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LowTrader

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 3. Juli 2014

Beiträge: 115

201

Donnerstag, 4. März 2021, 00:37

Zitat

ich weise darauf hin, dass politische Propaganda, also auch Werbung für
Parteien, in diesem Forum nicht erwünscht sind. Jeder Nutzer hat dem bei
seiner Anmeldung (Nutzungsbedingung) auch zugestimmt.

Hallo Herr Knöpfel. Ich verstehe die Intention dass das Forum nicht mit Parteiwerbung vollgemüllt werden soll und die ist auch Ok für mich. Bei einem Steuerthema is es allerdings auch etwas schwierig umzusetzen, weil ich (wie wohl jeder) da sehr große Unterschiede zwischen auf der einen Seite FDP, AFD und auf der anderen Seite CDU, SPD...usw. sehe. Was ja gerade auch bei diesem Thema sehr sichtbar ist. Also auf "wählt xyz" zu verzichten da bin ich d'accord. Nur Unterschiede im Steuerkonzept der Parteien sind ja indirekt auch eine "Wahlempfehlung" aber dann könnte man ja das Thema nicht mehr sinnvoll diskutieren, wenn man dafür gebannt wird. Wie gesagt auf "wählt AFD" kann ich gerne verzichten, das ist normalerweise auch nicht mein Stil, nur wenn ein Link auf was weiß ich: Artikel, Blog, Youtube Video in dem die FDP, AFD wie auch immer Steuerpolitik dargestellt wird als "Wahlwerbung" gezählt wird dann könnte man das Thema ja nicht mehr sinnvoll diskutieren...

@Lobo Trader: Dir ist hoffentlich klar was die Bertelsmann-Stiftung eine ganz klar sehr links stehende Stiftung ist? Die ganzen manipulativen Studien der letzen Jahre, mit sehr fragwürdiger Methodik. Es hält sich auch hartnäckig das Gerücht, dass die Bertelsmann-Stiftung Musikern 50 - 100.000 € angeboten hat wenn sie in Interviews gegen die AFD sprechen oder eine Zeile in ihren Song einbauen. Die Zeit wiederum ist auch eine ziemlich links stehende Zeitung aber selbst in dem Artikel steht schon drin was von der "Forschungsmethodik" dieser Studie zu halten ist:

Zitat

.....Dazu zählen Forscher beispielsweise den Wunsch nach mehr "Mut zu einem
starken Nationalgefühl", nach einem "harten und energischen Durchsetzen
deutscher Interessen gegenüber dem Ausland" und dem Ziel, "Deutschland
die Macht und Geltung zu verschaffen, die ihm zusteht", als oberste
Maxime deutscher Politik. Unter den Wählern der Unionsparteien und der
FDP stimmten solchen Aussagen bei der Befragung etwas mehr als 60
Prozent ganz oder teilweise zu
. Unter den Wählern der AfD waren es 90
Prozent. Auch hier bildeten die Grünen den Gegenpol: Unter ihren
Anhängern ist dieser Chauvinismus-Wert mit 34 Prozent geringer als bei
allen anderen Parteien.
Also da muss man ja schon lachen. Für die Skala (chauvinistische Einstellung) der Studie, die die Autoren auch für wichtig halten, wurde ein Messkonzept vorgelegt, bei dem herauskommt dass die FDP zu 60% eine Nazipartei ist. Die Wähler Merkel CDU (!!) übrigens auch. Ja ne is klar. Nazis überall. Also wenn man sich hier nicht an den Kopf greifen muss, dann weiß ich auch nicht mehr weiter...
Die Grünen sind nach dieser Skala auch noch zu 34% Nazi. So etwas dürfte niemals veröffentlicht werden. Selbst wenn man noch nie von der Bertelsmann Stiftung gehört hätte wäre an der Stelle klar, dass sie politisch ganz klar links steht und massiv Propaganda für die Grünen verbreitet.

