Abgeltungssteuer: Ist ein Verlustvortrag aufs nächste Jahr bei IB (d.h. Auslands-Brok.) möglich?
Hallo,
also es geht darum, wenn man bei einer deutschen Bank handelt und am Jahresende in der Summe ein Verlust rauskommt, dann wird dieser automatisch ins nächste Jahr übertragen und kann dann mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden. Alle Angaben hierzu werden in der Jahressteuerbescheinigung an das Finanzamt übermittelt bzw. es gibt zwischen dem Finanzamt und dem deutschen Bank hierzu festgelegte Regelungen, wie genau das zu erfolgen hat.
Wie ist das bei einem Auslandsbroker, wie z.B. IB. Hier gibt es keine dem deutschen Steuerrecht komforme Jahresbescheinigung. Entfällt damit für den Trader auch die Möglichkeit, die Verluste ins nächste Jahr mitnehmen zu können? Gibt es schon Erfahrungen, wie sich hier das deutsche Finanzamt verhält bzw. eine offizielle Regelung?
Danke.
Viele Grüße,
Sten
PS:
IB hat den Vorteil sehr günstiger Transaktionskosten. Aber eine Einbuse des Verlustvortrages wäre ein extrem schwerer Nachteil für IB bzw. Auslandsbroker generell und sie wären damit praktisch nicht mehr nutzbar (es sei denn ein Trader ist so super gut, dass er jedes Jahr immer Gewinne macht, was aber unrealistisch ist).
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »sten« (30. März 2014, 12:25)