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Börselino

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Registrierungsdatum: 29. Januar 2019

Beiträge: 68

241

Samstag, 5. Juni 2021, 00:18

Bundesfinanzhof - Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Hallo Leute,
Der BFH hat gestern den Vorlagebeschluss vom 17.11.2020 veröffentlicht; AZ VIII R11/18.
"Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912)
insoweit mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien
verrechnet werden dürfen."

Wenn der BFH bereits Zweifel daran hat, ob es verfassungsmäßig sein kann, dass Verluste aus der Veräußerung einer Wertpapiergattung nur mit Gewinnen aus derselben Wertpapiergattung zur Verrechnung zugelassen werden (sollen), wird er dann geneigt sein, sogar ein Verbot der Verrechnung INNERHALB derselben Wertpapiergattung durchzuwinken? Wohl erst Recht "Nein". Dafür muss(te) man keine offensichtlich unzulässige Verfassungsbeschwerde zum BVerfG einreichen.
Gruß Börselino

noBinding Männlich

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Registrierungsdatum: 21. Februar 2021

Beiträge: 35

242

Samstag, 5. Juni 2021, 15:41

Die Verfassungsbeschwerde von Martin war nicht unzulässig. Sie wurde nicht angenommen, weil das BVerfG maximal überlastet ist. Den Text hat maximal ein Praktikant gelesen, dessen Aufgabe es war, abzuwimmeln. Daher nur das "weiße Blatt" als Nichtantwort.

Ohne Medienwirksamkeit kriegst du keine Verfassungsbeschwerde durch, keine Chance. Martin hat versucht, die Presse einzubinden. Es kam nichts, keinerlei Unterstützung. Hätte z.B. Lothar Matthäus die Verfassungsbeschwerde eingereicht und das in der BILD lanciert, hätte es das BVerfG niemals gewagt, das "weiße Blatt" zu liefern.

Es gab übrigens mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Bindingsteuer. Auf alle keine Reaktion. Man musste es probieren, aber es kommen nunmal nur 1% der Verfassungsbeschwerden durch, obwohl vermutlich 50% begründet wären. Wird alles abgewimmelt.

Es bleibt der Weg über die Finanzgerichte, die kann das BVerfG nicht abwimmeln. Aber leider gibts niemanden, der klagt, obwohl schon heute möglich.

Börselino

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Beiträge: 68

243

Samstag, 5. Juni 2021, 18:23

ad: Un-/Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

Die Verfassungsbeschwerde von Martin war nicht unzulässig. Sie wurde nicht angenommen, weil das BVerfG maximal überlastet ist. Den Text hat maximal ein Praktikant gelesen, dessen Aufgabe es war, abzuwimmeln. Daher nur das "weiße Blatt" als Nichtantwort.
Dass den Text maximal ein Praktikant gelesen haben könnte, halte ich für absolut ausgeschlossen.

Für mich absolut unverständlich, warum das bereits vor dem 01.01.2021 eingereicht wurde.

Das angegriffene Gesetz entfaltet seine materielle Wirkung erst ab 2021, sofern zusätzlich ein entsprechender Steuerbescheid (Umsetzungsakt!) erlassen wird.

Wo wird die zum Zeitpunkt der Einreichung(!) der Verfassungsbeschwerde erforderliche „gegenwärtige, unmittelbare persönliche Beschwer“ dargelegt?

Anbei mal ein paar Zitate aus der veröffentlichten Zusammenfassung:

"- konkrete Belastung der unmittelbar bevorstehenden berufliche Tätigkeit" [bevorstehende Tätigkeit = Zukunft]
"- betroffen durch zwangsläufige persönliche Steuerlast" [zwangsläufig = noch nicht]
"- Abwarten des Gesetzesvollzugs nicht zumutbar" [Abwarten = noch nicht vollzogen]
"- für "Rechtsweg" müsste man entsprechende TG in 2021 tätigen, in 2022 die Steuererklärung abgeben, Bescheid abwarten, Finanzrechtsweg beschreiten" [müsste man ... also mit anderen Worten: Ich möchte keine Termingeschäfte tätigen, aber trotzdem vorab rügen, weil ich ansonsten betroffen sein könnte.]

