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sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

1

Sonntag, 25. Mai 2014, 17:42

AktionärsBank 2.95€/Order: Was haltet Ihr von der Bank?

Hallo,

ich hin hier beim Depotbank-Vergleich
http://www.vergleich.de/depot-vergleich/…ot%20+vergleich

auf die AktionärsBank aufmerksam gewurden mit Tradekosten von nur 2.95€/Trade (leider nur für die ersten 6 Monate).

Danach aber immerhin noch Fonds/ETF's über den Parketthandel (besonders interessant sind ETF's!):
Pro Transaktion fällt ein volumenunabhängiger Festpreis über 5,00 € zzgl. der Börsengebühren an. Auf diesem Wege können Sie über 20.000 Fonds und ETFs über die AKTIONÄRSBANK börslich handeln, siehe Link: https://www.aktionaersbank.de/produktvielfalt/fonds-etfs/ ... mir ist jetzt noch nicht ganz klar, ob das auch für Xetra gilt
-> bei allen anderen deutschen Bank steigt die Ordergebühr mit dem OrderVolumen stark an, aber hier scheint es einen flat-Preis (Order-Flatgebühr) zu geben !!!

Darüber hinaus ist es eine deutsche Bank mit Sitz in Deutschland und ist die AKTIONÄRSBANK Mitglied im Bundesverband deutscher Banken e.V. und somit teilnehmendes Institut am Einlagensicherungsfonds deutscher Banken e.V.(http://www.aktionaersbank.de/die-bank/ ... siehe gleich oben)

Wo ist der Hacken, was übersehe ich?

Viele Grüße,
Sten

PS:
Habe noch die Links zum Thema gefunden:
-http://www.aktionaersbank.de/fileadmin/d…lingsaktion.pdf
-http://www.wallstreet-online.de/nachrich…ersbank-betrieb

Dieser Beitrag wurde bereits 7 mal editiert, zuletzt von »sten« (25. Mai 2014, 19:28)


Lenzelott Männlich

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2

Montag, 26. Mai 2014, 10:30

Wo ist der Hacken, was übersehe ich?


Die deutsche Einlagensicherung gilt nur für CASH. Für das Depot ist Sie auf 20.000€ begrenzt.
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sten

Experte

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3

Montag, 26. Mai 2014, 13:42

Hallo,

Zitat

Die deutsche Einlagensicherung gilt nur für CASH. Für das Depot ist Sie auf 20.000€ begrenzt.


Wie sieht das bei den anderen, großen OnlineBanken wie DAB, Consors, usw. aus, gibt es dort auch diese Begrenzung?
Danke.

Viele Grüße,
Sten

PS:
Eigentlich bin ich bisher davon ausgegangen, dass die Kunden-Depots als seperates, getrenntes Sondervermögen geführt werden. Wenn also die Bank Pleite gehen sollte, dann gehen die Kunden-Depots nicht in die Insolvenzmasse mit ein, denn die gehören ja gar nicht der Bank. Man würde dann veranlassen, dass der Depotinhalt auf eine andere Bank übertragen werden soll und dann müsste man aus der Geschichte eigentlich verlustfrei heraus kommen, unabhängig von der Depotgröße. Im schlimmsten Fall, bin ich bisher davon ausgegangen, könnte es passieren, dass das Geld lange eingefroren ist, so dass der Depotübertrag dann mehrere Monate in Anspruch nimmt und man während dieser Zeit nicht an das Geld heran kommt bzw. wenn z.B. die Depotaktien fallen sollten, kann man sie während dieser Zeit nicht verkaufen. Das habe ich bisher als das maximale Risiko gesehen.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »sten« (26. Mai 2014, 13:49)


Lenzelott Männlich

Experte

Registrierungsdatum: 30. Dezember 2002

Beiträge: 3 051

Wohnort: Giessen

4

Montag, 26. Mai 2014, 14:02

Wie sieht das bei den anderen, großen OnlineBanken wie DAB, Consors, usw. aus, gibt es dort auch diese Begrenzung?

Ja, jede deutsche Bank davon betroffen

Eigentlich bin ich bisher davon ausgegangen, dass die Kunden-Depots als seperates, getrenntes Sondervermögen geführt werden.

Stimmt.

