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LowTrader

Fortgeschrittener

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Beiträge: 115

221

Donnerstag, 15. April 2021, 18:56

Die einzigen Verfassungsbeschwerden, die die überhaupt von Bürgern annehmen, sind solche mit massiver Medienpräsenz und/oder welche von Politikern (siehe Mietendeckel).....

Ja da fallen mir dann die ARD Volontoäre ein die zu 57% die Grünen und insgesamt zu 83% Rot-rot-Grün wählen da wird vieles dann eben nicht so gepusht wie andere Themen. Das es beim Mietendeckel so lief toi toi, aber da hat sich nicht nur die FDP sondern auch noch Teile der CDU für stark gemacht (AFD sowieso). Der Normalfall sieht anders aus da pushen dann die Medien ihre Agenda. Dem Zeitgeist entrinnt man deswegen nie, er spielt direkt in alles rein, das ist in einer (zwangsläufigen) Mediendemokratie ja auch nicht anders möglich.

Zitat

Art 14 GG ist übrigens wegen der Steuern auf Verluste verletzt. Das führt zu einer fortwährenden Enteignung.
Ja natürlich kann der Fall (und wird bei vielen) eintreten, dass man Steuern zahlt obwohl insgesamt ein Verlust entstanden ist. Schon klar. Natürlich ist das dann als "Substanzaufzehrende" Steuer so nicht richtig/gerecht.

Ich finde Artikel 2 noch sehr gut/hätte da rein gehört "Freie Entfaltung der Persönlichkeit", das glasklar der Punkt nach Hause gebracht wird: jedermann darf auch privat Termingeschäfte machen es ist dann seine freie Entfaltung der Persönlichkeit sozusagen "Terminhändler" zu sein in dem Ausmaß wie er das möchte. Genauso wie wenn jemand Musik macht er auch nicht nur 2h am Tag Musik machen darf.Da man ja darlegen muss warum die Begrenzung auf 20K nicht in Ordnung ist -bis 20K Verlust ist ja alles in Ordnung/verrechenbar.
Je länger ich darüber nachdenke ist es eben doch ein Skandal, dass das BVerfG nicht dagegen vorgeht es soll ja ein Bollwerk für die Freiheit sein. Und je länger man darüber nachdenkt geht es ja immer weniger um Börse sondern mehr darum, ob Freiheit erlaubt ist (darf ich Terminhändler sein) oder ob politische Ideologien entscheiden was man darf.
Weil es eben keine Frage des Steuersatzes ist, sondern hier über die Steuer die persönliche Entfaltung sehr stark eingeschränkt/verunmöglicht wird.

Leider ist der "Drops beim BVerfG ja aber gelutscht". Hatte da schon mehr Hoffnungen drauf gesetzt als andere hier. Zumal das Verfassungsgericht in letzter Zeit schon häufiger eingeschritten ist und schlimme Dinge gestoppt /versucht hat zu stoppen.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LowTrader« (15. April 2021, 23:33)


noBinding Männlich

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222

Donnerstag, 15. April 2021, 19:08

Die Verfassungsbeschwerde wäre eine Abkürzung gewesen. Nun muss es über die Finanzgerichte laufen. Aber so wie ich das einschätze, gibts überhaupt keinen betroffenen Terminhändler, der sich einen ESt-VZ-Bescheid für 2021 besorgt, um dagegen klagen zu können.

Es gibt schon fast niemanden, der die Bindingsteuer kennt. Und den Klageweg kennt von den wenigen dann gar keiner. Wenn wir Glück haben, ist Martin wieder der einzige.

LowTrader

Fortgeschrittener

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223

Donnerstag, 15. April 2021, 23:39

Ich handle zur Zeit keine Futures. Aber dagegen wird es wohl massiv Klagen geben. Also wenn ich da im größeren Stil betroffen wäre, würde ich glaube ich einfach weiterhandeln bis der Fall eintritt, dass ich geschädigt wurde durch die zu geringe Abzugsfähigkeit der Verluste und dagagen klagen.

