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Registrierungsdatum: 30. August 2002

Beiträge: 8 155

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1

Samstag, 18. September 2010, 15:16

Abmahnungen

Aufgrund eines aktuellen Ereigniss aus meinem Bekanntenkreis möchte ich auf eine ausführlichen c't-Bereicht ABMAHNUNGEN hinweisen!Ichverfolge seit geraumer zeit den Vorgang mit und bin entsetzt, was sich Anwälte herausnehmen und das die Rechtsprechung in dem Umfeld wohl eine "riesige Bubble" hinterlässt die schamlos und m.A. teils sittenwidrig ausgenutzt wird um Geld zu schröpfen!

Zum Ereignis: Der minderjährige Sohn meines Bekannten ist über eine nicht näher genannten Website auf ein Filesharer umgeleitet worden und hat unbedacht Musikstücke geladen! Die Abmahnung, adressiert auf meinen Bekannten hat nicht lange auf sich warten lassen. Er soll einen vierstelligen Betrag aufgrund Urheberrechtsverletzung bezahlen!Die Angelegenheit liegt bereits beim Anwalt!

Im c't Bereicht wird beschreiben,wie spezielle Programme der Anwälte nach unerlaubten Downloads ihrer Mandaten (die Musikindustrie) Filesharer durchkämmen! Gerade hinsichtlich des o.g. Ereignis finde ich den Bereicht hochinteressant und jeder von uns kann betroffen sein! Es wird berichtet das die eingesetzten Programme eine Fehlerrate von bis zu 50% ausweisen. Das heisst, das die ermittelten IPs Zahlendreher ect. beinhalten können. Dies wiederum führt dazu das Personen abgemahnt werden die nie und nimmer auf Filesharing-Seiten Downloads getätigt haben. Das Problem: Man hat die Beweispflicht! Alles weiter in dem c't Bereicht!

Viel Spaß beim lesen und eventuell kopieren denn auch Anwälte berufen sich auf c't Publikationen!
Happy Trading

Bernd

Experte

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2

Samstag, 18. September 2010, 15:45

Wahnsinn!

Ein Merkmal von Rechtsstaaten ist ja, dass da die Unschuldsvermutung gilt. Was ist denn bei Euch in DLand inzwischen bloss wieder passiert, im c't Artikel steht, der Bürger muss dort jetzt seine Unschuld beweisen? War nicht anzunehmen, dass dies jetzt vom Tisch, wo Herr Grafenreut nicht mehr praktiziert?
Gruss
Bernd

Lenzelott Männlich

Experte

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3

Sonntag, 19. September 2010, 02:15

Herr Grafenreuth hatte ja freundlicherweise freiwillig beschlossen nicht mehr zu praktizieren. :whistling:

Leider ist das Abmahngeschäft ein sehr einträgliches und so haben sich ganz schnell viele neue G.´s gefunden.

Auf der anderen Seite steht die Musikindustrie. Die kämpft seit längerem mit permanent rückläufigen Einnahmen.
Konkret seit der Einführung der CD. Seitdem ist es möglich Kopien von Musikstücken ohne Qualitätsverlust zu fertigen.
Was ja dann anscheinend auch zu Hauf gemacht wird. Es herrscht anscheinend kein allzugroßes Unrechtsbewusstsein diesbezüglich.
Dass man versucht durch hartes vorgehen die Anzahl der illegalen Kopien eines Musikstückes einzudämmen kann ich durchaus nachvollziehen.
Die Rechtssituation die hier vorliegt finde ich jedoch unerträglich.
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4

Donnerstag, 4. November 2010, 14:42

Zuordnung von IP-Adressen ist fehlerhaft

Täglich werden unzählige Urheberrechtsverstöße durch Tauschbörsen begangen. Stellt der Schutzrechtsinhaber dies fest, versucht er die Verletzer über die IP-Adresse zu ermitteln. Welcher Anschlussinhaber sich hinter welcher IP-Adresse verbirgt, lässt sich nur über den Provider ermitteln und dies ist nur mit richterlicher Zustimmung möglich.

