Samstag, 27. April 2024, 12:29 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: INVESTOX-Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

PnLtobePositive

unregistriert

1

Montag, 20. September 2010, 18:56

BaFin: Devisenhandel im Spotmarkt legal

Nach meiner anfänglichen großen Ungeduld gab es eben einen Rückruf und folgende email:

Zitat

Sehr geehrter Herr ...,



Sie hatten angefragt, inwieweit das Leerverkaufsverbot für den Devisenhandel EUR/USD greift.



Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:



Am 27.07.2010 ist das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte in Kraft getreten. Gemäß § 30h WpHG sind ungedeckte Leerverkäufe in Aktien sowie in Schuldtiteln von Staaten der Eurozone verboten. Ebenfalls verboten ist gemäß § 30j WpHG der Handel von Kreditausfallversicherungen (CDS), deren Referenzschuldner ein Staat der Eurozone ist und die nicht zur Absicherung von Ausfallrisiken dienen.

Somit unterliegt zur Zeit der Handel von Devisen nicht dem Leerverkaufsverbot.

Für Rückfragen stehen ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

...

---------------

.........


BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich Wertpapieraufsicht
Referat WA 21

Federal Financial Supervisory Authority
Sucurities Supervision – Ad-hoc-Disclosure
Department WA 21
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main

Fon: +49 (0) 228 4108-0
...
Internet: http://www.bafin.de

...

Dok.NR. 2010/0451873 am 06.09.10 an WA 11


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich betreibe als Privatperson gelegentlichen Devisenhandel, unter anderen auch in EUR/USD.
Gilt das Leerverkaufsverbot der Bundesregierung für dies oben genannte oder irgendein anderes Devisenpaar?
Hierbei spreche ich nicht von Derivaten oder Ähnlichem, sondern vom Spotmarkt.

Vielen Dank für Ihre schnelle, verbindliche Antwort.

Freundlicher Gruß

Alexander ...


Damit bin ich gewissermaßen wieder versöhnt, daß hier nun Klarheit vorliegt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »PnLtobePositive« (10. November 2010, 08:41)