Glaube ich kaum, dass von der kompletten Futures/Derviate/Zertifkate Industrie da keiner den A***** hochbekommt. Wer davon betroffen ist sollte das vielleicht einfach drauf ankommen lassen ist ja auch ein schönes Gefühl zu wissen: Wenn ich ein Jahr unter 20K Verllusten bleibe, wars wahrscheinlich ein sehr gutes Jahr und wenn ich drüber liege, dann habe ich 'mein Ziel' erreicht und kann klagen.

noBinding Männlich

Benutzer

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Beiträge: 35

224

Freitag, 16. April 2021, 00:09

Ganz wenige kennen die Bindingsteuer. Die handeln weiter und werden in 2022 schockiert und bankrott sein. Leute, die mit relativ geringer Marge, aber gut profitabel sind, z.B. 220.000 Euro Gewinne und 200.000 Euro Verluste, zahlen dann eben nicht 5.000 Euro Steuer, sondern insgesamt 50.000 Euro.


Wer sowas bewußt tut, ist völlig schmerzbefreit. Wenn im Herbst rotrotgrün kommt, wäre die Bindingsteuer für viele Jahre zementiert und wird sicher noch härter werden. Da ist nichts mehr mit Hoffen. Selbst bei Schwarzgrün ist offen, ob die Grünen überhaupt die Abschaffung der Bindingsteuer akzeptieren. Ich glaube, die sind Fans von Binding.
Wir können nur auf die Finanzgerichte und das BVerfG setzen. Politisch wird das alles schwierig.Aber momentan wechseln manche zur GmbH, manche haben aufgegeben und die allermeisten bauen unwissend ihre Steuerlawine auf.

Wiwu Weiblich

Experte

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225

Freitag, 16. April 2021, 17:40

Wer davon betroffen ist sollte das vielleicht einfach drauf ankommen lassen ist ja auch ein schönes Gefühl zu wissen: Wenn ich ein Jahr unter 20K Verllusten bleibe, wars wahrscheinlich ein sehr gutes Jahr und wenn ich drüber liege, dann habe ich 'mein Ziel' erreicht und kann klagen.


Das ist nicht wirklich Dein Ernst oder? ?(

Da versuchen wir zuerst mit unseren Systementwicklungen alle nur irgendwie möglichen Risiken vorab klein zu halten und soweit wie möglich einzukalkulieren, nur um uns dann dem unkalkulierbaren Risiko des Ausgangs einer Klage gegen den Einkommensteuerbescheid auszusetzen?
Sowas kann Jahre dauern und die Vollstreckung wird durch die Klage nach meiner Information auch nicht automatisch ausgesetzt.

Sorry- aber dafür bin ich nicht leidensfähig genug.
Meine Alternative ist auch nicht perfekt - aber sie bringt mich wenigstens nicht um Haus und Hof.

https://www.boerse-und-finanzen.de/binding-steuerirrsinn-indikator.html


Schönes Wochenende!
Viele Grüße von Anke

http://www.ascunia.de

Trader

Fortgeschrittener

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226

Freitag, 16. April 2021, 19:49

Selbst mit Deinem schönen Irrssin-Indikator wird man vom Profi-Trader zum Mini-Job-Teilzeit-Hobby Trader. Oder sehe ich da was falsch?

Wiwu Weiblich

Experte

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227

Freitag, 16. April 2021, 20:09

Zitat

Oder sehe ich da was falsch?


Nein.
Das ist auf meinen Grafiken deutlich zu erkennen, geht aus dem Text auf der Webseite hervor, und ich habe nie etwas anderes behauptet.
Mehr als 1 Kontrakt im Mini-FDAX ohne Overnight Risk ist auch für Verheiratete nicht mehr drin.
Das wird z.B. in der Grafik für den normalen FDAX schön deutlich- wo für 2 Kontrakte im Januar/Februar schon Schluss ist und das klitzekleine grüne Dreieck die 20K EUR markiert.


Der Indikator hat ja u.a. auch das Ziel, den ganzen Irssinn nochmal zu verdeutlichen.
Ein Bild sagt bekanntlich mehr als 1000 Worte.