Was war geschehen?
Die Antragstellerin ist ein renommiertes Verlagshaus, das unter anderem Hörbücher anbietet und hierfür ein eigenes Internetportal unterhält. Sie stellte einen Strafantrag gegen eine Vielzahl unbekannter Personen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Tauschbörsen. Mit der Anzeige verfolgte die Antragstellerin das Ziel, dass die Staatsanwaltschaft durch Anfragen beim Provider klärt, von welchem konkreten Festnetzanschluss die IP-Adresse verwendet wurde und ihr das Ergebnis offenlegt. Daraufhin wollte sie die Anschlussinhaber als "Störer" abmahnen.

Entscheidung des Gerichts
Das Landgericht Köln entscheid mit seinem Beschluss vom 25.09.2008 (Az. : 109 – 1/08 ) gegen den Antrag der Antragstellerin. Diese Entscheidung begründeten die Richter damit, dass die Antragstellerin ein berechtigtes Interesse zur Akteneinsicht darlegen müsse. Dabei nimmt das Gericht eine Interessenabwägung vor. Die Richter waren der Auffassung, dass dem Interesse der Antragstellerin das überwiegende schutzwürdige Interesse der Beschuldigten und Dritter der Gewährung von Akteneinsicht gegenüberstehe. Die Offenlegung der von der Staatsanwaltschaft ermittelten Anschlussinhaber würde in deren Persönlichkeitsrechte und in die Persönlichkeitsrechte aller Mitbenutzer des Anschlusses eingreifen.

Die Richter stellten dann fest, dass die Zuverlässigkeit der Ermittlung der dynamischen IP-Adressen, unter denen die Urheberrechtsverletzungen begangen worden sein sollen, überdenkenswert seien. Grund hierfür ist, dass die IP-Adresse einem bestimmten Provider zugeordnet sei und dieser sie "dynamisch" – also bei jeder Internetanwahl eines seiner Klienten aufs Neue – vergibt. Dadurch sei die IP-Adresse nicht einem bestimmten Nutzer zugeordnet, sondern werde nacheinander einer unüberschaubaren Vielzahl von Nutzern zugeordnet. Die Zuordnung zu einem konkreten Festnetzanschluss hänge demzufolge davon ab, den genauen Zeitpunkt der Einwahl ins System und die Dauer der Sitzung zuverlässig zu ermitteln.

Fazit
Die Ermittlung der personenbezogenen Daten ist nicht grundsätzlich durch die IP-Adresse möglich, da bei einigen Verfahren die Fehlerquote der definitiv nicht zuzuordnenden IP-Adressen deutlich über 50% aller angezeigten Fälle gelegen habe. Bei besonderen Fällen hat diese sogar über 90% betragen.

(Quelle: e-recht 24)
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Lenzelott Männlich

Experte

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5

Donnerstag, 4. November 2010, 15:15

Die heute gelebte Praxis entspricht exakt dem Gegenteil dieses Urteiles.

Die Rechteinhaber legen in einem einzigen Schriftstück zehntausende IP Adressen vor und bekommen die Einsicht umgehend gebilligt.

Egal wie Fehlerhaft die IP Adressenzuordnung ist, als Beschuldigter/Abgemahnter trifft einen quasi die Beweislastumkehr.
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Bernd

Experte

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6

Donnerstag, 4. November 2010, 15:47

Die heute gelebte Praxis entspricht exakt dem Gegenteil dieses Urteiles.


Ist es nicht schön, dass sich ein Gericht wieder an die Grundzüge erinnert?:
Ein Merkmal von Rechtsstaaten ist ja, dass da die Unschuldsvermutung gilt.


Also, mich stimmt so ein Urteil endlich wieder hoffnungsfroh für Deutschland's Rechts-System! Weiter so, bitte! Es scheint noch nicht alles verloren! Vielleicht.
Gruss
Bernd

