Neue TOP Level Domäne reservieren und vergeigen
Hallo, sicher wird der eine oder andere aus dem Forum sich
auch um eine
neue TOP Level Domäne bemühen, deshalb gebe ich das mal an
die User
der Forums weiter.
Ich hatte mehrere neue schon letztes Jahr im Sommer bei
einem Provider reservieren lassen.
Der Status war auch bei der Kontrolle im Herbst noch bei
allen auf reserviert gestanden.
Bei einer sehr guten/wichtigen war aber jetzt im Januar der
Status „nicht verfügbar“ gestanden. Also hatte sich bei diesem Provider ein
anderer vor mich geschoben.
Man dazu wissen, die endgültige Entscheidung macht nicht der
einzelne Provider, sondern die
zentrale Vergabestelle aufgrund der Meldungen der Provider,
aber erst wenn die bei Start dieser TOP Level Domäne eingereicht werden. Die
gleiche Domäne kann ja bei mehreren Providern reserviert werden. Aber wenn
jetzt schon bei meinem Provider selbst meine Reservierung aufgehoben werden
kann, ist diese Reservierung
der pure Blödsinn. Auf Rückfrage bei meinem Provider bestätigten
die übrigens dass dieses
Vorgehen o.k. ist, zumindest aus deren Sicht. Bei einem
Online-Anwalt hatte ich auch gefragt, da das lt. der Reservierungsbestätigung
die ich schriftlich erhalten habe, unverbindlich ist, habe ich auch keinen
Rechtsanspruch. Dabei war meine Meinung, so wurde es in der Bestätigung auch
dargestellt, die Unverbindlichkeit ist wegen der Zusage der
Zentralen Vergabestelle abhängig, nicht von einer belieben
anderen Entscheidung meines eigenen Providers. So wie ich das sehe, ist das
Konzept für die Kunden wieder mal ein Reinfall. Um an wichtige neue Domänen zu
kommen, können Reservierungen unter dem Ladentisch gehandelt und anderen
zugeordnet werden. So etwas hat mit Fairness im Umgang mit dem Kunden zu tun,
bei so einem Prozess wo es jetzt um Millionen neue Domänen geht.
Meine Empfehlung, fordern Sie von Ihrem Provider eine
verbindliche Reservierung mit der Weitergabe an die Vergabestelle. Sie müssen
sich darauf verlassen können, dass Ihr Reservierungswunsch mit Ihrem
Reservierungsdatum auch an die Vergabestelle weitergeleitet wird und nicht
schon Ihr eigener Provider andere Kunden davor setzt.
Nur über die externe Zusage der Vergabestelle soll es
unverbindlich sein.
In der Rückmeldung meines Providers bei der Beschwerde steht,
„die Vorbestellung einer inclusive-domäne durch XY(Firma) hindert andere Kunden
nicht an der Vorbestellung der gleichen inclusive-domäne durch XY….“.
Na das ist super, wofür steht dann das Wort Reservierung? Was
die Kunden hindern könnte,
ist die Firma selbst, dass so etwas nicht möglich gemacht
wird.
Na ja, mir ist jetzt klar, ich muss zu einem anderen
Provider, es gibt große Unterschiede.
Meinen will ich hier nicht nennen. Aber ich werde die
Verbraucherschutzbehörde einschalten.
Picasso