Ich habe mir diesen Quatsch doch auch nicht ausgedacht.
Ich muss nur wie wir alle damit klarkommen und irgendwie drumrum arbeiten.
Und ich will natürlich nicht ins offene Messer der Binding-Steuer laufen.
Viele Grüße von Anke

http://www.ascunia.de

LowTrader

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 3. Juli 2014

Beiträge: 115

228

Freitag, 16. April 2021, 20:47

....Wenn im Herbst rotrotgrün kommt, wäre die Bindingsteuer für viele Jahre zementiert und wird sicher noch härter werden. Da ist nichts mehr mit Hoffen. Selbst bei Schwarzgrün ist offen, ob die Grünen überhaupt die Abschaffung der Bindingsteuer akzeptieren. Ich glaube, die sind Fans von Binding.
Wir können nur auf die Finanzgerichte und das BVerfG setzen. Politisch wird das alles schwierig.Aber momentan wechseln manche zur GmbH, manche haben aufgegeben und die allermeisten bauen unwissend ihre Steuerlawine auf.

Das ist ja das Problem warum es für linke Medien und Parteien so wichtig ist dass die Mehrheit folgende Parole akzeptiert: "Die AFD ist eine undemokkratische Partei, nicht koalitionsfähig".
Sobald man diesen Satz akzeptier hat, spielt es keine Rolle mehr das Deutschland mit:

CDU+FDP+AFD=49% Ja das reicht zum Regieren (ab 47.5% reicht es in D zum Regieren)

genauso konservativ wie eh und je wählt.


Wenn genügend den Satz geschluckt haben, dass man mit der AFD nicht "gemeinsame Sache machen darf", dann sieht es so aus:
CDU+FDP+AFD =39% - mit 8.5 "Underwater" ist Schwarz-Gelb soweit von einer Regierung entfernt wie Dein Wohnort vom Mond.Dann bleibt übrig:
CDU+SPD=44% Könnte mit 3.5% underwater (immer auf 47.5% berchnet) bis zur Wahl noch hinhauen
Rot-Rot-Grün: 45% Fehlen nur 2.5% das kann daher noch sehr gut klappen bis zur Wahl.

CDU+Grüne=49% Ja reicht gut.

Sobald man den Satz akzeptiert hat, hat man unumstößlich nur noch die Wahl aus Großer Koalition oder Schwarz-Grün oder gleich Rot-Rot-Grün. Das ist dann einfach so.

Und das auch der Grund warum unermüdlich dieses Mantra von mehrheitlich linken Medien/Journalisten gepuscht wird weil er dazu führt dass das Gleichgewicht im System komplett umkippt in Richtung links - ohne Chance sich zu befreien. Die 11% die die AFD hat sind ja dann fürs konsvervative Lager verloren. Und solch einer Schwächung hat das konsvervative Lager die nächsten Jahrzehnte keine Chance mehr eine Wahl zu gewinnen. Ziel erreicht.

Eine Seite wo man sich das mit Zahlen nochmals schön vor Augen führen kann, die ich auch häufig benutze:


https://pollytix.de/wahltrend/

Ich hoffe das bis zur Wahl das noch einige "zahlenmäßig" begreifen wie das funktioniert. Weil mit Schwarz-Grün ist dieses Gesetz dann nicht mehr unser Problem, sondern dann wird es die nächsten 10 Jahre noch sehr sehr viel weitere Probleme geben...

Zitat

Das ist nicht wirklich Dein Ernst oder? ?(


@Anke: außer der Veränderung des politischen Klimas/Medienklimas (was das beste ist) sehe ich nur die Möglichkeit mit Klagen vor den Finanzgerichten was dagegen auszurichten einen anderen Weg gibt es ja nicht... Die Gerichte haben in letzter Zeit ja schon einige Sachen als verfassungswidrig eingestuft der Großen Koalition..

Ich bin kein Jurist ich weiß nicht ob man an den Finanzgerichten Klagen auf "Verdacht" einbringen kannst. Mein Bauchgefühl würde mir sagen Nein das geht nicht da muss man schon betroffen sein.
"Haus und Hof" sollte es aber natürlich nicht sein, da habe ich ja auch nicht von gesprochen ;) Es reicht ein geringer Schaden um zu klagen wenn auf 20.100€ Gewinn 20.100€ Verlust kommen reicht das ja völlig aus.... Mann sollte alllerdings auch noch etwsa für die Anwaltskosten - am besten gleich durch alle Instanzen übrig haben ;)

Dafür kann man ja auch wunderbar Deinen Indikator benutzen....Mann muss dann nur noch etwas weiter handeln...


