Samstag, 20. April 2024, 00:28 UTC+2

Sie sind nicht angemeldet.

  • Anmelden
  • Registrieren

Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: INVESTOX-Forum. Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert. Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können. Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang. Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.

sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

1

Samstag, 12. September 2009, 12:37

neue EU-Zahlungsdienstrichtlinie für Girokonto ab 31.10.09: kein Widerspruch bereits erteilter Zahlungsaufträge mehr möglich

Hallo,

eigentlich sollte alle für den Kunden besser werden, dann heißt es aber in Detail:
"Nach den neuen gesetzlichen Vorgaben können sie zum Beispiel Übereisungen nach Zugang des Auftrags bei uns nicht mehr widerrufen, auch dann nicht, wenn Sie versehentlich eine falsche Kontoverbindung angegeben haben..."

Bei meiner Hausbank ist es mir schon häufig so ergangen, dass ich Online meine Überweisung eingegeben habe, dann noch mal alles ganz genau überprüft habe und wollte sie dann wegschicken und peng Timeout-Fehlermeldung.
Dann wider neu anmelden und ganz schnell nochmal alles eingeben, schnell schnell bevor der nächste Timeout zuschlägt.
Unter solchen Bedingungen kann es ganz leicht mal passieren, dass man bei der KontoNr. einen Zahlendreher drinne hat.

Bis jetzt habe ich mich noch nicht vertippt, aber ich bin bisher ganz naiv davon ausgegangen, dass man in so einem Fall den Überweisungsbetrag wieder zurück holen kann.

Aber wenn ich die neue Regelung richtig verstehe, dann ist jetzt das Geld weg ??????

Was soll nun an dieser neue EU-Regelung für den Kunden besser sein???

Viele Grüße
Torsten

PS:
Klar, man kann wenn möglich mit Überweisungsvorlagen arbeiten, aber ein Restrisiko bleibt.

Lenzelott Männlich

Experte

Registrierungsdatum: 30. Dezember 2002

Beiträge: 3 051

Wohnort: Giessen

2

Samstag, 12. September 2009, 14:22

Überweisungen wie modern.

mach´s wie die Amis: verschick Schecks.

Ich glaube die wissen bis heute noch nicht was das ist und wie das geht.
Geschweige denn Lastschriften oder Abbuchungsaufträge.
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

Candle

unregistriert

3

Samstag, 12. September 2009, 23:13

Mein lieber Lord, da solltest du dich aber einmal umfassend informieren, welche Risiken Scheckzahlungen (auch V-Schecks) beinhalten.
Es gibt kaum etwas risikobehafteteres als Schecks. Leider. Den eigentlich bin ich auch ein Freund dieser Zahlungsweise.
Aber ich kann, insbesondere bei höheren Beträgen, nur davor warnen.

Gruß

Lenzelott Männlich

Experte

Registrierungsdatum: 30. Dezember 2002

Beiträge: 3 051

Wohnort: Giessen

4

Sonntag, 13. September 2009, 00:19

Meine Liebe Kerze,

Da war die Flamme der Erleuchtung wohl nicht mit mir, als ich den Beitrag verfasst habe, wie sonst konnte es mir passieren, dass ich Dich mit meinem sarkastischen Posting nicht erreicht habe?
Nun gut, ich entschuldige mich vielmals dafür und gelobe Besserung!

Ich werde demnächst Postings, sollten Sie sarkastisch Inhalt besitzen, entsprechend kennzeichnen.
Ich beantrage dafür beim Admin ein extra Smilie, mit ner Flage in der Hand auf der Sarkasmus draufsteht!!
Wenn´s das Smilie nicht gibt, würde ich alternativ einen Clown vorschlagen oder sogar zwei davon, da ich manchmal einen davon frühstücke, dann bleibt wenigstens einer übrig.
@Udo, Hans Jürgen -> geht das ?

Zum Scheck als solches:
ich kenne die meisten Probleme mit Schecks aus eigener Erfahrung (Ich habe in meinem früheren Leben wahrscheinlich mehr Schecks unterschrieben wie Udo Postings im Forum hat).