Und das soll (bereits) gegenwärtig, unmittelbar und persönlich sein ??? Never ever.

Zur Frage der Begründetheit der Verfassungsbeschwerde, zu der erkennbar sehr viel Gutes vorgetragen wurde, kommt man dann leider gar nicht
mehr.

Zum Glück bedeutet die Nichtannahme nicht, die Verfassungswidrigkeit nicht (erneut) prüfen lassen zu können, sobald die formellen Voraussetzungen eindeutig erfüllt sind (z.B. im Wege der konkreten Normenkontrolle). Fatal ist dennoch, dass hier der Eindruck entstehen könnte, das BVerfG hätte bereits in der Sache inhaltlich Stellung bezogen, was ich ausdrücklich bezweifle. Ich bin davon überzeugt, dass es die Verfassungsbeschwerde aus den oben genannten Gründen als (noch) offensichtlich unzulässig ansehen musste.

Wer mag, kann einen Blick in das Merkblatt des BVerfG werfen, insbesondere unter c) Rechtssatzverfassungsbeschwerde.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/…/merkblatt.html
"Gesetze, Rechtsverordnungen oder Satzungen können mit der Verfassungsbeschwerde nur ausnahmsweise unmittelbar angegriffen werden, und zwar dann, wenn sie die Betroffenen selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschweren. Die Verfassungsbeschwerde muss in diesem Fall binnen eines Jahres seit dem Inkrafttreten der Rechtsvorschrift erhoben werden (§ 93 Abs. 3 BVerfGG).

In der Regel bedürfen Rechtsvorschriften jedoch des Vollzuges, d.h. der Anwendung im einzelnen Fall durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung, gegen die Betroffene den Rechtsweg vor den zuständigen Gerichten erschöpfen müssen. In aller Regel ist die Verfassungsbeschwerde daher in solchen Fällen erst nach der Entscheidung des letztinstanzlichen Gerichts zulässig (§ 90 Abs. 2 BVerfGG)."

Tragfähige Ausführungen des Beschwerdeführers dazu, warum vorliegend ausnahmsweise kein Steuerbescheid (Umsetzungsakt) erforderlich gewesen sein könnte, sind nicht ersichtlich.
Ich vermute, der Beschwerdeführer hat seine Rechtssatzbeschwerde mit Blick auf § 90 Abs. 2 BVerfGG für zulässig gehalten (von allgemeiner Bedeutung, schwerer und unabwendbarer Nachteil). Mit § 90 Abs. 2 BVerGG kann man aber nach meinem Verständnis allenfalls den Rechtsweg überspringen, nicht die Voraussetzung der gegenwärtigen, unmittelbaren persönlichen Beschwer, sonst wäre man im Bereich der "abstrakten Normenkontrolle", zu der Bürgerinnen und Bürger gerade nicht befugt sind.

Wie immer, entsprechen die obigen Ausführungen nur meiner persönlichen Meinung. An die Mär vom Praktikanten glaube ich jedenfalls nicht.
Im Gegenteil, ich halte das für eine böswillige Unterstellung.

Börselino

noBinding Männlich

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Beiträge: 35

244

Samstag, 5. Juni 2021, 20:18

Die Verfassungsbeschwerde hatte 62 Seiten und ist nicht öffentlich. Es gibt eine Zusammenfassung, aber natürlich keine Kopie der 62 Seiten. Ich kenne aber die 62 Seiten und kann dir versichern, dass da alles drinsteht.

Das Gesetz ist am 01.01.2020 in Kraft getreten. Das was du meinst, ist der Zeitpunkt, ab wann der Satz 5 Wirkung entfaltete. Die Verfassungsbeschwerde hat ein bekannter Verfassungsrechtsanwalt, RA Hummel aus München, erstellt. Und er hat auch genug dazu geschrieben, warum die Beschwerde schon 2020 zulässig war.

