Hallo Sten,
ich schätze jedenfalls Deine Beiträge und Antworten sehr, auch wenn ich mich selbst -mangels Erleuchtung- selbst wenig an den Diskussionen beteiligen kann !
Zu Deiner Frage Abgeltungssteuer: Hier ist es tatsächlich so, dass im Bereich der Einkünfte aus Kapitalvermögen ein Werbungskostenabzug nicht mehr möglich ist. Im Gegenzug wurde dafür ja der Steuersatz aus dem progressiven Verlauf herausgenommen und die Einkünfte seit 2009 linear mit 25% zzgl. SolZ zzgl. KiSt besteuert. Von daher ist es in jedem Fall vorteilhafter, nicht mehr als Angestellter zu arbeiten sondern sich nur noch mit Investox zu beschäftigen
. Was die im Link zitierten Verfahren angeht, so würde ich mir hier keine grossen Hoffnungen machen, selbst wenn Du das Verfahren offen halten kannst. Was die Höhe der Besteuerung der erzielten Veräußerungsgewinne angeht, gibt es zumindest im Bereich von Aktien eine Gestaltungsmöglichkeit -allerdings ist sie administrativ aufwendiger, zudem insbesondere von der persönlichen Situation abhängig und der Weg führt über gewerbliche Einkünfte, und das muss man mögen.