Das Ende des Artikels kommt dann nochmals auf die fragwürdigen Definitionen der Bertelsmann-Stiftung zu sprechen, im Vergleich zum Bundesamt für den verfassungsschutz

Zitat

Mit Blick auf Medienberichte zu einem neuen Gutachten des Verfassungsschutzes zur AfD teilte die Stiftung mit, das von ihr verwendete wissenschaftliche Konzept zur Messung von Wähler-Einstellungen sei nicht gleichzusetzen mit den Kategorien der Sicherheitsbehörde.
Ich übersetze das mal in Normalsprache: Wir interessieren uns nicht die Bohne dafür was offiziell anerkannte Definitionen sind (dazu wäre allerdings auch noch einiges zu sagen): Nein wir machen unsere eigenen Definitionen.

Dieses Manipulieren von Definitionen ist eines der Themen die mich am meisten aufregen bei vielen Themen der letzten 10 Jahre.... Man verändert Definitionen so, dass dann rauskommt was rauszukommen hat. Ich finde das ein Verbrechen an der Wissenschaft.

Bei Bertelsmann-Studien ist von vorneherein klar was am Ende rauskommt und diese Studien werden dann von linken Zeitungen Spiegel, Süddeutsche Zeitung usw. hochgejubelt. Diese Studien sind so arg, dass sogar in der ARD (!) ein Moderator (Ich glaube es war Frank Plasberg) daran schon deutlich Kritik geübt hat.. Und DAS will schon was heißen...

LoboTrader Männlich

Fortgeschrittener

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Wohnort: BW

202

Freitag, 5. März 2021, 12:10

Weiterführendes

Hallo

die Firma RIDE Capital GmbH hat mich heute auf eine Seite von Godemode hingewiesen , die ich sehr hilfreich finde .
Dieser entnehme ich , dass Verluste aus Termingeschäften bis zu 20 KEUR innerjährig verrechnet werden darf und weitere Verluste unbegrenzt übertragen werden können .

Weiterhin , dass diese Verluste nur "Sortenrein" verrechnet werden dürfen, als Verluste nur gegen Gewinne aus gleichartigen Papieren verrechnet werden dürfen .
Godmode benennt als Termingeschäfts - Kontrakte : Futures , Optionen , CFD , Optionsscheine , KO-Zertifikate .
Ich danke Wiwu Ascunia.de sowie RIDE für grosse Hilfsbereitschaft bei der Klärung meiner Fragen ( soweit das eben überhaupt möglich ist , wir warten ja noch alle auf das Schreiben des BMF )

Beide sind natürlich keine Steuerberater aber sehr nahe an den Tradern

Freundliche Grüße
Wolfgang
Do not trade alone ....

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »LoboTrader« (5. März 2021, 12:37)


NoKi Männlich

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203

Freitag, 5. März 2021, 13:15

Hallo, ohne hier Werbung machen zu wollen, wahrscheinlich kennt der sich damit am besten aus:

Trading-Steuerberatung - Kryptowährungen, Trading, Auslandsdividenden (trading-steuerberatung.de)
FRANK KONEWKA: Home

Bisher gab's auch Videos oder aufgezeichnete Webinare zu kaufen, die er aber jetzt nicht mehr zu Kauf anbietet, wahrscheinlich weil sie durch die Steueränderungen hinfällig geworden sind. Ich denke, er wird so etwas zukünftig wieder anbieten.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NoKi« (5. März 2021, 13:40)


LoboTrader Männlich

Fortgeschrittener

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204

Sonntag, 7. März 2021, 07:22

Hallo, ohne hier Werbung machen zu wollen, wahrscheinlich kennt der sich damit am besten aus:

