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Und was ist dein Fazit?
Wie bist du selbst denn bisher gegen das Dilemma aktiv geworden und was willst du - außer weglaufen vielleicht- noch dagegen tun?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bernd« (11. Juni 2021, 10:47)
Zitat
Ich hoffe also, dass nicht noch ein zweiter Schuss kommt. Ich perönlich finde es nämlich nicht sinnvoll, Kapitalerträge mit dem Einkommensteuerstaz zu besteuern. Ich weiss nicht warum Du das anders siehst.
Es wäre für mich das kleinere Übel.
Ich habe ja Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalerträgen.
Warum die Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit höher besteuert werden, als die aus meinen Kapitalerträgen, erschließt sich mir jetzt auch nicht wirklich.
Ich wäre bereit, höhere Steuern auf meine Kapitalerträge als bisher zu zahlen, um es der Gesellschaft zu ermöglichen, zukünftige Herausforderungen zu meistern.
Vorraussetzung dafür ist aber, dass ich die zu besteuernden Kapitalerträge auch tatsächlich hatte.
Gerecht fände ich allerdings nicht die Versteuerung von Kapitalerträgen aus z.B. Aktiengeschäften zu pauschal 48%, sondern die Versteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz.
Somit müssten Anleger mit weniger Einkommen aus anderen Quellen, die am Kapitalmarkt erfolgreich sind, ggf. auch deutlich weniger Steuern auf ihre Kapitalerträge zahlen als die bisherigen 25% +x Abgeltungssteuer bzw. als die von dir genannten 48%.
Es würde meinem Verständnis von Gerechtigkeit entsprechen, wenn die "schwachen Schultern" bei der Kapitalertragssteuer weniger Steuerlast zu tragen hätten, als die "starken Schultern".
Aber vielleicht kommt es bei der Verlustverrechnung noch zu einem ganz großen Durchbruch im Sinne der Anleger. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nämlich am Freitag einen Beschluss veröffentlicht, wonach die Besteuerung privater Kapitalanlagen teilweise verfassungswidrig sein könnte. Bisher können Anleger Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnen, nicht aber mit Einkünften aus anderen Kapitalanlagen oder Quellen. Dagegen hatte ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein geklagt. Das oberste Finanzgericht ist auf der Seite der Kläger und hat die Entscheidung nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.
Quelle FAZ online
@Wiwu:"Könntest Du nicht den Weg über ESt-Vorauszahlungen 2021 (mit Bindingsteuer), Einspruch, Finanzgericht, Vorlage beim BVerfG durchs FG und Erklärung der Verfassungswidrigkeit gehen?"Es wäre für mich das kleinere Übel.Zitat
Ich hoffe also, dass nicht noch ein zweiter Schuss kommt. Ich perönlich finde es nämlich nicht sinnvoll, Kapitalerträge mit dem Einkommensteuerstaz zu besteuern. Ich weiss nicht warum Du das anders siehst.
Ich habe ja Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalerträgen.
Warum die Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit höher besteuert werden, als die aus meinen Kapitalerträgen, erschließt sich mir jetzt auch nicht wirklich.
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Gerecht fände ich allerdings nicht die Versteuerung von Kapitalerträgen aus z.B. Aktiengeschäften zu pauschal 48%, sondern die Versteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz.
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kann es sein, dass sich Dein Hinweis auf den Vorlagebeschluss bezieht, auf den ich bereits in Post Nr. 243 hingewiesen hatte?
@noBinding:
Ob ein schneller Rechtsweg zum BVerfG über die Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, Einspruch, Ablehnung, Klage zum Finanzgericht, Richtervorlage, eröffnet sein könnte oder zunächst eine Veranlagung zur Einkommensteuer abzuwarten wäre, ist eine hochspannende, nur scheinbar einfache Frage, auf die mir auf den ersten Blick keine rechte Antwort einfällt, zumal der Sachverhalt nicht klar ist (depotführendes Institut im In- oder Ausland, usw.). Vielleicht wurde diese Rechtsfrage bereits vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde im Detail geprüft und beantwortet?
Börselino
Es geht darum Zeit zu gewinnen. Das Warten auf den Jahresbescheid 2021 kostet ein Jahr Zeit. Man kann auch nochmal eine Verfassungsbeschwerde probieren. Am besten, man nutzt alle Wege die es gibt und dazu gehören auch die ESt-VZ 2021. Was habt ihr zu verlieren?