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7

Donnerstag, 4. November 2010, 16:51

Aufgrund der windigen Rechtssprechung können ganze Existenzen zerstört werden!Angenommen der Schaden beläuft sich auf 100.000 Euro,was bei einem Musikalbum im Filesharing keine Seltenheit ist. Die geforderte Summe der Anwälte für den Einzelnen liegt im Schnitt zwischen 600-1200Euro.Wird die gleiche IP nach der Abmahnung noch einmal ermittelt kommt der Spaß auf bis zu 5000 Euro und so spult es sich hoch!Das Dumme ist, das man Urheberrecht nicht versichern kann, und so bleibt man auf den Kosten für den eigenen Anwalt sitzen!Ein Anwalt kostet,für aussergerichtliche Urheberrechts-Schadenfälle kostet pauschal zwischen 500-1000 Euro die man selbst berappen muss.Wir daraus ein Strafprozess wir es erheblich teurer. Leider ist in dem Fall ein Anwalt notwendig um keine Fehler zu machen. Man kann sich bei Unachtsamkeiten und voreiligen Handlungen sehr schnell ganz tief in die Schei... reiten und kommt nicht wieder raus!Ich bin wirklich empört, das man diesen Schmarotzern seitens des Gesetzgebers keinen Riegel vorschiebt! Die verdienen sich eine goldene Nase,und der Gesetzgeber schaut zu.Wenn keine eindeutig nachweisbare Systematiken an den Tag gelegt werden können,die IPs zweifelsfrei nachweisen sollte man diese Aktionen seitens des Gesetzgebers sofort stoppen, denn das kann ja wohl nicht angehen.Ich bin dafür das sich die Musikbranche schützt und verstehe, das sie nicht ausgebeutet werden möchte... aber bitte nicht nach Raubritter-Manier! Jetzt stellt euch vor,ihr habt entweder gar nichts in dieser Art gemacht und habt die Beweislast oder die Kinder haben entweder heimlich oder aus Unwissenheit ein Album oder einen Song geladen und die IP ist ermittelt worden! Da muss man von Fall zu Fall ganz schön hedgen... ;)
Happy Trading

Lenzelott Männlich

Experte

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8

Donnerstag, 4. November 2010, 17:42

Die heute gelebte Praxis entspricht exakt dem Gegenteil dieses Urteiles.


Ist es nicht schön, dass sich ein Gericht wieder an die Grundzüge erinnert?:
Ein Merkmal von Rechtsstaaten ist ja, dass da die Unschuldsvermutung gilt.


Also, mich stimmt so ein Urteil endlich wieder hoffnungsfroh für Deutschland's Rechts-System! Weiter so, bitte! Es scheint noch nicht alles verloren! Vielleicht.


Tja nee, iss leider andersrum.
"Das Landgericht Köln entscheid mit seinem Beschluss vom 25.09.2008 " das ist sooooo lange her, dass man sich daran nicht mehr erinnern kann und es einfach anders gemacht wird.

Bzw. die Wahrheit sieht noch bisschen anders aus:
"Inzwischen ist der Umweg über Strafanzeigen nicht mehr nötig, weil seit September 2008 der zivilrechtliche Auskunftsanspruch gilt: Mit Massenbeschlüssen gestatten Amts- oder Landgerichte den Abmahnern, zigtausende Anschlussinhaberdaten direkt beim Provider abzufragen."
Siehe obigen verlinkten Bericht der CT.

EDIT: das Urteil wird durchaus auch in dem CT Bericht erwähnt. Nur hat es sich halt mittlerweile massiv überholt.
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cappuralf

unregistriert

9

Freitag, 5. November 2010, 11:36

Also ich hab auch schon einiges an Abmahnungen bekommen. Mehrfach für Bildrechte, da die meisten Bildrechte von Getty Images verfolgt werden, meist kam eine Rechnung zwischen 4 und 6.000 Euro. Da ich seit Anfang des Internets dabei bin, habe ich natürlich tausende Bilder und die meist von irgendeiner Agentur oder CD. Fazit, ich nehme nur noch eigene Bilder.
Ebenso schon im Reigen Rechtsanwalt Giese gelandet...Hab nie etwas gemacht und wurde bisher auch nie verklagt. Meine Devise daher: Mülleimer!

Lenzelott Männlich

Experte

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Wohnort: Giessen

10

Freitag, 5. November 2010, 11:51

Mutig mutig würde ich mal sagen.
Kann mich dem Rat nicht unbedingt anschließen.

Letzte CT TV Sendung hat sich auch mit dem Thema beschäftigt.
Kommt immer auf die Gegenpartei an, die Rechteinhaber ist, aber die meisten werden klagen.
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cappuralf

unregistriert

11

Freitag, 5. November 2010, 12:17

Klar, wenn ich verklagt worden wäre, hätt ich auch reagiert!

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Wohnort: Bad Homburg

12

Freitag, 5. November 2010, 12:22

.. aber die Frage bleibt wie man sich schützt.
Vielleicht ist ja eine Rechtschutzversicherung keine schlechte Idee.

