Privatleute sind für die unberechtigte Nutzung ihres Wlan-Anschlusses verantwortlich, wenn sie den Zugang nicht ausreichend gesichert haben. Wenn ein Dritter über den Zugang illegal Musiktitel herunter lädt, kann der Inhaber des Anschlusses zur Unterlassung verurteilt werden, ihm drohen Abmahnkosten von 100 Euro. Ein weitergehender Anspruch auf Schadenersatz bestehe jedoch nicht, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem......
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