Na ja, im Moment denke ich , dass jede Informationsquelle uns allen hilfreich und willkommen ist . Es scheint nur wenig Menschen zu geben , die sich überhaupt trauen , eine eigene Meinung öffentlich zu äußern . Mich hat gewundert, dass sich die Broker so wenig wehren ; aber als ich dort angerufen habe wurde man sehr einsilbig ("dürfen keine Steuerempfehlung geben" ; diese hatte ich auch nicht erbeten ) und meine Kündigungen der Konten wurden kommentarlos hingenommen . Allerdings bin ich auch ein sehr kleiner (Trader-)fisch im großen Becken .
Jedenfalls , RIDE Capital und Hr Konewka arbeiten zusammen , kann man sich hier ansehen ; für mich hat es sich gelohnt , daher poste ich hier ( danach erst habe ich mit RIDE Kontakt aufgenommen und wurde freundlich kurz beraten , weiterführende Links aufgezeigt ) :

https://www.youtube.com/watch?v=yRkx6sl5FB8&t=1299s

Daneben "stolperte" ich noch über ein Stichwort "Rückenwind" , dass in Verbindung "Abgeltungssteuer" zu Ergebnissen bei Google führt ; mehr weiss ich da aber nicht und arbeite noch daran .Bitte , liebe Kolleginnen und Kollegen , DISCLAIMER : Ich habe KEINE Ahnung von Steuern und Finanzen , kann nicht beraten , bin diesbezüglich wie "Hänschen im Blaubeerwald" .
Mein oberstes Ziel ist es, gesetzestreu zu bleiben und auch weiterhin zu sein . Im Moment wollte ich nur wissen , ob ich mein Scalping mit Micros weiterführen kann oder meinen Cash an "Hr Scholz & Binding" übergeben muss . Das ist in meinem speziellen Fall mit einem kleinen Konto ( < 5 K und kleinen Gewinnen die geringfügig grösser sind als die Verluste) nicht der Fall ; ich kann also im Moment weiter testen , habe keine Frontload muss aber gut aufpassen ( min wöchentlich) , wie hoch die Gewinne und Verluste sind . Beispiele hier : https://trading-steuerberatung.de/verlus…haefte-ab-2021/ gleich der erste Kommentar von Dieter Duk_ek ( der Link zu Hr Konewka steht schon weiter oben @NoKi ) .
Viele freundliche GrüßeWolfgang
Do not trade alone ....

NoKi Männlich

Benutzer

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Beiträge: 18

Wohnort: Köln

205

Sonntag, 7. März 2021, 08:44

Hallo LoboTrader,

Zitat

...der Link zu Hr Konewka steht schon weiter oben @NoKi...
Sorry, habe ich übersehen. Beim Durchlesen des ganzen Themas hier ist mir etwas übel geworden.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »NoKi« (7. März 2021, 09:42)


noBinding Männlich

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Registrierungsdatum: 21. Februar 2021

Beiträge: 35

206

Sonntag, 7. März 2021, 17:00

Bzgl. der Broker. Ihr könnt euch vorstellen, dass die Bindingsteuer keine Werbung für die ist. Es droht denen vielmehr eine massive Kundenabwanderung.

Insofern könnt ihr nicht erwarten, dass die euch sonderlich offensiv informieren.

LoboTrader Männlich

Fortgeschrittener

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Beiträge: 118

Wohnort: BW

207

Sonntag, 7. März 2021, 19:34

Bzgl. der Broker. Ihr könnt euch vorstellen, dass die Bindingsteuer keine Werbung für die ist. Es droht denen vielmehr eine massive Kundenabwanderung.

