Donnerstag, 18. April 2024, 18:11 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: INVESTOX-Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

1

Dienstag, 11. Januar 2011, 18:17

Maximal noch 5 Jahre hat die USA

Hallo,

http://www.ftd.de/politik/international/…h/50212978.html

Wenn dann die Kacke so richtig am dampfen ist, möchte man bei den Amis nicht unbedingt ein Konto haben. Deshalb sind die alternativen Investox-Broker Anbindungen so wichtig, siehe hier Lynx ... europäische Online-Broker Spezialist (scheint ein Ableger von IB in Deutschland zu sein, mit ähnlich günstigen Ordergebühren)

Lynx müsste dann eigentlich auch der EU Regelung, z.B. bezüglich "Feuerwehr"-Fonds (Einlagensicherung) unterliegen.

Viele Grüße
Sten

Lenzelott Männlich

Experte

Registrierungsdatum: 30. Dezember 2002

Beiträge: 3 051

Wohnort: Giessen

2

Dienstag, 11. Januar 2011, 20:40

1. IB Konto ist nicht in USA sondern in UK geführt.


2. was wollt Ihr immer mit Lynx?
Das ist einfach nur ein Introducing Broker zu IB.
http://www.lynxbroker.de/abgeltungsteuer.php

Zitat

Dies ist möglich, da das Depot in England von unserem Partner IB U.K. Ltd. geführt wird.



Was der Einlagensicherungsquark wert ist kannst Du an der Phönix Pleite ohne Finanzkrise erkennen.
Das ist schon einige Jahre her und bisher hat noch niemand einen Entschädigung erhalten soweit ich weiß (und da geht´s nur um 300-600 Mio €), obwohl die Rechtslage eigenlich Sonnenklar ist.

EDIT:
Der EdW hat niemals genügend Mittel aufgebaut um solche Entschädingsleistungen zahlen zu können.
Die Mitglieder wehren sich Gerichtlich gegen die Sonderbeiträge um die Phönix Pleite entschädigen zu können.
Die großen Mitglieder sind der Diskussion frühzeitig entgangen, durch die Beantragung einer Vollbanklizenz.
Der Bund hat 2009 dem EdW ein Darlehn gegeben um trotzdem Entschädigungsleistungen Erbringen zu können (von wegen Glaubwürdigkeit von Einlagensicherung und so).
Aber bisher ist das nicht erfolgt.
Und das ganze ist schon 5 Jahre am kochen.

Einfach mal in die SINOBilanz schauen, die haben dafür fiese Rückstellungen gebildet, falls Sie doch noch zahlen müssen.
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Lenzelott« (11. Januar 2011, 20:58)


sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

3

Dienstag, 11. Januar 2011, 22:34

Hallo Lenzelott,

der aktuelle Stand bei Phoenix ist:

Zitat

04.01.2011
Mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr 2010 hat die EdW über rund 24.100 Schadensmeldungen, das entspricht 82% der insgesamt eingereichten Meldungen, entschieden. Davon hat mit 92% der Anleger die überwiegende Mehrheit eine Teilentschädigung erhalten. Das zugesagte Volumen für die Teilentschädigungen beträgt rund 105 Mio. EUR.
siehe hier: http://www.e-d-w.de/de/Phoenix-Stand.html


Leider ist noch unklar, wann die Geschädigten den Rest ihrer Einzahlungen bei Phoenix zurück erhalten (glaube es werden auch nur 90% der Einzahlsumme zurück gezahlt).

Ich gebe Dir Recht, die ganze Entschädigungsgeschichte ist ein Skandal. Selbst wenn eine Entschädigungsleistung gezahlt wird, kann es Jahrzehnte dauern...

Viele Grüße
Sten

PS:
Habe noch diese Info gefunden.

Zitat

Wartet die EdW mit ihren abschließenden Entscheidungen zur Entschädigung den Ausgang des Insolvenzverfahrens ab?