Das Wort Praktikant ist provokant. Es gibt aber nunmal eine Vorprüfung im BVerfG. Das sind natürlich keine Praktikanten, sondern Angestellte. Martin Hlouschek hat auch daraufhingewiesen. Es war immer klar, dass man an der Vorabprüfung vorbeikommen muss und dazu die Medien braucht. 99% der Verfassungsbeschwerden werden nicht angenommen. Ich glaube nicht, dass die Verfassungsrichter die Beschwerde überhaupt gesehen haben, wenn dann die kurze "Ablehnung" des Angestellten.

Warum die Verfassungsbeschwerde schon im Oktober 2020? Die Parteien haben nix gemacht, kein Normenkontrollverfahren in Aussicht. Auf einen Steuerbescheid warten, heißt eben bis 2021 warten (Vorauszahlungen). Aber auch der Weg wird "bekämpft", man solle auf den Jahresbescheid für 2021 warten.

Ich war dabei, bei den Supportern von Martin und lasse mir von Dir das Ganze nicht schlechtmachen. Es kam im Mai von Martin die Mail, dass das BVerfG nur kurz mitgeteilt hat, dass sie die Klage nicht annehmen. Ohne Begründung, das übliche weiße Blatt.

Wenn du dich weiter informieren willst, kann du hier nachsehen:

https://www.youtube.com/channel/UCzwzaDs…U1nqbMgQ/videos

Wenn du weiter zweifelst, frag selbst bei Martin an. Ein Supporter warst du offensichtlich nicht.

Börselino

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Beiträge: 68

245

Samstag, 5. Juni 2021, 23:39

Man solle auf den Einkommensteuerbescheid 2021 warten

Warum die Verfassungsbeschwerde schon im Oktober 2020? Die Parteien haben nix gemacht, kein Normenkontrollverfahren in Aussicht. Auf einen Steuerbescheid warten, heißt eben bis 2021 warten (Vorauszahlungen). Aber auch der Weg wird "bekämpft", man solle auf den Jahresbescheid für 2021 warten.

Wenn du weiter zweifelst, frag selbst bei Martin an. Ein Supporter warst du offensichtlich nicht.

Ich unterstütze durchaus, dass sich Betroffene in geeigneter Weise gegen die Neuregelung wenden. Wenn Du ganz nach oben scrollst, wirst Du feststellen, dass ich den Beitrag eingeleitet und im Verlauf der Diskussion auf den ein oder anderen Punkt hingewiesen habe, der in meinen Augen in diesem Zusammenhang wichtig ist.

Das heißt aber nicht, dass ich mich jeder Verfassungsbeschwerde anschließen würde.

"Bekämpft"? Man solle auf den Jahressteuerbescheid 2021 warten?

Vielleicht ein wirklich gut gemeinter Rat, aber das näher zu erläutern, würde das Bild der grundlosen Ablehnung der Verfassungsbeschwerde durch unzuständiges Hilfspersonal nur unnötig weiter erschüttern, also lasse ich das.
Börselino

noBinding Männlich

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Beiträge: 35

246

Sonntag, 6. Juni 2021, 00:14

Supporter meint, die Verfassungsbeschwerde finanziell unterstützt zu haben. Bist du denn Rechtsanwalt mit Spezialisierung Verfassungsrecht - also auf dem gleichen Stand wie RA Hummel? Wenn nein, dann urteile doch bitte nicht über diese Dinge, wo du überhaupt nicht eingebunden warst.