Insofern könnt ihr nicht erwarten, dass die euch sonderlich offensiv informieren.
beziehungsweise, WENN jemand aktuelle Informationen zu einer Lösung
hätte, dann eben die Broker damit die Kunden eben nicht abwandern .....
müßten ja das allergrößte Interesse haben .... wie oben geschrieben ....
leider haben sie meine Kündigungen kommentarlos entgegen genommen , weil man dort eben auch nichts besseres weiss ...und somit ich eine faktische Bestätigung bekommen habe , für das was wir alle im WWW z Zt nachlesen können ;)
Do not trade alone ....

noBinding Männlich

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Beiträge: 35

208

Sonntag, 7. März 2021, 20:46

Ich kann die Broker schon verstehen. Die hoffen halt noch, dass der Mist nach der Wahl aufgehoben oder das BVerfG tätig wird. Solange wollen sie die Kunden halten.
Wenn die Kunden erstmal weg sind, kommen sie nicht wieder. Die gehen womöglich sogar zum Konkurrenten, der behauptet alles sei o.k.

Ein interessanter Fall ist hier Ingo Hillen, der Chef von Sino und auch bei Trade Republic dabei. Der jammert regelmäßig auf Facebook rum. Aber machen tut er selber nichts.

Börselino

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Beiträge: 68

209

Samstag, 20. März 2021, 16:14

KöMoG - Optionsmodell

Hallo Leute,
Vor geraumer Zeit war die Idee diskutiert worden, der unsäglichen Neuregelungdes § 20 EStG ggf. durch das sog. "Optionsmodell" zu entgehen, falls es denn (endlich) käme. Das BMF hat gestern den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) vom 17.03.2021 veröffentlicht, der nunmehr eine Option enthält, derzufolge sich Personengesellschaften durch entsprechende Erklärung ihrem zuständigen
Finanzamt gegenüber materiell- und verfahrensrechtlich wie eine Kapitalgesellschaft behandeln lassen können sollen, obwohl die Rechtsform der Gesellschaft beibehalten wird (§ 1a KStG-E).
Bevor jetzt die ersten Sektkorken knallen, bitte den Entwurf GANZ genau studieren und zu gegebener Zeit das Thema mit einem Berater Eures Vertrauens näher diskutieren.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=…YhQWrhZu5GxNach erster flüchtiger Lektüre komme ich für mich zu dem Schluss, dass
- die angedachte Neuregelung für die StE 2021 schon mal nicht helfen kann, da der grundsätzlich unwiderrufliche Antrag VOR Beginn des Wirtschaftsjahres zu stellen ist, ab dem die Besteuerung wie eine Kapitalgesellschaft gelten soll, § 1a Abs. 1 S. 2 KStG-E,
- eine Option für Einzelunternehmer nicht vorgesehen ist.
- dass eine antragsgemäße Besteuerung nach Körperschaftsteuergrundsätzen automatisch endet, falls später zurückoptiert werden oder die Personengesellschaft, für die optiert wurde, (ungewollt) zivilrechtlich beendet werden sollte,
- die Auswirkungen einer etwaigen Option in beide Richtungen sowohl für die Gesellschaft als auch für die Gesellschafter überaus vielschichtig sind.
Also sicher nichts für "mal eben so" ohne eingehende Rechtsberatung für den konkreten Einzelfall, die ich jedem, der diesen Schritt vielleicht erwägen sollte, unbedingt empfehlen möchte.
Gruß Börselino

Wiwu Weiblich

Experte

Registrierungsdatum: 4. September 2002

Beiträge: 1 752

Wohnort: Neuenhagen b. Berlin

210

Montag, 22. März 2021, 10:34

Hallo börselino,

vielen Dank für den Hinweis auf den neuen Gesetzentwurf zum Optionsmodell!
Viele Grüße von Anke

http://www.ascunia.de

Wiwu Weiblich

Experte

Registrierungsdatum: 4. September 2002

Beiträge: 1 752

Wohnort: Neuenhagen b. Berlin

211

Mittwoch, 24. März 2021, 13:53

Die FAZ berichtet über das geplante Optionsmodell:
https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/o…ab-global-de-DE
Viele Grüße von Anke