Verkürzte Version: Das Problem tritt auf, wenn die insolvente Bank Deine Stück verliehen hat.
Dann sind die nicht mehr vorhanden und können auch nicht mehr herausgegeben werden an Dich.
Der Leiher hatte üblicherweise Sicherheiten gestellt, die will er natürlich wieder haben beim Zurückgeben der Aktien.
Wenn die Sicherheiten nun aber auch nicht mehr da sind, dann kommen die Stücke niemals zurück.
Das wahr wohl im Falle Lehmann durchaus desöftern kein unerhebliches Problem.
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sten

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Beiträge: 2 879

5

Montag, 26. Mai 2014, 15:26

Hallo Lenzelott,

das ist wirklich heftig und kaum vorstellbar, das Banken ungestraft das Eigentum Ihrerer Kunden ohne deren Wissen/Einverständnis verleihen dürfen (und davon profitieren) und im Falle einer Insolvenz der Bank, dann sogar noch der geschädigte Kunde auf dem Schaden sitzen bleibt. Und wie kann man sich jetzt davor schützen?

Unklar ist mir wird in dem Artikel nur "abstrakt" vor dieser Gefahr gewarnt, d.h. das die Gefahr "nur" theorethisch besteht, weil am Ende des Artikels klinkt es dann ganz anders:

Zitat

"Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Wertpapiere, die sich im Kundendepot bei einem Finanzinstitut befinden, Eigentum des Depotinhabers sind. Das Institut ist nur der Verwahrer. „Selbst wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über ein Kreditinstitut ein Moratorium wegen Insolvenzgefahr verhängt und die dortigen Einlagen eingefroren sind, können Anleger ihr Depot zu einer anderen Bank übertragen“, sagt der Experte des BdB. Dies gelte auch für den Fall der Insolvenz."

-> Der letzte Satz würde sogar meine Bedenken zerstreuen, dass man "während dieser Zeit nicht an sein Geld/Wertpapiere heran kommt".

Viele Grüße,
Sten

PS:
Im Grund müsste man seiner Depotbank folgende 4 Fragen stellen:
1.) Nimmt die Bank bei der gesetzlichen Einlagensicherung bzw. weiteren Einlagensicherungssystemen teil?
2.) Wie hoch ist der Bargeld-Bestand abgesichert?
3.) Wie hoch ist das Depot bzw. die sich darin befindlichen Wertpapiere abgesichert?
4.) Bleiben die Wertpapiere des Depot's immer Eigentum des Depotinhabers und werden zu keiner Zeit verliehen oder weggeben, so dass im Falle einer plötzlichen Bankinsolvenz jederzeit der komplette Depotinhalt/Wertpapiere vollständig auf eine andere Bank übertragen werden kann?

Ob die Formulierungen jetzt juristisch so korrekt sind, kann ich nicht sagen, aber sinngemäß würde es auf diese Fragen aus meiner Sicht hinauslaufen (bin kein Jurist und das ist nur meine bescheidene Meinung, die auch falsch sein kann).

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »sten« (26. Mai 2014, 15:58)


Bernd

Experte

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Beiträge: 4 070

Wohnort: Iringsweg

6

Montag, 26. Mai 2014, 21:03

Hallo Sten

Es ist ja nicht so, dass man auf die Wertpapier-Leihe keinen Einfluss hat. Auf der einen Seite wird man im Vertrag mit dem Broker gefragt ob man der Wertpapier-Leihe ("Lending") zustimmt - hier winkt ein Zusatzeinkommen, welches viele gerne mitnehmen, und es braucht ja auch Leih-Willige, sonst wären keine covered Short Geschäfte für uns "Normalos" möglich.

Und dann spekulieren viele auch mit einem Margin Konto. Als Sicherheiten dienen Bargeld - oder die schon gekauften ("hinterlegten") Aktien. Diese wiederum darf die Bank oder der Broker dann natürlich seinerseits ausleihen.

So kann es dann zu Fällen kommen wie hier bei Olivant.

Interessant auch:

Zitat

Nach britischem Recht wirkt die Aktienleihe wie ein Verkauf. Das Eigentum der Anteile geht an den Ausleiher über.

