Noch wiegeln ja alle ab, dass der Ausweis auch ohne diese neue Funktion gültig ist usw. Was ist aber nach der allgemeinen Einführungsphase?
Dann könnte man mit dem Nachweis, dass und wann man den Ausweis dergestalt manipuliert hat ...
Ich werde gucken wie ich die Funktionalität sauber (im Sinne von "auch rückwirkend rechtlich beweisbar") deaktivieren kann.
... sich selbst ans Messer liefern?
Es gibt da so'n Paragraph:
§ 273 Verändern von amtlichen Ausweisen
(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr
1.
eine Eintragung in einem amtlichen Ausweis entfernt, unkenntlich macht, überdeckt oder unterdrückt oder eine einzelne Seite aus einem amtlichen Ausweis entfernt oder
2.
einen derart veränderten amtlichen Ausweis gebraucht,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 267 oder § 274 mit Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Link
Schätze, der Lehrer aus dem WDR Beitrag ist schonmal ziemlich gefährdet. Ganesha, wenn Du ebenfalls nen hochfrequenten Impuls auf Deinen neuen Ausweis induzierst wie die Schulklasse - film' Dich besser nicht dabei. Der Schuss könnte nach hinten losgeghen.
Auch der erwähnte
Paragraph 274 würde mir Angst einflössen. Da werden extra "technische Aufzeichnungen" erwähnt, die wenn man sie vernichtet das Strafmass auf 5 Jahre toppen
Wenn der PC auf dem Ausweis nicht mehr funzt und es eine Behörde bemerkt - also ich würde mich dumm stellen und keine Ahnung haben, wie das Ding hopps gegangen ist ... würde erwähnen, dass da höchsten mal 'n Gummibaum draufgefallen ist aus versehen