Ok Grüße...

noBinding Männlich

Benutzer

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229

Freitag, 16. April 2021, 23:53

Wer davon betroffen ist sollte das vielleicht einfach drauf ankommen lassen ist ja auch ein schönes Gefühl zu wissen: Wenn ich ein Jahr unter 20K Verllusten bleibe, wars wahrscheinlich ein sehr gutes Jahr und wenn ich drüber liege, dann habe ich 'mein Ziel' erreicht und kann klagen.


Das ist nicht wirklich Dein Ernst oder? ?(

Da versuchen wir zuerst mit unseren Systementwicklungen alle nur irgendwie möglichen Risiken vorab klein zu halten und soweit wie möglich einzukalkulieren, nur um uns dann dem unkalkulierbaren Risiko des Ausgangs einer Klage gegen den Einkommensteuerbescheid auszusetzen?
Sowas kann Jahre dauern und die Vollstreckung wird durch die Klage nach meiner Information auch nicht automatisch ausgesetzt.

Sorry- aber dafür bin ich nicht leidensfähig genug.
Meine Alternative ist auch nicht perfekt - aber sie bringt mich wenigstens nicht um Haus und Hof.

[url]https://www.boerse-und-finanzen.de/binding-steuerirrsinn-indikator.html
[/url]

Schönes Wochenende!
Faszinierend. Aber in der Arbeitszeit hättest du auch schon ESt-Vz-Bescheid 2021 und Sprungklage beim FG machen können - du weißt ja, wo die Musterschreiben stehen. :)

Wiwu Weiblich

Experte

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230

Samstag, 17. April 2021, 02:10

Faszinierend. Aber in der Arbeitszeit hättest du auch schon ESt-Vz-Bescheid 2021 und Sprungklage beim FG machen können - du weißt ja, wo die Musterschreiben stehen.


Ich mach meine Steuer doch nicht selbst.
Ein Berater meines Vertrauens timed meine Erklärungen und er währt Vorauszahlungs-Ansinnen für gewöhnlich erfolgreich ab. :D

Arbeitszeit hat mich der Binding-Steuerirrsinn-Indikator nicht wirklich gekostet.

Und mit etwas Glück wird Deine gelungene Wortschöpfung "Bindingsteuer" bei Google durch die Indikator-Webseite sogar ein wenig gepushed. :thumbsup:
Viele Grüße von Anke

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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Wiwu« (17. April 2021, 02:46)


noBinding Männlich

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231

Samstag, 17. April 2021, 20:07

Hat gerade mal 1000 Treffer bei Google, diese Bindingsteuer - eine einzige Enttäuschung. Der Begriff wird weitestgehend gemieden, als ob wir schon zu China gehören würden.


Bzgl. der ESt-Vz, hier würden sie was nutzen. Nur so kommst du schnell mit der Sprungklage zum FG und dann zum BVerfG - wo dann ein "weißes Blatt" nicht mehr möglich ist. Dein ESt-Bescheid 2021 kommt vielleicht erst Mitte 2022 - dann ist ein weiteres Jahr verloren. Trags deinem StB mal vor.

noBinding Männlich

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232

Samstag, 17. April 2021, 21:12


LowTrader

Fortgeschrittener

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233

Sonntag, 18. April 2021, 12:14

Ich glaube ich weiß welcher Youtbe Kommentar von Dir ist ;) Ich habe noch so viel Jura-Sachverstand in einem Youtube-Kommentar gelesen :thumbsup:

Börselino

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234

Montag, 19. April 2021, 01:51

Rechtssatzbeschwerde - nicht angenommen

Martins Erklärung:

Danke für den Link. Ich habe den knapp 20 min leider nicht viel Gehaltvolles entnehmen können.

Ich hatte gehofft, hier würde im Detail erläutert, was zur Begründung vorgetragen wurde, dass die Rechtssatzbeschwerde (nach Auffassung des Beschwerdeführers) ausnahmsweise als zulässig zu erachten ist, obwohl der Rechtsweg (noch) nicht erschöpft ist. Stattdessen nur wildeste Vermutungen, warum die Kiste gar nicht erst angenommen wurde. Wurde der Inhalt der Rechtssatzbeschwerde selbst irgendwo veröffentlicht, so dass man sich selbst ein Bild verschaffen kann, was in welcher Form vorgetragen wurde?