Quelle: manager-magazin
Gruss
Bernd

Lucas

unregistriert

7

Montag, 26. Mai 2014, 22:38

Hi Sten,

wenn es Dir um Transaktionskosten geht, solltest du Dir mal RobinHood.com anschauen. Da kannste künftig "kostenlos" traden.
Also ich wäre sehr skeptisch (wer weiß womit man dann doch zahlt :D ) aber verfolgen sollte man das vielleicht schon!

http://www.bloomberg.com/video/robinhood…oTm~Z8TNFg.html



Gruß Lucas

sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

8

Dienstag, 27. Mai 2014, 08:31

Hallo Lucas,
Es geht nicht nur um preiswert(da ist IB schon ganz gut), sondern um ein paar mehr Punkte:
1.)
Es sollte eine deutsche Bank sein, die auch eine Bankbescheinung ausstellen kann, die vom deutschen Finanzamt anerkannt wird. Ib kann das z.b. nicht und deshalb bleibt man bei einem Auslandsbroker im allgemeinen auf seinen Verlusten sitzen. Also Pech gehabt.

2.)
Deutsche Banken war in der Vergangenheit bei den Kosten viel zu teuer selbst für langfristige Strategien, aber da scheint jetzt endlich Bewegung rein zu kommen durch das flat-Modell der Aktionärsbank/Flatex.

3.)
Das Depot muss weitestgehend sicher sein. Man trägt schon genug Risiken durch die Marktbewegungen. Auch hier scheint eine deutsche Bank mit deutscher Juristik erstmal besser zu sein, als eine englischsprachige Bank. Denn man muss bedenken, in Falle einer Insolvenv kann man bei einer deutschen Bank zur Not mit viel Zeitaufwand den Formularkrieg zur Rückerstattung der Einlagen auch alleine versuchen durchzuziehen. Bei einer Bank in einem anderen juristischen System und dann noch mit juristischen Kauterweltsch auf Englisch ist man zwingend auf Spezialrechtsanwalt und juristisch versierte Übersetzungsdienste angewiesen, so dass die Kosten hierfür bei einem "Otto-Normalanleger" den möglichen Rückerstattungsbetrag schnell übersteigen.
Mittelfristig bleibt zu hoffen, dass die Untergrenze mit 20k nach oben angepasst wird. Wäre doch eine schöne Aufgabe für die EU.

Es wäre schön wenn sich das Flatmodel bei den Orderkosten in Deutschland durchsetzen würde. Die Frage ist halt ob sich genügend Bankkunden finden, die zur Aktionärsbank wechseln, so dass sich langfristig dieses Gebührenmodell auch für die Bank rechnet. Falls nicht, ...
Leider unterstützt die deutsche Abgeltungssteuer nicht, dass ein Bankkunde bei mehreren Banken Depots hat. Eine leichte, automatische steuerliche Abwicklung kann nur funktionieren, solang man sein Depot bei nur einer Bank hat (automatischer Verlustvortrag ins neue Jahr, autom. Abrechnungen der G/V mit Finanzamt, usw.). Das macht es für einen neuen Player am Markt wahrscheinlich auch nicht gerade leichter, den der Bankkunde steht dann vor der Wahl "gleich alles transferieren oder nix".

Die Gretchenfrage ist, wird es die A-Bank mit dem innovativen Flat-Modell in 2, 3, 5 Jahren noch geben (auch wenn ich es mir sehr wünsche)? Es ist verdammt schwer das einzuschätzen, d.h. ich tue mich damit schwer.

Viele Gruesse,
Sten

Dieser Beitrag wurde bereits 11 mal editiert, zuletzt von »sten« (27. Mai 2014, 09:25)


ivu

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9

Dienstag, 27. Mai 2014, 10:41

Eine Frage zu Punkt 1.)

Wie ist die Erkenntnis begründet, dass man bei einem Auslandsbroker im allgemeinen auf seinen Verlusten sitzen bleibt?

sten

Experte

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10

Dienstag, 27. Mai 2014, 12:20

Hallo ivu,

Zitat

Wie ist die Erkenntnis begründet, dass man bei einem Auslandsbroker im allgemeinen auf seinen Verlusten sitzen bleibt?

Gewinne, auch bei Auslandsbrokern, werden "normal" besteuert. Verluste muss man gegenüber dem deutschen Finanzamt mit einer Bankbescheinigung nachweisen (übrigens, dieses Dokument muss sogar im ORIGINAL beigelegt werden).

Ein Auslandsbroker kann schon mit dem Begriff nichts anfangen, geschweige denn so ein Dokument ausstellen. Hatte das bei IB schon angesprochen gehabt, hatte aber nicht den Eindruck, dass die sich jetzt mit dem deutschen Finanzamt zusammensetzen und das klären würden.
Also Pech gehabt.

