Sehr geehrter Herr ...,
Sie hatten angefragt, inwieweit das Leerverkaufsverbot für den Devisenhandel EUR/USD greift.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
Am 27.07.2010 ist das Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte in Kraft getreten. Gemäß § 30h WpHG sind ungedeckte Leerverkäufe in Aktien sowie in Schuldtiteln von Staaten der Eurozone verboten. Ebenfalls verboten ist gemäß § 30j WpHG der Handel von Kreditausfallversicherungen (CDS), deren Referenzschuldner ein Staat der Eurozone ist und die nicht zur Absicherung von Ausfallrisiken dienen.
Somit unterliegt zur Zeit der Handel von Devisen nicht dem Leerverkaufsverbot.
Für Rückfragen stehen ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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BaFin - Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich Wertpapieraufsicht
Referat WA 21
Federal Financial Supervisory Authority
Sucurities Supervision – Ad-hoc-Disclosure
Department WA 21
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60439 Frankfurt am Main
Fon: +49 (0) 228 4108-0
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Internet:
http://www.bafin.de
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Dok.NR. 2010/0451873 am 06.09.10 an WA 11
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich betreibe als Privatperson gelegentlichen Devisenhandel, unter anderen auch in EUR/USD.
Gilt das Leerverkaufsverbot der Bundesregierung für dies oben genannte oder irgendein anderes Devisenpaar?
Hierbei spreche ich nicht von Derivaten oder Ähnlichem, sondern vom Spotmarkt.
Vielen Dank für Ihre schnelle, verbindliche Antwort.
Freundlicher Gruß
Alexander ...