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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bernd« (23. September 2018, 23:25)
hendrix1
unregistriert
Zitat
ein Konto mit IB-UK welches ein Introducing Broker von IBLLC-US darstellt. Dieses ist über die SIPC gesichert, eine Amerikanische Einlagensicherung, welche auf folgendem Link ersichtlich ist: LINK
Zitat
Interactive Brokers plant eine Erstellung der IB-EU Entity, welche Kunden in der EU weiterhin erlaubt bei IB zu handeln. Die Umstellung auf IB-EU ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, wir werden aber zu gegebener Zeit Emails versenden, die über den Wechsel zu IB-EU informiert.
Zitat
Der Wechsel auf IBLLC-US ist nur möglich, wenn der Kunde einen Sitz ausserhalb Europas besitzt.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bernd« (30. September 2018, 11:31)
....
Daher ist es eine gute Idee von Philipp, einmal zu diskutieren, welche Verlagerungsmöglichkeiten es gibt, denn ich sehe durchaus Handlungsbedarf.
....
Wie siehst du (oder andere User hier) das denn bzw. was sind deine/eure Pläne
Dabei musste ich feststellen, dass die eigentliche Herausforderung darin besteht, Firmendepots zu eröffnen. Die meisten, mir bekannten deutschen Institute haben diese Möglichkeit stark eingeschränkt.
... eine GmbH findet keinenBroker
Ein Konto / Depot in den USA habe ich (für mich) ausgeschlossen, daher entfallen IB LLC und Schwab.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Bernd« (18. Dezember 2020, 10:02)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »mic72« (18. Dezember 2020, 12:26)
Zitat
Ich hatte bisher gedacht, das wäre eine Lösung für meine Freunde in Schland.
Diese Lösung ist sicher nicht ausgeschlossen und es kommt auf jeden Einzelfall an. Allerdings gibt es eine Fülle von rechtlichen und insbesondere steuerlichen Themen, die mich davon abhalten, nur ein Beispiel ist das Thema Quellensteuern, ein anderer der dann vorhandene Nexus der GmbH in den USA, wenn sie ein Konto dort unterhält, und ich kann dafür nicht alle Rechtsfolgen überblicken. Das muss jeder für sich prüfen.Zitat
Ich hatte bisher gedacht, das wäre eine Lösung für meine Freunde in Schland.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »hajo« (22. Dezember 2020, 17:16)
Ich kenne Stand jetzt auch nicht das Ergebnis der heutigen Bundesratssitzung (D) wg. Verlustverrechnung (siehe paralleler Thread), aber ich gehe davon aus, dass das (bei Beibehaltung der jetztigen Rechtslage und Aufstockung in § 20 Abs. 6 EStG auf T?20) bereits für Juni 2020 angekündigte BMF Schreiben zeitnah kommen wird, wonach z.B Knock-Out-Zertifikate nicht als Termingeschäfte zu qualifizieren sind (könnte man analog auch für CFDs annehmen, die auf Kassaindices basieren).
Zitat
Given these options, we ask that you take immediate action to either accept the transfer invite or close your account. Please note that remaining in an inactive state with IBUK is not an option and your account will remain restricted to closing transactions and may be subject to additional restrictions until it is transferred or closed