http://www.ascunia.de

Elefant

unregistriert

212

Freitag, 26. März 2021, 11:59

Der Steuerirrsinn geht unvermindert weiter.
Der Einzige, der sich zur Zeit für uns wenigstens etwas einsetzt, zumindest sieht man sonst nichts, sagt dass Stillhaltergeschäfte definitiv unter die Steuerregel fallen würde. Gerade hier waren sich die meisten Steuerberater einig, dass dies nicht der Fall sei, denn es handelt sich bei Stillhaltergeschäften um einen anderen Paragrafen.
Ansonsten eine gute Zusammenfassung des aktuellen Stands. Unklarheiten nach wie vor bei u.a. Zertifikaten (denn eigentlich müsste ja jedes einzeln verdoktort werden), Optionsscheinen, bei den Gebühren (lassen sich verrechnen oder nicht?) und wenigstens eine Person von über 80 Mio., die öffentlich diese Ungeheuerlichkeit benennt.

börse@home: Steuern für aktive Anleger mit Marc Tüngler - YouTube


Minute 26:05

Warum nur müssen die Politiker etwas de facto verbieten, was in der Praxis weniger Steuereinahmen zur Folge hat, einen Verwaltungsaufwand bis zum geht nicht mehr, Unklarheiten, Bauchschmerzen, Existenzvernichtungen und nur Ärger, Ärger, Ärger?

noBinding Männlich

Benutzer

Registrierungsdatum: 21. Februar 2021

Beiträge: 35

213

Freitag, 26. März 2021, 17:06

Der Steuerirrsinn geht unvermindert weiter.
Der Einzige, der sich zur Zeit für uns wenigstens etwas einsetzt, zumindest sieht man sonst nichts, sagt dass Stillhaltergeschäfte definitiv unter die Steuerregel fallen würde. Gerade hier waren sich die meisten Steuerberater einig, dass dies nicht der Fall sei, denn es handelt sich bei Stillhaltergeschäften um einen anderen Paragrafen.
Ansonsten eine gute Zusammenfassung des aktuellen Stands. Unklarheiten nach wie vor bei u.a. Zertifikaten (denn eigentlich müsste ja jedes einzeln verdoktort werden), Optionsscheinen, bei den Gebühren (lassen sich verrechnen oder nicht?) und wenigstens eine Person von über 80 Mio., die öffentlich diese Ungeheuerlichkeit benennt.

börse@home: Steuern für aktive Anleger mit Marc Tüngler - YouTube


Minute 26:05

Warum nur müssen die Politiker etwas de facto verbieten, was in der Praxis weniger Steuereinahmen zur Folge hat, einen Verwaltungsaufwand bis zum geht nicht mehr, Unklarheiten, Bauchschmerzen, Existenzvernichtungen und nur Ärger, Ärger, Ärger?
Es fängt damit an, dass es nicht "die Politiker" waren. Verantwortlich ist nunmal Lothar Binding. Der Rest waren aber Mitläufer. Warum hat Binding das gemacht bzw. was ist sein Profit? Bitte nach "Bindingsteuer" googeln.
Das Video muss ich mir noch in Gänze ansehen bzw. das Transkript lesen. Aber schon bzgl. der einzelnen Aussage zu Stillhaltergeschäften. Herr Tüngler ist kein Steuerberater und er hat das ziemlich flapsig dahergesagt.

Was war wohl Bindings "Problem"? Es ging im ganzen Gesetzgebungsverfahren zur Problematik um Termingeschäfte (§ 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG), weil der Anlaß ja ein BFH-Urteil zu Totalverlusten bei Termingeschäften war. Stillhaltergeschäfte stehen aber in § 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG. Da kam er in den Verhandlungen mit CDU/CSU nicht dran.

Ihr könnt euch aber drauf verlassen, dass die Bindingsteuer für Stillhaltergeschäfte, aber v.a. für Aktien, längst in der SPD ein Thema ist. Binding verlässt zwar im Herbst den Bundestag, aber Schrodi z.B. ist noch linker und er wird wohl Bindings Erbe.