Elefant
unregistriert
Nur kurz zu der Einführung der Abgeltungssteuer und Diskussion Kapitalerträge / Arbeitseinkommen:@Wiwu:"Könntest Du nicht den Weg über ESt-Vorauszahlungen 2021 (mit Bindingsteuer), Einspruch, Finanzgericht, Vorlage beim BVerfG durchs FG und Erklärung der Verfassungswidrigkeit gehen?"Es wäre für mich das kleinere Übel.Zitat
Ich hoffe also, dass nicht noch ein zweiter Schuss kommt. Ich perönlich finde es nämlich nicht sinnvoll, Kapitalerträge mit dem Einkommensteuerstaz zu besteuern. Ich weiss nicht warum Du das anders siehst.
Ich habe ja Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalerträgen.
Warum die Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit höher besteuert werden, als die aus meinen Kapitalerträgen, erschließt sich mir jetzt auch nicht wirklich.
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Gerecht fände ich allerdings nicht die Versteuerung von Kapitalerträgen aus z.B. Aktiengeschäften zu pauschal 48%, sondern die Versteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz.
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Das sehe ich persönlich ganz genauso. Eine Besteuerung mit dem individuellen Grenzsteuersatz entspräche der alten Rechtslage (damals nur bei Umsätzen innerhalb der "Spekulationsfrist"). Warum das abgeschafft und (haltefristenunabhängig) durch die sog. "Abgeltungssteuer" ersetzt wurde, erschließt sich mir bis heute nicht. Seitdem lachen sich die großen aktiven Trader schlapp, dass sie deutlich weniger Steuern zahlen müssen als zuvor. Und die Kleinen mit einem Grenzsteuersatz unterhalb des Abgeltungssatzes mehr, es sei denn, sie beantragen die Günstigerprüfung, was viele, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gar nicht tun (Unkenntnis, Kosten-/Nutzenanalye). Und das soll gerecht(er) als die alte Rechtslage sein?
@noBinding:
Ob ein schneller Rechtsweg zum BVerfG über die Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, Einspruch, Ablehnung, Klage zum Finanzgericht, Richtervorlage, eröffnet sein könnte oder zunächst eine Veranlagung zur Einkommensteuer abzuwarten wäre, ist eine hochspannende, nur scheinbar einfache Frage, auf die mir auf den ersten Blick keine rechte Antwort einfällt, zumal der Sachverhalt nicht klar ist (depotführendes Institut im In- oder Ausland, usw.). Vielleicht wurde diese Rechtsfrage bereits vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde im Detail geprüft und beantwortet?
Börselino
Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde nicht abgelehnt, sie wurde nicht angenommen. Das BVerfg muss da nix begründen und es kam auch nix. Wie kommst du nur ständig darauf, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt waren? Dann leg Beweise oder Insiderinformationen vor, wenn du mehr weist. Bei den Klägern und den Supportern warst du nicht dabei. Woher hast du also deine Informationen? Hast du Kontakte ins BVerfG und Einsicht in die Unterlagen bekommen bzw. kennst du die zuständigen Mitarbeiter? Dann raus damit.
Bzgl. der nicht angenommenen Verfassungsbeschwerde vermutest du also nur Dinge. Du kennst die komplette Beschwerde nicht und warst nicht dabei. Bzgl. der ESt-VZ muss man halt mit dem Finanzamt sprechen. Wenn der Broker die Bindingsteuer abziehen würde, dann läufts halt nicht mit den ESt-VZ. Es gibt aber keinen Broker, der die Ausnahmeregelung nicht in Anspruch nimmt.
Ich weiß nicht, warum du hier unbedingt Bindings Linie verteidigen musst. Das bringst uns hier nur Schaden und demotiviert die Leute. Wahrscheinlich gehts dir typisch deutsch darum, "etwas besser zu wissen". Die Diskussion kann ewig so weiter gehen, aber nicht mit mir. Es bringt mir nichts, dir irgendwas zu erklären. Ich rate allen anderen, sich selbst eine Meinung zu bilden.
Ja die Niederlage war komplett mit Ansage Friedrich Merze hatte damals bei der Bevölkerung so viel Zustimmung wie alle anderen Kandiaten wie AKK und Laschet und Spahn ZUSAMMEN. Das dann trotzdem erst AKK und dann Laschet genommen wurde hat sich dann gerächt. Insofern freut mich das Ergebnis der CDU weil es eben zeigt wohin der Links-grüne Kurs von Merkel führt nämlich ins nichts.Zitat
So bitter es ist- aber die CDU hat die überfällige Quittung für ihre Anbiederung an die SPD und für ihren Linksruck bekommen.
Es war eine Niederlage mit Ansage und ohne ernsthafte Ambitionen seitens der CDU diese doch noch zu verhindern.