Eines der Probleme mit den Schecks hängt aber mit "kleineren" Beträgen zusammenhängt und nennt sich Unterschriftskontrollgrenze (die ist wohl bei jeder Bank anders geregelt).
Ich habe vor 15 Jahren mal ausprobiert ob das wirklich stimmt (weil ich´s nicht glauben wollte) und einen deutlich 4stelligen Verrechnungs-Scheck mit HANS WURST unterschrieben.
Selbstverständlich wurde der Scheck eingelöst.


Auf das Dein Docht niemals so kurz wird, dass Du zum Hammer mutierst.
-> hier würde ich jetzt den neuen Clown einsetzen, wenn er schon da wäre, nehme stattdessen mal den hier ;)
EDIT: habe mir jetzt einen Smilie gebastelt und eingefügt.
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Lenzelott« (13. September 2009, 11:39)


Peratron

unregistriert

5

Sonntag, 13. September 2009, 00:52

Hallo Lenzelott,
hier ein Muster für Dich!



Falls es Dir nicht ganz gefällt kannste Dir hier selbst ein Schild kreieren.
Grüße Peratron

Lenzelott Männlich

Experte

Registrierungsdatum: 30. Dezember 2002

Beiträge: 3 051

Wohnort: Giessen

6

Sonntag, 13. September 2009, 01:17

Ja Cool, geht nur leider nicht. :(

Zitat

Closed due to maintenance work!
We will be back very shortly!
Aufgrund von Wartungsarbeiten geschlossen!
Wir sind in Kürze wieder erreichbar!
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

Bernd

Experte

Registrierungsdatum: 5. Juni 2005

Beiträge: 4 070

Wohnort: Iringsweg

7

Sonntag, 13. September 2009, 01:39

Nette Diskussion :D ich richte schonmal das corn
Gruss
Bernd

Lenzelott Männlich

Experte

Registrierungsdatum: 30. Dezember 2002

Beiträge: 3 051

Wohnort: Giessen

8

Sonntag, 13. September 2009, 11:40

Hallo Bernd,

bei Popcorn mußt Du aufpassen, sonst siehst Du irgendwann so aus wie ich.


PS. das ist aber echt doof, dass man den selbstgebastelten Smilie zu jedem Beitrag mit hochladen muss, in den man Ihn einbauen möchte.
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

Bernd

Experte

Registrierungsdatum: 5. Juni 2005

Beiträge: 4 070

Wohnort: Iringsweg

9

Sonntag, 13. September 2009, 11:51

Ja, für Hans-Jürgen ist es doof wegen dem Speicherplatz, am Ende dann lauter redunante Bildchen . Für unsereinen halt zwei Mausklicks mehr ...
Gruss
Bernd

Lenzelott Männlich

Experte

Registrierungsdatum: 30. Dezember 2002

Beiträge: 3 051

Wohnort: Giessen

10

Sonntag, 13. September 2009, 12:30

Hallo Bernd,

man merkt dass es Wochenende ist und Du viel Zeit hast. ;)
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

Bernd

Experte

Registrierungsdatum: 5. Juni 2005

Beiträge: 4 070

Wohnort: Iringsweg

11

Sonntag, 13. September 2009, 13:09

man merkt dass es Wochenende ist und Du viel Zeit hast.

Ja, die kommt daher, dass diese Backtests immer so lange laufen. Das fällt besonders an den WoEnden auf.

Nochmal zum Thema: der eingangs erwähnte Satz in den AGB wird doch noch fortgesetz, habe gerade mal gegoogelt, hier am Beispiel der KSK Köln:

1.5 Abs. 1:

Zitat

"... Nach Zugang des Überweisungsauftrags bei der Sparkasse (siehe Nummer
1.4 Absätze 1 und 2) kann der Kunde diesen nicht mehr widerrufen. Bis zu
diesem Zeitpunkt ist ein Widerruf durch Erklärung gegenüber der Sparkasse
möglich."

Es gibt also einen Zeitpunkt zwischen dem Abschicken des Auftrages und dem "Begriff" Zugang. Und dieser Schwebezustand scheint sich nicht auf transzendente Eigenschaften im Web zu beziehen. Vielmehr ist er in den AGB genau definiert - und er kann weiter relativiert werden, und zwar so:

Abs 2:

Zitat

Haben Sparkasse und Kunde einen bestimmten Termin für die Ausführung
der Überweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Absatz 2), kann der Kunde die
Überweisung beziehungsweise den Dauerauftrag (siehe Nummer 1.1) bis zum
Ende des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstags der Sparkasse widerrufen...