Deshalb finde ich das Angebot der A-Bank, selbst nach den ersten 6 Monaten, so interessant mit der Flat-Orderidee.

Viele Grüße,
Sten

Bernd

Experte

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11

Dienstag, 27. Mai 2014, 19:37

Hi Sten
Gewinne, auch bei Auslandsbrokern, werden "normal" besteuert.

Seh' es mir nach, ich kenne das deutsche FiAmt nur aus der Ferne und hatte dies bisher anders eingeschätzt:

Ich hatte es bisher für einen Deutschen in Deutschland als hilfreich betrachtet, bei einem ausländischen Broker wie IB zu handeln, weil:
* die Abgeltungssteuer nicht abgezogen wird auf Gewinne
* man also mit den Gewinnen unterjährig Zinseszins Effekte hat, weil man mit den Gewinnen wirtschaften kann (wie es seit Jahrzehnten überall auf der Welt üblich war, aber seit kurzem nicht mehr in Deutschland)
* während erst in der Steuererklärung die Gegenrechnung erfolgt

Deinen Kommentar verstehe ich nun so, dass z.B. ein Auslandsbroker wie IB "normal besteuert", also die Abgeltungssteuer auf Gewinne abzwackt, und obendrauf wie ein deutsches Institut keinen unterjährigen Verlustvortrag gegenrechnet?

Bitte um Aufklärung! Zumindest würde ich gerne die Logik oder Unlogik verstehen, die in Deutschland derzeit verrechnet - und nun auch Auslandsbrokern aufgedrückt - wird. Gilt das auch für Ausländer in Deutschland, die mit einem (aus deutscher Sicht) Auslandsbroker handeln?
Gruss
Bernd

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bernd« (27. Mai 2014, 19:44)


Lenzelott Männlich

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12

Mittwoch, 28. Mai 2014, 00:10

* man also mit den Gewinnen unterjährig Zinseszins Effekte hat, weil man mit den Gewinnen wirtschaften kann (wie es seit Jahrzehnten überall auf der Welt üblich war, aber seit kurzem nicht mehr in Deutschland)
* während erst in der Steuererklärung die Gegenrechnung erfolgt


Stimmt auch.
Nur wenn Du nachhaltig erfolgreich bist, bekommst Du einen Vorauszahlungsbescheid mit geschätzen Gewinnen und dann ist der Effekt zum Teufel.
Wenn Du dann weniger gewinn machst, musst Du unterjährig anhand von Abrechnungen nachweisen, dass dem so ist damit die Vorauszahlunen wieder den voraussichtlich echten Gegebenheiten angepaßt wird.
Eine Kostenlose Steuerstundung tritt hier bestimmt nicht ein.

Aber das war glaube ich nicht das Thema von Sten.
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ivu

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13

Mittwoch, 28. Mai 2014, 00:42

Da wir hier sehr allgemein formulieren, wird es bei einer Antwort ähnlich allgemein bleiben; Stichworte sind z.B.: Zeitpunkt(e) des Trades, welcher Titel, welche Rechtsform (des Traders), geänderte/aktuelle Rechtslage zum Zeitpunkt xyz usw.
Jedenfalls klang es so an, als ob das "Nichtausstellen" eines förmlichen Dokumentes im Sinne des deutschen Rechts durch den Broker hier zum Hindernis wird, entstandene negative ausländische Kapitalerträge im Verlustvortrag vorzutragen. Es gibt auch andere Dokumente, mit denen Nachweise geführt werden können.

sten

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14

Mittwoch, 28. Mai 2014, 18:00

Hallo,

ich habe 2 interessante Links gefunden, zur Einlagensicherung:
1.)
Gesetzliche Einlagensicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken: "Seit 01.01. 2011 beträgt die Absicherung von bis zu 100.000 Euro zu 100 Prozent."
Link: http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeb…nsicherung.html

2.)
Das ist aber "nur" die Grundsicherung, die konkreten Zahlen fallen dann viel höher aus, die ein Normalbürger eh nicht erreichen wird. Der Link mit Auflistung der konkreten Institute: http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeb…nsicherung.html
Die A-Bank ist hier leider noch nicht mit dabei, aber die Basisabsicherung (siehe 1.)) würde ja auch schon voll und ganz ausreichen.