Börselino

noBinding Männlich

Benutzer

Registrierungsdatum: 21. Februar 2021

Beiträge: 35

235

Montag, 19. April 2021, 10:59

Bei der Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gibts i.d.R. keine Begründung ("weißes Blatt"). M.E. wurde die Verfassungsbeschwerde nur wegen "Überlastung" nicht angenommen, es gab keine ernsthafte Prüfung. Das ist der Regelfall.

Martin hat seine Verfassungsbeschwerde (62 Seiten) bisher nicht veröffentlicht. Es wurde dort aber umfangreich dargelegt, warum man schon vor dem 01.01.2021 beschwert ist. Und das ist auch naheliegend, weil man als Berufstrader darauf reagieren muss, dass das eigene Geschäftsfeld "vernichtet" wird.

Hier gibts eine kurze Zusammenfassung der Beschwerde (relativ weit unten):


https://www.wallstreet-online.de/diskuss…ngs-steuerregel

Lenzelott Männlich

Experte

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Wohnort: Giessen

236

Montag, 19. April 2021, 17:29

Danke für den Link. Ich habe den knapp 20 min leider nicht viel Gehaltvolles entnehmen können.


Ganz ehrlich: das ging mir eigentlich bei jedem seiner Videos so.
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

Vatie Männlich

Profi

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237

Samstag, 1. Mai 2021, 09:07

Verlustverrechnung
Neuregelung Verlustverrechnung ab 2021

Nachfolgend erhalten Sie Informationen über eine Änderung bei der Steuergesetzgebung: Es geht um die Verlustverrechnung § 20 Abs. 6 EStG.

Bereits seit 2020 können Verluste aus wertlosen Wirtschaftsgütern bis max. 20.000 Euro pro Jahr mit anderen Einkünften aus Kapitalvermögen verrechnet werden.
Neue Regelung ab 01.01.2021

Verluste aus Termingeschäften können ab 2021 nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften bis max. 20.000 Euro pro Jahr verrechnet werden (Satz 5, § 20 Abs. 6 EStG.).

Für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelung schafft das Bundesministerium für Finanzen folgende Übergangsregelung:

Im Jahr 2021 werden die Verluste aus ausgeknockten oder wertlos verfallenen Optionsscheinen und Zertifikaten, sowie Verluste aus wertlos verfallenen Optionen und die vom Stillhalter geleisteten Barausgleichszahlungen nicht mehr im allgemeinen Verlustverrechnungstopf berücksichtigt.

Die neuen gesetzlichen Änderungen werden anhand der noch zu veröffentlichenden Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ab dem Jahr 2022 umgesetzt. Nachfolgend sind einige Eckpunkte aus den bisher veröffentlichten Entwürfen des BMF aufgeführt. Diese spiegeln den aktuellen Planungsstand wider:

Optionsscheine und Zertifikate werden nicht als Termingeschäft eingestuft. Veräußerungsgewinne/-verluste werden wie bisher als sonstige Gewinne/Verluste eingestuft und unterliegen nicht der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nach § 20 Absatz 6 Satz 5 EStG. Verluste aus dem (wertlosen) Verfall unterliegen allerdings der Verlustverrechnungsbeschränkung aus Satz 6 (Wertlose Wirtschaftsgüter). Noch offen ist, wie Verluste aus Optionsscheinen/Zertifikaten mit Zahlungen bei Verfall (z.B. 1/10 Cent) behandelt werden.
Als Termingeschäfte werden neben bei uns nicht handelbaren Produkten auch Optionsgeschäfte, Futures (Eurex) sowie Contract for Difference (CFD) eingestuft. Diese fallen unter die Verlustverrechnungsbeschränkungen aus Satz 5 (Termingeschäfte). Auch der wertlose Verfall von als Termingeschäft eingestuften Produkten fällt unter die Regelung des Satzes 5. Ausnahme sind Verluste aus der Glattstellung von Stillhalterpositionen. Diese sind nicht von den neuen Regelungenzur Verlustverrechnung betroffen.
Die Regelung des Satzes 6 (wertlose Wirtschaftsgüter) gilt nicht für bestandsgeschützte Altanteile (Anschaffung der Wertpapiere vor dem 01.01.2009).
Eine Verrechnung der Verluste im Sinne der Sätze 5 (Termingeschäfte) und 6 (wertlose Wirtschaftsgüter) findet ausschließlich im Rahmen der persönlichen Veranlagung des Kunden / Steuerpflichtigen statt. Es erfolgt hier keine Verrechnung bei der Bank. Alle anderen Verrechnungsmöglichkeiten (Aktienverluste und sonstige Verluste) bleiben unberührt.
In der Jahressteuerbescheinigung werden Gewinne aus Termingeschäften vor und nach Verlustverrechnung (mit sonstigen Verlusten) sowie zwingend Verluste aus Satz 5 (Termingeschäften) und Satz 6 (wertlose Wirtschaftsgüter) ausgewiesen. Ein Antrag auf Verlustbescheinigung wie bei Aktienverlusten und sonstigen Verlusten ist nicht erforderlich. Die Beantragung der Verlustbescheinigung für Verluste aus Aktien und sonstiger Verluste hat wie bisher zu erfolgen, d.h. die Neuregelungen haben auf diesen Prozess keine Auswirkungen.