Nein. Richtig ist vielmehr, dass die EdW abwartet, bis die hier wesentliche Frage der Aussonderungsrechte der Anleger gegen den Insolvenzverwalter, die nach dem EAEG nicht entschädigungsfähig sind, geklärt ist. Hier hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main in einem Urteil vom 11.02.2010 das Bestehen von Aussonderungsrechten bejaht. Eine endgültige Klärung wird erst im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof herbeigeführt werden. Eine Entscheidung ist voraussichtlich im ersten Quartal 2011 zu erwarten.


PS2:
Allerdings möchte ich so einen Entschädigungsfall mit dem ganzen Papierkram und Rechtsbelehrungen auf keinen Fall in englischer Sprache abwickeln. Da können die notwendigen Anwalts- & Übersetzungskosten schnell den eigentlichen Schadensbetrag übersteigen bzw. wenn es nichts zurück gibt, dann hat man noch locker ein paar 1000€ dem verlorenen Geld hinterher gewurfen ...

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »sten« (11. Januar 2011, 22:58)


Lenzelott Männlich

Experte

Registrierungsdatum: 30. Dezember 2002

Beiträge: 3 051

Wohnort: Giessen

4

Mittwoch, 12. Januar 2011, 01:32

EDW entschädigt 90% aber maximal 20.000€.

Ich hab das immer mal am Rande im TMW Forum verfolgt und da stand immer wieder, dass Untätigkeitsklagen erhoben werden, ansonsten würde nichts passieren bei der edw.

Anscheinend ergehen die Entschädigungsbescheide aber nach allen Urteilen die so existieren eher rechtsmissbräuchlich.
Die Edw rechnet bei der Entscheidung immer einen fiktiven Aussonderungsanspruch des vom Insolvenzverwalter sichergestellten Vermögens an.
Von 10.000 müsste man eigentlich 9.000 wiederbekommen, der Entschädigungsbescheid wird dann aber nur auf zb. 6200 ausgestellt mit dem hinweis auf einen möglichen Aussonderungsanspruch (der allerdings erstmal bis vor den BGH geklärt werden muss, und das dauert bestimmt noch 5 Jahre).

In dem Zusammenhang sehr listig finde ich auch:

Zitat

Ein Entschädigungsanspruch besteht nur, soweit Gelder auf die Währung eines EU-Mitgliedstaates oder auf Euro lauten.


Wer also sein Konto in US$ führen lässt geht bei bei der EDW leer aus.
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Lenzelott« (12. Januar 2011, 01:48)


sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

5

Mittwoch, 12. Januar 2011, 10:30

Hallo Lenzelott,

Zitat

Die Edw rechnet bei der Entscheidung immer einen fiktiven Aussonderungsanspruch des vom Insolvenzverwalter sichergestellten Vermögens an.


Alles richtig was Du schreibst. Es wäre für die Geschädigten besser gewesen, wenn das komplette Geld weg wäre. Dann hätte die Edw zumindestens die 90% zahlen müssen, ohne wenn und aber.

Ich vermute die Edw spielt auf Zeit. Die Prozesse werden sich Jahr für Jahr hinziehen und irgendwann heißt es dann VERJÄHRUNG, es besteht kein Anspruch mehr auf Rückzahlung.

Viele Grüße
Sten

Registrierungsdatum: 30. August 2002

Beiträge: 8 155

Wohnort: Trade-Planet

6

Mittwoch, 12. Januar 2011, 10:37

@Torsten In USA ist seit Jahren "die Kacke am dampfen" denn USA ist ein Land, das quasi auf Pump lebt! So gesehen hättest Du nie ein Konto bei IB eröffnen dürfen und wenn Du eins hast, kanns'te es auch weiterführen! Das Risiko ist kaum höher als z.Zt. der Finanzkrise vor 2 Jahren!Ich persönlich habe vor einiger Zeit einen Großteil meiner Einlagen von IB abgezogen.Aber das muss letztendlich jeder für sich entscheiden....