LowTrader

Fortgeschrittener

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Beiträge: 115

214

Dienstag, 30. März 2021, 20:23

Ihr könnt euch aber drauf verlassen, dass die Bindingsteuer für Stillhaltergeschäfte, aber v.a. für Aktien, längst in der SPD ein Thema ist. Binding verlässt zwar im Herbst den Bundestag, aber Schrodi z.B. ist noch linker und er wird wohl Bindings Erbe.
Wenn Die FDP mit den Grünen für so etwas abstimmt, was genau soll eigentlich den beginnenden Sozialismus bremsen??
Der EU-Aufbaufonds sind eine 3/4 Billion.

Zitat

Konkret
geht es um die Ratifizierung des sogenannten Eigenmittelbeschlusses,
der der EU erstmals die Aufnahme von Schulden in grossem Stil
ermöglicht. Die EU-Kommission soll bis zu 750 Mrd. € auf den
Kapitalmärkten aufnehmen können. Hiervon soll über die Hälfte als nicht
rückzahlbarer Finanztransfer
und der Rest in Form von Krediten an die
Mitgliedstaaten fliessen und dort Projekte zum wirtschaftlichen Aufbau
nach der Pandemie finanzieren. Die Aufnahme und die Auszahlung von
Geldern kann erst beginnen, wenn alle 27 Mitgliedstaaten den Beschluss
ratifiziert haben. Noch steht dieser Schritt in mehreren Staaten aus.
Der
Bundestag hat das deutsche Ratifizierungsgesetz am Donnerstag mit den
Stimmen der Koalitionsparteien, der Grünen und der FDP angenommen
;
dagegen votiert hat die AfD, enthalten hat sich Die Linke. Der
Bundesrat, in dem die Bundesländer vertreten sind, hat am Freitagmorgen
zugestimmt. Kurz darauf veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht
seine Anweisung an Steinmeier.
Quelle: https://www.nzz.ch/wirtschaft/bundesverf…onds-ld.1608834

Von all den CDU Abgeordneten nur 8 Gegenstimmten, 4 von der FDP, 78 Gegenstimmen von der AFD.
Ich finde es UNGLAUBLICH dass nur 4 Abgeordnete der FDP gegen diese immer mehr "Vollgas-Transferunion" gestimmt haben.

Schon in den Unterlagen für Schüler steht ja drin wer am meisten bezogen aufs BIP/pro Kopf zahlt:

https://www.bpb.de/nachschlagen/zahlen-u…nettoempfaenger

Jetzt soll ja D in den nächsten Jahren nochmals mehr in die Eu-Töpfe einbezahlen... :baby:
Um das Missverhältnis noch weiter zu steigern wohl:

https://www.abendblatt.de/wirtschaft/art…mehr-zahlt.html

Steuersystematik spielt meiner Erfahrung nach nur dann eine Rolle wenn ein Staat für die Zukunft einen einigermaßen ausgeglichenen Haushalt erwartet. Kommt es zu steigenden Ausgaben/oder einbrechenden Einnahmen ist das erste was zum Fenster raus geht die Systematik im Steuerrecht - die stört dann ja....

noBinding Männlich

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215

Dienstag, 13. April 2021, 19:32

Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde übrigens vom BVerfG nicht angenommen, ohne Begründung ("weißes Blatt").

Lenzelott Männlich

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216

Mittwoch, 14. April 2021, 01:47

Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde übrigens vom BVerfG nicht angenommen, ohne Begründung ("weißes Blatt").


Das ist sehr bedauerlich um es mal vorsichtig auszudrücken. :baby:
Ich hatte dem allerdings gedanklich auch wenig Aussicht auf Erfolg eingeräumt.
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

LowTrader

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217

Mittwoch, 14. April 2021, 21:59

Selektive Wahrnehmung

Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde übrigens vom BVerfG nicht angenommen, ohne Begründung ("weißes Blatt").