So steht es bei DAB BNP Paribas......

LowTrader

Fortgeschrittener

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Beiträge: 115

238

Dienstag, 1. Juni 2021, 00:16

So schnell geht's im Leben. Jetzt bin ich seit einigen Wochen doch am Swaps traden und bin direkt betroffen. Aber gut das war mir schon immer klar: "Heute die, morgen bist Du dann dran".

Hier jetzt nochmals zur AFD Steuerpolitik:

https://youtu.be/AANo2b48wec?t=60
Ich halte das Video für sehr wichtig aber gleich vorab: Nein es geht nicht um das 200. Video zum Thema Termingeschäft/Verlustverrrechnung sondern um die gesammte Steuerprogrammatik der AFD.
In den letzten 10 Jahren haben unsere Versuche der kurzfristigen Schadensbegrenzung uns ja immer weiter in den Morast hineingeritten in dem wir heute sind.

Aber ich glaube wenn man das Video angeschat/verstanden hat, ist die Frage MEHR als beantwortet wie die AFD darüber abstimmen würde/wird.
Von der FDP halte ich bei dem Thema auch nichts mehr weil sie einem ja permanent das "Blaue vom Himmel" verspricht, aber dann gleichzeitig mit den Grünen*Innen für den "EU Wiederaufbaufonds" stimmt (der eher ein Deutschland Abbaufonds ist). Da muss man sich schon ein bisschen fragen also erst 100derte von Milliarden für EU-Bürokratie verpulvern aber gleichzeitig die gleichen niedrigen Steuern wie die AFD zu versprechen, wie das denn dann gehen soll, wenn man gleichzeitig noch unbedingt und den Grünen gefallen will.


Grüße!
Lowtrade

Vatie Männlich

Profi

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Beiträge: 191

Wohnort: 14 km nordwestlich vom Millerntor Stadion

239

Dienstag, 1. Juni 2021, 09:42

Zitat Herr Knöpfel, März 2021: "Hallo,
ich weise darauf hin, dass politische Propaganda, also auch Werbung für Parteien, in diesem Forum nicht erwünscht sind. Jeder Nutzer hat dem bei seiner Anmeldung (Nutzungsbedingung) auch zugestimmt. Als Betreiber dieses Forums distanziere ich mich hiermit von den Wahlaufrufen für die AFD.

Ich lasse die bisherigen Beiträge stehen, um den Zusammenhang der Diskussion zu erhalten. Aber weitere Beiträge, die dagegen verstoßen, werden gelöscht und bei Wiederholung der User gesperrt.

Viele Grüße
Andreas Knöpfel "


Lieber LowTrader, vielen Dank für das Video.Inhalt und Niveau des Parteiprogramms: Freibier für Alle..... Sehe keinen Unterschied zu anderen Parteien. Sie haben in diesem Forum doch schon reichlich Werbung für diese merkwürdige Partei in der Vergangenheit gemacht. Können Sie es nicht einfach mal gut sein lassen?

noBinding Männlich

Benutzer

Registrierungsdatum: 21. Februar 2021

Beiträge: 35

240

Donnerstag, 3. Juni 2021, 23:31

Das BMF-Schreiben ist nun raus. Optionsscheine und Zertifikate sind bindingsteuerfrei, der Rest leider nicht:

https://www.bundesfinanzministerium.de/C…icationFile&v=1