Dass es eine Vorprüfung beim BVerfG gibt, die nicht von den Kammer-Richtern selbst gemacht wird, kam nunmal von RA Hummel selber. Es ist halt so. Ich habe auch nicht geschrieben, dass die Vorprüfer unqualifiziert sind. Wenn man will, kann man alles "ablehnen", v.a. wenn man keine Begründung liefern muss. Etwas Statistik:

https://www.bundesfinanzministerium.de/M…gsgerichts.html
http://www.juraexamen.info/die-verfassun…reiche-klausur/

Das BVerfG hat ca. 260 Bedienstete, also deutlich mehr als die 16 Richter. Das Annahmeverfahren machen aber die wissenschaftlichen Mitarbeiter.

https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht
https://link.springer.com/chapter/10.100…-531-90289-0_21

Ich wusste das auch alles nicht und hätte es nicht geglaubt. Mehr Schein als Sein, dieses BVerfG, leider.

Börselino

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Beiträge: 68

247

Sonntag, 6. Juni 2021, 11:35

Das BVerfG hat ca. 260 Bedienstete, also deutlich mehr als die 16 Richter. Das Annahmeverfahren machen aber die wissenschaftlichen Mitarbeiter.
Ich wusste das auch alles nicht und hätte es nicht geglaubt. Mehr Schein als Sein, dieses BVerfG, leider.

Natürlich fallen die meisten Entscheidungen des Gerichts in den Kammern und nicht in den beiden Senaten oder gar im Plenum. Und dass die Richter/-innen durch eine festgelegte Anzahl wissenschaftlicher Mitarbeiter/-innen unterstützt wird, ist mir auch bekannt, aber was hat das mit den Gründen der Nichtannahme zu tun?

Das BVerfG wird sich früher oder später inhaltlich zur Frage der Un-/Vereinbarkeit der Regelung mit dem Grundgesetz äußern müssen, es sei denn, der Gesetzgeber reagiert vorher von sich aus. Ich habe volles Vertrauen in die Kompetenz dieses Gerichts.

Börselino

noBinding Männlich

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Beiträge: 35

248

Sonntag, 6. Juni 2021, 17:09

Das Problem ist, es gibt keine Gründe für diese Nichtannahme. Das BVerfG hat Martin das "weiße Blatt" geliefert. Daraus zu schlußfolgerm es gäbe schon Gründe, wir kennen sie nur nicht, lasse ich nicht gelten. Das ist zu einfach.

Das "weiße Blatt" ist übrigens nicht mein Begriff. Er soll das Dilemma mit den unbegründeten Nichtannahmen aufzeigen. Sogar der EGMR hat das bemängelt. Und wenn dann die AfD 2018 fordert, man müsse den Begründungszwang beim BVerfG wieder einführen, finde ich das mindestens peinlich für uns alle.

Ich gebe dem BVerfG aber nicht die Hauptschuld. Es ist die Politik, eigentlich wir alle, die das BVerfG nicht personell ausreichend austatten. Wir können nicht 10.000 Verfahren pro Jahr haben wollen, aber nur 16 Richter bezahlen wollen.

Nun gut, die Bindingsteuer wird nochmal beim BVerfG ankommen, aber eben erst durch die Vorlage eines Finanzgerichts.

Elefant

unregistriert

249

Montag, 7. Juni 2021, 01:00

Es ist einfach ein großes Dilemma.

Nach dem logischen Menschenverstand meint man doch, man müsse sich sofort beschweren dürfen.

Wenn man sein Geschäft unverändert weitermacht und unter Kenntnis von Risiken und dem Einsatz von Wissen und Erfahrung sagen wir 1,1 Mio. Einnahmen/Gewinn und 1 Mio. Ausgaben/Verlust hat, dass zuvor 100.000€ zu versteuernden Gewinn (und der Allgemeinheit zu Gute käme...) zur Folge hätte und nun das vermutlich verfassungswidrige Gesetz dazu führt, das man knapp 200.000€ Verlust nach Steuern trotz per Saldo 100.000€ Plus hätte, muss man sich doch sofort beschweren dürfen, denn man kann doch nicht von einem verlangen, dass man dies freiwillig macht, nur um das Recht zu haben, sich dann beschweren/nach 2 Jahren mit dem verheerenden Steuerbescheid eine Verfassungsklage anstrengen zu dürfen.