Seine Überweisungen macht man ja eh terminiert im voraus, da hat man bequem Gelegenheit, Schreibfehler & Co. wieder in Ordnung zu bringen.

Und dann ist da noch Abs 3:

Zitat

Nach den in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Überweisungsauftrag
nur widerrufen werden, wenn Kunde und Sparkasse dies vereinbart
haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Sparkasse gelingt, die
Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurückzuerlangen. ...

Also, dann muss man das halt vereinbaren.

Ich verstehe das Problem des Threads irgendwie nicht. Macht aber nix, ich hab' ja
Gruss
Bernd

sten

Experte

Registrierungsdatum: 6. September 2002

Beiträge: 2 879

12

Sonntag, 13. September 2009, 13:41

Hallo Bernd;

Zitat

Und dann ist da noch Abs 3:

Zitat
Nach den in Absätzen 1 und 2 genannten Zeitpunkten kann der Überweisungsauftrag
nur widerrufen werden, wenn Kunde und Sparkasse dies vereinbart
haben. Die Vereinbarung wird wirksam, wenn es der Sparkasse gelingt, die
Ausführung zu verhindern oder den Überweisungsbetrag zurückzuerlangen. ...


Also, dann muss man das halt vereinbaren.


Hmm, dann müßte jetzt also jeder Bankkunde bei seiner Bank anrufen und nochmal eine Vereinbarung abschließen, das im Fall eines Falles die Bank alles versucht, den Überweisungsbetrag zurück zu holen.
Warum ist das nicht defaultmäßig gleich in den Standard-Bedingungen enthalten, d.h. wieso ist hierfür eine seperate Vereinbarung notwendig?

Zitat

Abs 2:

Zitat
Haben Sparkasse und Kunde einen bestimmten Termin für die Ausführung
der Überweisung vereinbart (siehe Nummer 2.2.2 Absatz 2), kann der Kunde die
Überweisung beziehungsweise den Dauerauftrag (siehe Nummer 1.1) bis zum
Ende des vor dem vereinbarten Tag liegenden Geschäftstags der Sparkasse widerrufen...


Seine Überweisungen macht man ja eh terminiert im voraus, da hat man bequem Gelegenheit, Schreibfehler & Co. wieder in Ordnung zu bringen.


Terminierte Überweisungen mache ich bisher eigentlich nicht, aber das ist eine Lösung !!!
Sorry, den Paragraphen hatte ich beim ersten Mal im Kleingedruckten überlesen gehabt.
Danke.

Viele Grüße
Torsten

Bernd

Experte

Registrierungsdatum: 5. Juni 2005

Beiträge: 4 070

Wohnort: Iringsweg

13

Sonntag, 13. September 2009, 13:58

Hmm, dann müßte jetzt also jeder Bankkunde bei seiner Bank anrufen und nochmal eine Vereinbarung abschließen,

Glaube ich nicht, denn ...

kann der Überweisungsauftrag
nur widerrufen werden, wenn Kunde und Sparkasse dies vereinbart
haben.

... hier steht ja nicht, dass es vorher vereinbart werden muss (denn die hier verwendete grammatikalische Vergangenheitsform scheint mir durchaus interpretierungsfähig). Es steht da "eigentlich" nur, dass es vereinbart werden muss.

Ich bin kein Jurist und lebe auch nicht in der EU, desswegen liesst sich das für mich völlig entspannt - man kann es auch noch machen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Aber ohne , frag' besser vorher Deinen Anwalt ;(
Gruss
Bernd

Candle

unregistriert

14

Sonntag, 13. September 2009, 15:29

Zitat

Nun gut, ich entschuldige mich vielmals dafür und gelobe Besserung!
Immer für ein Spaßchen gut - unsere Lordschaft. Hab ich dich wirklich so sehr getroffen? Lag gar nicht in meiner Absicht.
Nur gut, dass es den Tatbestand der Majestätsbeleidigung im D-Strafrecht nicht gibt (genauso wenig übrigens wie "Beamtenbeleidigung").
Sonst würde ich mir jetzt doch große Sorgen machen.
»Candle« hat folgendes Bild angehängt:
  • sarkasmus_smilie.png

Ähnliche Themen