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Registrierungsdatum: 30. August 2002

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1

Mittwoch, 12. Mai 2010, 13:45

BGH-Urteil: Kein Schadensersatz bei offenem WLAN

Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres Wlan-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunter lädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden, ihm drohen Abmahnkosten von 100 Euro. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem......weiter lesen
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Bernd

Experte

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Beiträge: 4 070

Wohnort: Iringsweg

2

Mittwoch, 12. Mai 2010, 14:03

Na, das ist doch mal was. Damit ist das Abmahnmodell der RA G-Reuth (selig) & Co. ja wohl nun endlich hinfällig und höchstrichterlich ausgehebelt! Für 100 vielleicht-Piepen bei hohem Nachweis-Aufwand werden die wohl keine Massenabmahne mehr starten. Ulkiges Modell in D-Land sowieso, das gibt's sonst ja auch nirgends :rolleyes:
Gruss
Bernd