Mir ist bisher zwar noch nichts passiert, aber die Abmahnungswut scheint gross zu sein.
Anscheinend gibt es Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben und dies im grossen stil durchführen - ist hier ja auch schon erwähnt worden.

Und wenn die Beweispflicht beim Abgemahnten liegt ist der Ansatz ja eine Gelddruckmaschiene..

Ahnlich der vielen anderen Verwaltungspannen wie z.B.:

Geblitzte Rollstuhlfahrer, die wegen Geschwindigkeitsübertretung belangt werden.
Mahnschreiben an Verstorbene, die angeblich nach Ihren Ableben einen Handyvertrag mit allem drum und dran abgeschlossen haben
ect.

In diesen Fällen ist es vielleicht einfach zu belegen, dass es sich um einen Irrtum handelt.
Aber wenn morgen ein Schreiben ins Haus flattert, indem man selber beschuldigt wird eine Straftat begangen zu haben weil man als Beweis meine IP-Adresse detektiert hat, was soll man dann machen?

Ein Ansatz für den Freak (*vorsicht Satire*)
Durch Manipulation des Routers lässt sich die eigene IP-Adresse fälschen. Vielleicht sollte man nur noch unter falscher Flagge segeln.
Grüße,

Christian

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Beiträge: 297

Wohnort: Bad Homburg

13

Freitag, 5. November 2010, 12:30

Nachtrag:

mit fällt noch ein..
Wenn ich Anwalt wäre würde ich mir garkeine Mühe machen die richtigen IP-Adressen zu ermitteln.
Ein Ansatz über eine breite Streuung - ähnlich Spam - wäre in Kombination mit der verbreiteten Angst vor Gerichtsverfahren eine gute Möglichkeit Geld durch Angst zu verdienen.

Vielleicht könnte man dann auch durch drastische Erhöhung der Kosten der Klage verhindern, dass Otto-Normalbürger sich überhaupt noch wehren kann..
Was bei der anhaltenen Verarmung der Gesellschaft durchaus möglich ist..

Dann wäre Deutschland sozusagen zum Schleifen freigegeben...
Wenn das nicht eine tolle Sache ist ;)
Grüße,

Christian

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14

Freitag, 5. November 2010, 12:35

@ Chris
Urheberrecht kann man nicht Rechtschutz versichern!Du hast die Beweispflicht und stehts in "Unterhosen" da weil Du alles selber finanzieren musst! Es sei denn Dein Rechtsschutz zeigt ein wenig Goodwill....

@cappuralf
Wenn Du verklagt wirst ist es zu spät und wenn Du ein Strafverfahren aufgebrummt bekommst kannst Du einpacken.Mein Tip: Zu einem Anwalt damit und auf jeden Fall darauf reagieren!

In USA ziehen sie solche Dinger auch durch!Hier ein spektakulärer Fall..
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15

Freitag, 5. November 2010, 12:53

Noch eine Sache: Die Rechtsanwälte der Kläger/in versenden gerissene Unterlassungserklärungen. Erkennt man die Schuld an,egal ob man tatsächlich etwas geladen hat oder nicht bindet man sich 30 Jahre daran. Sollte innerhalb von 30 Jahren wieder etwas vorkommen,können die Anwälte den Beklagten in der Luft zerreisen!Geht meinetwegen ein Hacker mit der eignen IP auf Download-Tour und wird erwischt ist man ebenfalls der Depp (Beweispflicht)! Auf gut deutsch: Man ist immer der Depp,egal wie man es dreht und wendet!Vorstehendes gilt für den Filesharing-Bereich,insbesondere Film und Musik!Ein Stream ist kein Filesharing sondern man ist sozusagen "Endverbraucher ohne Upload"..
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sten

Experte

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16

Freitag, 5. November 2010, 13:04

Hallo,

die Frage bleibt, wie kann man sich schützen? Okay, über eine Rechtsschutzversicherung geht es nicht.

Es gibt doch Tools, wo man quasi unsichtbar im Internet unterwegs ist. Wenn ich mich recht erinnere, wird hierbei die IP-Adresse so manipuliert, dass keine Rückverfolgung möglich ist. Wäre das denn ein Schutz, prinzipiell nur noch mit Tarnkappe zu surfen auch wenn man sich nur den Wetterbericht anschauen möchte oder würde man dann erst recht eine Zielscheibe für Abmahnungen abgeben?

