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Sonntag, 25. März 2007, 12:34

Fiskus regelt Abzug von Bankspesen neu

Der Werbungskostenabzug bei der Geldanlage wird im Rahmen der Abgeltungsteuer doch nicht ganz gestrichen. Nach dem aktuell überarbeiteten Gesetzentwurf dürfen ab 2009 Ausgabeaufschläge bei Fonds sowie Bankspesen und Maklercourtage beim An- und Verkauf von Wertpapieren sowie die bei Terminmarktgeschäften anfallenden Gebühren abgezogen werden.
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Selbst das Telefonat für die Börsenorder ist absetzbar. Durch die neue Regelung können Anleger insgesamt die realisierten Gewinne mindern oder die angefallenen Verluste erhöhen, was mit den Zinserträgen verrechnet werden kann. Die ab 2009 auf Kurserträge anfallende Abgeltungsteuer von 25 Prozent kann damit im Einzelfall mehrere Prozentpunkte niedriger ausfallen.

Bei Finanzinnovationen wie Zero-Bonds, Garantiezertifikaten oder Aktienanleihen sind derzeit bereits Gewinne unabhängig von Haltefristen steuerpflichtig, der Wegfall der Spekulationsfrist belastet diese Papiere also nicht zusätzlich. Die Gebühren dürfen aber erstmalig ab 2009 berücksichtigt werden. Bereits rückwirkend zum Jahresbeginn gibt es jedoch eine neue steuerliche Benachteiligung für Kunden von Vermögensverwaltungen: Bislang waren erledigte Börsenaufträge über Aktien, Anleihen oder Fonds durch Kreditinstitute für Privatkunden generell von der Umsatzsteuer befreit. Die Finanzverwaltung hat jetzt die Banken angewiesen, dieses Privileg im Rahmen einer Vermögensverwaltung nicht mehr anzuwenden (Az. S 7160 a-1001-St 434). Hier sind fortan auf jede Wertpapiertransaktion 19 Prozent Umsatzsteuer zu erheben.

Das macht die Order für den Investor doppelt teuer, da die Abgabe beim Kauf und auch beim anschließenden Verkauf des Wertpapiers anfällt. Verlangt die Bank beispielsweise ein Prozent Spesen, kostet die Depotein- und ausbuchung 2,38 Prozent Gebühr - zwei Prozent Spesen und darauf 19 Prozent Umsatzsteuer. Damit verteuern sich die Gebühren für Sparer, da sie diese nicht wie ein Unternehmer als Vorsteuer geltend machen können.

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