Treiben wir es auf die Spitze, dann wäre es so, als wenn ein Gesetz erlassen wird, dass besagt, wenn man sich nicht freiwillig in den Abgrund stürzt, das Recht auf Essen aberkannt bekäme. Also muss man sich erst freiwillig in den Abgrund stürzen, um dann nach einem weiteren Jahr einen Bescheid zu erhalten, wonach man dann gegen das Gesetz klagen darf???!!

noBinding Männlich

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250

Montag, 7. Juni 2021, 09:12

Ich teile deine Empörung über die Bindingsteuer. Deshalb sollte man nun wenigstens über die ESt-Vorauszahlungen 2021 schnellstmöglich übers FG zum BVerfG kommen.

Man könnte es auch nochmal mit einer Verfassungsbeschwerde probieren. Aber der BFH-Beschluß zu § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG (Aktien) ist vom November 2020, nur die PM erst von letzter Woche. Wahrscheinlich war das lange im BVerfG bekannt und trotzdem haben sie Martins Beschwerde weggedrückt.

Bernd

Experte

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251

Montag, 7. Juni 2021, 11:53

Hallo Elefant

Nach dem logischen Menschenverstand meint man doch, man müsse sich sofort beschweren dürfen.


wäre es so, als wenn ein Gesetz erlassen wird, dass besagt, wenn man sich nicht freiwillig in den Abgrund stürzt, das Recht auf Essen aberkannt bekäme.


Danke für diese sehr aussagekräftige Metapher !!! Besser kann man es nicht darstellen, was da durch diesen unsäglichen Herrn Binding in seinem letzten unheiligen Kraftakt vor seiner Rente und Abdankung (!) noch an politischem Unrecht angerichte wurde - und wie unglaublich mühsamst es jetzt ist, für rechtschaffene private Börsenhändler - oft ja auch nur Leute, die ihre deutsche Rente aufbessern müssen - da einmal wieder ein Auskommen zu finden.

Der Binding lacht sich derweil ein drittes Loch in seinen Allerwertesten

Zu der Zeit, als ich in der BRD sosialisiert wurde, war Deutschland eine soziale Marktwirtschaft.

Leider hat die politische Elite die ehemalige BRD in den letzten > 16 Jahren nach der Wende in eine DDR 2.0++ um-organisiert. Mit allem Pipapo, von der Wiege bis Bare wird der Bürger nun vom Staat begeleitet.

Jedenfalls ist es nicht mehr der Staat, die BRD, in dem ich aufgewachsen bin. Es ist jetzt etwas anderes - und zwar etwas fundamental anderes.

Dieser Herr unsägliche Binding ist mir am Ende auch nur ein Symptom dafür, Bürger am Staat vorbei herum zu schaukeln, um alle Bürger irgendwie satt und zufrieden und ansonsten politisch wunschlos zu machen. Damit die christlich links grüne Elite machen kann, was sie will mit dem Ziel, immer und immer wieder gewählt zu werden.

Ich bin sehr froh, Ihr könnt gar nicht glauben wie sehr, vor vielen Jahren aus diesem platz-greifenden Neo-Kommunismus ausgewandert zu sein. Die soziale Marktwirtschaft in der ex-BRD war korrekt, ein ausgleichender Ansatz. Jetzt jedoch ist nix mehr übrig, nur noch wort-hülsen von Marktwirtschaft.

Es geht in Schland alles den Bach runter. Mir graust es vor Deutschland, was die Mehrheit zugelassen hat, was daraus geworden ist!

Zitat

Es gibt kaum etwas Dümmeres und Gefährlicheres, als wichtige Entscheidungen in die Hände von Leuten zu legen, die keinen Preis dafür bezahlen müssen, wenn sie sich geirrt haben

<Thomas Sowell, US-amerikanischer Ökonom, geb. 1930>
Gruss
Bernd

jerdchen

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Beiträge: 36

252

Montag, 7. Juni 2021, 14:17

Ich bin sehr froh, Ihr könnt gar nicht glauben wie sehr, vor vielen Jahren aus diesem platz-greifenden Neo-Kommunismus ausgewandert zu sein. Die soziale Marktwirtschaft in der ex-BRD war korrekt, ein ausgleichender Ansatz. Jetzt jedoch ist nix mehr übrig, nur noch wort-hülsen von Marktwirtschaft.