Als Knackpunkt bleibt dann, ob die jeweilige Depotbank aus dem Depot der Kunden Aktien verleiht, was man abklären müsste. Wenn das nicht der Fall ist, dann sollte im Insolvenzfall eine Übertragung des Depots auf eine andere Bank eigentlich möglich sein (siehe bei [5]).

Nicht abgesichert sind die Wertpapiere im Depot gegen Markschwankungen, d.h. wenn die Börse abstürzt, aber das ist eh klar.

So würde ich es vorsichtig einschätzen, aber natürlich könnte ich auch noch was übersehen haben.

Viele Grüße,
Sten

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »sten« (28. Mai 2014, 18:09)


Lenzelott Männlich

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15

Mittwoch, 28. Mai 2014, 18:25

1.)
Gesetzliche Einlagensicherung über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken: "Seit 01.01. 2011 beträgt die Absicherung von bis zu 100.000 Euro zu 100 Prozent."
Link: http://www.tagesgeldvergleich.net/ratgeb?nsicherung.html


Das gilt aber nur für CASH.
Dein Depot ist wie gesagt nur mit 20T€ besichert, siehe mein verlinkter Beitrag.
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sten

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16

Mittwoch, 28. Mai 2014, 19:05

Hallo L.
ich habe den Artikel so verstanden das in Insolvenzfall einfach das Depot auf eine andere Bank verlustfrei ohne Limitierung über tragen werden kann, siehe untere Teil. Und nur wenn das nicht möglich ist, weil Bank diese illegaler weiße verliehen hat greift das trostplaster mit 20k. Deshalb muss man den Punkt mit der Hausbank abklären, d.h. man geht wenn sie sich eckig anstellen.
Uebrigens in dem Artikel steht auch, dass es bisher noch keinen einzigen solchen entschaedigungsfall gegeben hat.

VG, sten

Lenzelott Männlich

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17

Mittwoch, 28. Mai 2014, 19:19

ich habe den Artikel so verstanden das in Insolvenzfall einfach das Depot auf eine andere Bank verlustfrei ohne Limitierung über tragen werden kann, siehe untere Teil. Und nur wenn das nicht möglich ist, weil Bank diese illegaler weiße verliehen hat greift das trostplaster mit 20k.

so ist dem

Deshalb muss man den Punkt mit der Hausbank abklären, d.h. man geht wenn sie sich eckig anstellen.

Die können Dir 20x unterschreiben, dass Sie Dein Depot nicht verleihen.
Wenn Sie es trotzdem tun kurz vor der Insolvenz bleibst Du gearscht.

Uebrigens in dem Artikel steht auch, dass es bisher noch keinen einzigen solchen entschaedigungsfall gegeben hat.


Und wenn es echten Katastrophenfall gibt, ist es zu spät.
Siehe Tschernobyl oder Fukushima, war ja alles noch nicht da gewesen und undenkbar....
Oder im Finanzbereich Phoenix.

Ansonsten siehe den Artikel den Bernd verlinked hat, in der Folge von Lehmann gabs da durchaus mehrfach so "Klopper".
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ivu

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18

Mittwoch, 28. Mai 2014, 19:28

Ist schon mal im elektronischen Bundesanzeiger oder im Handelsregister recherchiert worden, bevor es an die EAEG-Thematik ging?

Bernd

Experte

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19

Mittwoch, 28. Mai 2014, 21:41

Von wem und um welche Frage zu beantworten?
Gruss
Bernd

sten

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20

Mittwoch, 28. Mai 2014, 22:10

Hallo,

Vielleicht wird die ganze Geschichte auch dadurch etwas entschärft, dass man gar nicht alle Wertpapierarten shorten kann. Zum einen weil viele deutsche Banken Leerverkäufe gar nicht anbieten (dann muss die Bank sich auch nichts ausborgen, weil z.B. nur ein gedeckter short-Verkauf zulässig ist) und weil man Zertifikate, Fonds, ETF's usw. gar nicht shorten kann, d.h. vielleicht betrifft das "Ausleihproblem" am Ende nur Aktien und spezielle Anleihen. Auch da müssten die Banken eigentlich fairerweise genauere Auskunft ihren Bankkunden geben.

Viele Grüße,
Sten

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »sten« (28. Mai 2014, 22:24)