Das Bundesverfassungsgericht hätte da schon aktiv werden können wenn sie gewollt hätten, meiner Meinung nach. Ich habe den Wortlaut der Verfassungsbeschwerde nicht gefunden (wollte mir nicht x youtube videos anschauen). Aber über das Diskriminierungsverbot/Gleichbehandlungsgrundsatz wäre das kein Problem gewesen. Da ensteht ja eine totale Ungleichbehandlung, die ja schon absurd ist.
Das BundesVerfa schreitet nur ungern gegen Steuergesetzgebung ein wie mir persönlich scheint.

noBinding Männlich

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218

Mittwoch, 14. April 2021, 23:52

Martin hat die Verfassungsbeschwerde leider bisher nicht veröffentlicht. Aber die 62 Seiten waren ausreichend, die Verstöße gegen Art. 3, 12 und 14 GG hinreichend begründet. Das wahre Problem ist, dass das BVerfG Verfassungsbeschwerden von Bürgern per se nicht annimmt, die Ablehnungs-Quote liegt bei 99%, wie das BMF 2018 errechnet hat.

Das ist also gar kein gangbarer Weg. Es geht nur über die Finanzgerichte. Also Einspruch oder Sprungklage machen, möglichst schon für die ESt-VZ 2021. Wenn ihr auf den ESt-Bescheid 2021 wartet, kann das bis Mitte 2022 dauern.

LowTrader

Fortgeschrittener

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Beiträge: 115

219

Donnerstag, 15. April 2021, 12:02

Martin hat die Verfassungsbeschwerde leider bisher nicht veröffentlicht. Aber die 62 Seiten waren ausreichend, die Verstöße gegen Art. 3, 12 und 14 GG hinreichend begründet. Das wahre Problem ist, dass das BVerfG Verfassungsbeschwerden von Bürgern per se nicht annimmt, die Ablehnungs-Quote liegt bei 99%, wie das BMF 2018 errechnet hat.


Also Artikel 14 hätte ich lieber weggelassen das schwächt eher die Argumentation, da das Eigentumsrecht an sich nicht betroffen ist, lediglich die steuerliche Absetzbarkeit von "Kosten" aus Terminhandel. Eine Mischung aus 3 und Artikel 12 ist aber genau der richtige Weg da er, wenn ich das richtig verstanden habe, als Optionstrader ja direkt in seiner Berufsausübung betroffen ist.
Da finde ich hätte das BVerfG das als 1%er erkennen und annehmen müsssen, da er ja mit seinem beruflichen Einkommen direkt und schwer betroffen ist. Und das ja auch zahlenmäßig total nachweisbar ist. Und eben nicht wie bei den ganzen Frauenquoten, angeblicher Benachteiligung, auf der parteiischen Einschätzung des Klägers(Klägerin) beruht (wo ich dann Ablehnungsquoten von 99% schon nachvollziehen kann). Naja will jetzt nicht das Fass aufmachen, der Unterschied zu seinem Fall ist nur sehr groß.Immer unter der Voraussetzung, dass er durch Options/Terminhandel ein Einkommen 20-100k erzielt hat, kenne ihn ja nicht näher.

Seis drum der 'Käs ist leider gegessen'.....

noBinding Männlich

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Beiträge: 35

220

Donnerstag, 15. April 2021, 15:59

Es gab ja keine Prüfung des BVerfG. Wenn du als Assistent die Vorgabe hast, zu jeder Verfassungsbeschwerde eines Bürgers ein ablehnendes Gutachten zu schreiben, dann machst du es halt. Man kann alles konstruieren.

Die einzigen Verfassungsbeschwerden, die die überhaupt von Bürgern annehmen, sind solche mit massiver Medienpräsenz und/oder welche von Politikern (siehe Mietendeckel).
Art 14 GG ist übrigens wegen der Steuern auf Verluste verletzt. Das führt zu einer fortwährenden Enteignung.