Es geht in Schland alles den Bach runter. Mir graust es vor Deutschland, was die Mehrheit zugelassen hat, was daraus geworden ist!
Womit Du mir aus der Seele sprichst lieber Bernd.

Insbesondere sehe ich es ebenso dass "die Mehrheit" es zugelassen hat von einer "Minderheit" bevormundet zu werden oder besser von gesteuerten Medien indoktriniert zu werden.
Ebenso teile ich Deine Meinung dass Deutschland auf schwere, sehr schwere Zeiten zugeht.

Nun ja .... wie Du weißt habe ich ja, ebenso wie Du, die Reißleine auch gezogen.
Es war sehr wahrscheinlich die richtige Entscheidung zu gehen.
Es wird sich in Deutschland nichts ändern, die Situation ist zu verfahren.
Zudem sind irreparable Schäden entstanden.

Wiwu Weiblich

Experte

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253

Montag, 7. Juni 2021, 19:04

Hallo,

danke für Eure Postings, die das Dilemma auf den Punkt genau beschreiben.

Zitat

Leider hat die politische Elite die ehemalige BRD in den letzten > 16 Jahren nach der Wende in eine DDR 2.0++ um-organisiert.
Mit allem Pipapo, von der Wiege bis Bare wird der Bürger nun vom Staat begeleitet.


Erstaunlich daran ist, dass die "Sehnsucht" nach einer DDR 2.0. scheinbar in den linken Diskussionskreisen der Alt-68er und Ihrer (politischen) Nachkommen ihren Ursprung hat.
Die Protagonisten von "mehr Gleichheit durch mehr Staat" kennen die DDR 1.0. nicht aus eigenem Erleben.
Die meisten Menschen mit DDR-Vergangenheit wollen auch etwas über 30 Jahre nach der friedlichen Revolution keine Neuauflage des schon einmal krachend gescheiterten sozialistischen Experiments.
Insofern hat die Aussage des Herrn Wanderwitz zur Diktatur-Sozialisierung einiger Ex-DDR´ler schon auch ihren wahren Kern.
Wer mit allem Konsequenzen für seine persönliche, wirtschaftliche und politische Freiheit in der Diktatur sozialisiert wurde, möchte so etwas nicht nochmal erleben.

Klar kann man in einem Rechtsstaat wie dem unseren gegen scheinbar verfassungswidrige Gesetze klagen.
Nur was nützt das noch, wenn man bis zur Entscheidung über die Klage ruiniert ist, weil diese Gesetze bis dahin gelten?

Viele Bundesbürger - egal ob mit oder ohne DDR-Background- haben in den vergangenen 30 Jahren die Ärmel hoch gekrempelt und sich ihren -mehr oder weniger- bescheidenen Wohlstand selbst erarbeitet.
Heute stehen sie fassungsloss vor den linken Plänen zur Umverteilung.
Gestern noch von der Politik als "Rückrad der Gesellschaft" beklatscht, mutieren deutsche Leistungsträger und Spitzensteuersatz-Zahler heute im linken Politiker-Neusprech zu "Zockern", "Miethaien" oder "Umwelt-Schweinen".

Aber wie sagte es Margaret Thatcher treffend:

Zitat

"Das Problem vom Sozialismus ist, dass Dir irgendwann das Geld anderer Menschen ausgeht”.
Viele Grüße von Anke

http://www.ascunia.de

jerdchen

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254

Montag, 7. Juni 2021, 19:27

Zitat

"Das Problem vom Sozialismus ist, dass Dir irgendwann das Geld anderer Menschen ausgeht”.
Und nun teil uns doch mal bitte Dein Fazit aus diesem ohne jeden Zweifel bestehendem Dilemma mit.
Wie wirst Du zukünftig damit umgehen ???
Akzeptieren und Augen zumachen oder weggehen ?????