Viele Grüße
Sten

PS:
Wenn man nur noch konsequent mit Tarnkappe ins Internet geht, dann könnte man auch beweisen, wenn man auf so einer IP-Abmahnliste auftaucht sollte, dass diese definitiv falsch ist. Denn man war ja nie mit eigener IP-Adresse unterwegs...

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17

Freitag, 5. November 2010, 13:23

Hallo,

die einzige Möglichkeit ist die Tarnkappe! Tor gibt keine IPs raus. Es ist auch nicht möglich, da man über weltweite Zufallsserver verbunden wird! Momentan hat Computer Bild eine Aktion mit kostenlosem CyberGhost. Das funktioniert sehr gut und bremst die Surfgeschwindigkeit nur minimal aus.Zur Zielscheibe kann man nicht werden denn niemand weiß, wo der tatsächliche Server steht,da eine IP-Rückverfolgung ins Leere läuft.Es sei denn ein Dienst gibt Daten raus. Ich glaube die Jungs von CyberGhost (S.A.D) hatten sie schon mal am Wickel. Ich weiß leider nicht, ob man sie weichgekocht hat.Filesharing-Websites würde ich persönlich nur mit dem kostenlosen TOR besuchen. Ist zwar langsam aber m.M. sehr sicher! Downloads bei öffentlich zugänglichen Filesharing-Anbietern sind meist illegal! (Website-Endung .to )


Um was zu beweisen benötigt man ein Router-Protokoll und selbst dann wird es schwierig. Dieses Umfeld ist wirklich zum kotzen, wenn ich das mal so sagen darf.Es gibt nur schwammige Regelungen vom Gesetzgeber und diese Lücke wird knallhart ausgenutzt!



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18

Sonntag, 7. November 2010, 08:28

Die machen es richtig. Es wird aber auch schwarzen Schafen geholfen.Anders,als hinter dem Link stehend ist den abmahngeilen Rechtsanwälten kaum beizukommen!Grundsätzlich ist es schon ein starkes Stück und Eingriff in die Privatsphäre,das Gerichte diesem Abmahntreiben eine Freifahrtkarte zuteilen...
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19

Montag, 22. November 2010, 22:11

Britische Filesharing-Anwälte unter Druck

Das Geschäft mit den Filesharing-Abmahnungen ist keine rein deutsche Masche. Doch in England ist das Geschäftsmodell nicht nur ein Quell der Freude für die beteiligten Anwälte. Eine britische Kanzlei muss sich jetzt sogar vor der Aufsichtsbehörde verantworten. Der Vorwurf: Die Anwälte hätten Schadensersatz-Zahlungen verlangt, obwohl ihnen der fragliche Wert des “Beweismaterials” bekannt gewesen sei...weiter lesen
Am Ende des verlinkten Beitrags ist ein sehr interessanter Link. Hier ein kleiner Ausschnitt daraus:

Verantwortlich für diesen Fehler ist der technische Dienstleister BHIP reliable Netservices. Dieser führt im Auftrag der Kanzlei U+C die Piratenjagd aus einem kleinen Ort in Bayern aus. War die BHIP reliable Netservices qualifiziert, um eine derartige Datenerhebung durchzuführen? Bedauerlicherweise verfügt das Unternehmen über keinen Webauftritt.

Doch eine spontane Suche nach dem Geschäftsführer der BHIP reliable Netservices, Herrn Florian B., offenbart Tätigkeitsfelder, die mit der Piratenjagd kaum in Verbindung gebracht werden können. Beginnend bei einem Beamer-Verleih über Digital- und Printlösungen (Werbebanner, Kugelschreiber, Webauftritte) bis hin zu einem Online-Shop für Wandtattoos.
Natürlich steht es ihm frei, auch andere Gewerbebetriebe zu führen. Betrachtet man jedoch das bunte Portfolio, stellt sich gezwungenermaßen die Frage nach der Qualifikation.


Klasse oder?
:baby:
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Lenzelott Männlich

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20

Montag, 22. November 2010, 22:18

Hallo Udo,

es gibt halt noch echte Multitalente.
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