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Matthias123

unregistriert

1

Sonntag, 11. Juli 2010, 15:32

Leerverkäufe

Hallo,

hat jemand das neue Gesetz zu den Leerverkäufen verfolgt? Darf man nun an deutschen Börsen nicht mehr Aktien leerverkaufen, oder kann man als deutscher Staatsbürger überhaupt keine Leerverkäufe von Aktien tätigen (z.B. an den amerikanischen Märkten)?

Matthias

Lenzelott Männlich

Experte

Registrierungsdatum: 30. Dezember 2002

Beiträge: 3 051

Wohnort: Giessen

2

Sonntag, 11. Juli 2010, 15:44

BERLIN --Der Bundesrat hat am Freitag das vom Deutschen Bundestag
vor einer Woche beschlossene Verbot ungedeckter Leerverkäufe abschließend
gebilligt. Die Länderkammer verzichtete bei ihrer Sitzung in Berlin darauf, zu
dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen. Damit kann das Gesetz nach
Unterzeichnung durch Bundespräsident Christian Wulff und Veröffentlichung im
Gesetzblatt in Kraft treten. Dieses In-Kraft-Treten werde "zügig" erwartet,
sagte der Sprecher von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Michael Offer,
bei einer Pressekonferenz in Berlin.

Mit dem "Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und
Derivategeschäfte" sollen Finanztransaktionen untersagt werden, die für die
Stabilität der Märkte eine Bedrohung darstellen. Verboten werden sollen
ungedeckte Leerverkäufe von Aktien und von Staatsanleihen aus dem Bereich der
Eurozone, die an einer inländischen Börse zum Handel im regulierten Markt
zugelassen sind, sowie der Abschluss ungedeckter Kreditausfallversicherungen
(Credit Default Swaps - CDS) auf Verbindlichkeiten von EU-Mitgliedstaaten, wenn
kein eigener Absicherungszweck besteht. Zudem soll ein zweistufiges
Transparenzsystem für Netto-Leerverkaufspositionen eingeführt werden.

Entgegen ursprünglichen Vorschlägen der Regierung sollen untertägige
Leerverkäufe weiter erlaubt sein. Die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll Finanzinstrumente längstens für ein
Jahr verbieten können. Sollte eine Verlängerung nötig werden, muss der
Bundestag vom Bundesfinanzministerium (BMF) unterrichtet werden. Anders als
zunächst geplant gibt es aber keine Verordnungsermächtigung für das BMF zum
Verbot spekulativer Kredit- und Währungsderivate.

Zudem ließ der Bundesrat auch ein Gesetz passieren, das strengere Regeln für
Bankerboni vorsieht. Das Gesetz ergänzt die gesetzlich geregelten
Mindestanforderungen an das Risikomanagement von Instituten und
Versicherungsunternehmen um Anforderungen an angemessene und transparente
Vergütungssysteme, die künftig stärker auf den längerfristigen Erfolg des
Unternehmens ausgerichtet sein und die eingegangenen Risiken angemessen
berücksichtigen soll.
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

Bernd

Experte

Registrierungsdatum: 5. Juni 2005

Beiträge: 4 070

Wohnort: Iringsweg

3

Sonntag, 11. Juli 2010, 16:58

Entgegen ursprünglichen Vorschlägen der Regierung sollen untertägige
Leerverkäufe weiter erlaubt sein.

Pragmatischer Ansatz, was eh keiner kontrollieren oder später nachweissen kann, ist eh schwer zu verbieten - und noch schwerer, allenfals Strafen durchzusetzen. Oder wo heute schon wird getrackt, ob einem Verkauf nicht vielleicht doch ein Bestand gegenübersteht 8)
Gruss
Bernd