded Funds (ETFs) - Was Sie wissen müssen!?

Lieber Geldanleger,

das Thema ETF wird immer wichtiger. Ausgehend von den USA tritt diese Anlageklasse momentan einen regelrechten Siegeszug an.
Inzwischen werden in den USA bei großen ETFs täglich schon höhere Handelsumsätze erzielt, als bei den größten Aktien. Der Trend schwappt über den großen Teich - auch nach Deutschland.

Aber Vorsicht, es lauern Fallstricke!

Ich habe einige erstaunte Reaktionen bekommen auf meinen Hinweis zum Thema "Strafsteuern" beim Handel mit ausländischen Fonds. Das Thema wird auch in diversen Finanzforen diskutiert, wo aber teilweise falsche Antworten auf entsprechende Fragen gegeben werden. Im Steuerrecht gilt:
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Falschinformationen sind daher gefährlich - und können teuer werden.

*Das sagt die Expertin

Ich habe mich mit Frau Schorer von der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung Deloitte&Touche in München unterhalten. Entscheidend ist folgendes:
Der Fonds, egal ob ETF oder herkömmlicher aktiv gemanagter Investmentfonds muss seine Besteuerungsgrundlagen im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen. Ob dies bei ihrem Fonds der Fall ist oder nicht, können Sie ganz einfach herausfinden: Einfach die Webseite www.ebundesanzeiger.de (http://www.ebundesanzeiger.de)aufrufen und dann den Namen oder die ISIN des Fonds eingeben.
Taucht der Fonds nicht auf, wird es kritisch. Denn: Der Fonds gilt dann als steuerlich intransparent. Das Finanzamt kann am Jahresende eine Strafsteuer erheben. Die Bemessungsgrundlage liegt bei 6 Prozent der Anlagesumme. Das ist happig, weil der Betrag immer gezahlt werden muss und zusätzlich zur normalen Besteuerung - unabhängig ob Gewinne entstanden sind oder nicht - anfällt.
Bemessungsgrundlage von 6 Prozent bedeutet, dass auf den resultierenden Betrag dann der persönliche Steuersatz bezahlt werden muss.
Nicht entscheidend ist dagegen, ob der Fonds in Deutschland zum Vertrieb zugelassen wird. Entsprechende Listen der BaFin, auf die in Foren immer wieder verwiesen wird, sind für die Besteuerung nicht ausschlaggebend.

*Auswirkungen in der Praxis

Besonders aufpassen sollten beispielsweise Trader, die direkt in den USA handeln. Bei Interactive Brokers (siehe auch mein letztes Update http://www.geldanlage-report.de/GAR-Update-070209.html) tauchen viele ETFs in den Listen der meist gehandelten Produkte auf. Der Powershares QQQQ der Investmentgesellschaft Invesco beispielsweise, gehört regelmäßig zu den meist gehandelten Papieren am US-Markt überhaupt. Gleiches gilt für den SPDR S&P 500 (genannt: Spider) der State Street Corporation.
Diese beiden ETFs bilden den NASDAQ 100 bzw. den S&P 500 ab. Sie haben eine sehr attraktive Kostenstruktur, geringe Spreads und ein hohes Handelsvolumen und eignen sich daher auch sehr gut für Hedging-Strategien von Tradern.
Obwohl ein Fonds eigentlich kaum transparenter sein kann als diese beiden, gelten sie in Deutschland trotzdem als intransparent, weil die Besteuerungsgrundlagen eben nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht sind. Die Folge: Auch hier müssen Anleger (wie bei allen anderen US-ETFs) mit einer Strafsteuer rechnen.
Auch Goldbullen müssen hier aufpassen: Sowohl der US-Gold ETF mit dem Kürzel GLD (SPDR Gold Trust) als auch der Gold-ETF der Züricher Kantonalbank (WKN A0JJ5M) tauchen in der Liste nicht auf.
Europäische Anleger können als Alternative stattdessen in den EQQQ (WKN 801498; ISIN IE0032077012) investieren. Dabei handelt es sich um die europäische Version des QQQQ. Das heißt, der Fonds bildet ebenfalls den NASDAQ 100 nach. Er wird aber von einer irländischen Tochter der Invesco-Fondsgesellschaft verkauft und taucht im Bundesanzeiger auf.
Nachteil: Die Managementgebühr dieses ETFs (0,3%) ist höher als die beim QQQQ (0,2%), genauso der Spread mit fünf Cent gegenüber einem Cent beim QQQQ. Zudem wird das Produkt an deutschen Börsen kaum gehandelt.
Die praktische Umsetzung dieser Rechtslage bietet aber ein Schlupfloch für Trader, die auf US-ETFs nicht verzichten möchten. Denn entscheidend ist natürlich letztlich wie genau der Finanzbeamte hinschaut bzw. hinschauen muss. Wird nur bestandsbezogen mit Stichtag Ende des Jahres kontrolliert, wird ein solches Produkt nur besteuert, wenn es sich über den Jahreswechsel in Ihrem Depot befindet. Ansonsten sind die ETFs nicht unbedingt als solche zu erkennen und werden gleich wie ausländische Aktien behandelt.

Ein erfolgreiches Händchen bei Ihrer Geldanlage wünscht

Ihr

Armin Brack

Chef-Redakteur Geldanlage-Report

http://www.geldanlage-report.de

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