Wiwu Weiblich

Experte

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255

Montag, 7. Juni 2021, 19:58

Die Augen zugemacht habe ich in den letzten 2 Jahren nicht, wie man gern den umfangreichen Beiträgen auf meiner Webseite entnehmen kann.
Ich empfinde diese Aussage deshalb als unpassend für mich.

Ich kann das Land nicht fluchtartig verlassen, ohne große materielle Verluste zu erleiden und ohne Menschen zurückzulassen, die derzeit auf mich angewiesen sind.
Da geht es mir genauso, wie vielen meiner Kunden mit Immobilienbesitz, mit Verantwortung für Mitarbeiter in der eigenen Firma oder mit familiären Verpflichtungen.

Mein aktueller Widerstand besteht darin, weiter aufzuklären und im Rahmen meiner Möglichkeiten und Reichweite objektiv über das Desaster zu informieren, das viele Mitbürger noch gar nicht so mitbekommen haben bzw. das von Corona komplett verdeckt wurde.
Bei der nächsten Bundestagswahl werde ich außerdem die aus meiner Sicht richtige Wahl treffen.

Wenn allerdings die Entwicklung hier sich noch weiter verschlimmert, werde ich das Land mit meiner Familie verlassen müssen - und im Zweifel eben alles zurücklassen müssen, was ich mir erarbeitet habe.

Ich halte zwar "Flucht" generell nicht für einen geeigneten Weg, um im eigenen Land etwas zu verändern - aber meine Lebenzeit ist begrenzt.
Ich werde kein Sozialismus-Experiment mitmachen.

Und was ist dein Fazit?
Wie bist du selbst denn bisher gegen das Dilemma aktiv geworden und was willst du - außer weglaufen vielleicht- noch dagegen tun?
Viele Grüße von Anke

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256

Montag, 7. Juni 2021, 19:59

Jetzt fehlt eigentlich "nur noch", dass Sie Kapitalerträge (Aktien etc.) mit dem Einkommensteuersatz von 48% besteuern. Wo ist der Strick?

Wiwu Weiblich

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257

Montag, 7. Juni 2021, 21:38

Zitat

Jetzt fehlt eigentlich "nur noch", dass Sie Kapitalerträge (Aktien etc.) mit dem Einkommensteuersatz von 48% besteuern. Wo ist der Strick?


Sag mal hast du eigentlich den "Schuss" noch nicht gehört? ?(

Hier im Thread geht es darum, dass aktuell in Deutschland Steuern auf Kapitalerträge erhoben werden, welche vom Steuerpflichtigen gar nicht erzielt wurden (Stichworte Substanzbesteuerung, Steuern auf Verluste).
Das erreicht man durch den "genialen" Schachzug, unterjährige Gewinne in voller Höhe als positives Einkommen zu besteuern während man die ebenfalls unterjährig regelmäßig anfallenden Verluste nur noch zu einem verschwindend kleinen Bruchteil von den unterjährigen Gewinnen abziehen darf.

Es geht hier explizit nicht um die Besteuerung von Kapitalerträgen zum persönlichen Einkommensteuersatz bzw. um die Gleichstellung von Kapitalerträgen mit anderen Einkunftsarten, die er Einkommensteuer unterliegen
Hätte unser genialer Herr Volksvertreter Binding einen solchen vernünftigen Vorschlag gemacht und durchgesetzt, wäre die aktuell desaströse Gesetzeslage nie entstanden.

Ich geb dir Brief und Siegel drauf, dass sich darüber kein professioneller Trader in Deutschland wirklich nachhaltig aufregen würde (zumal es in CH und AT für Termingeschäfte schon längst so ist).

Oder habe ich Deinen Einwand fälschlicherweise als ironisch gemeint verstanden, obwohl du etwas anderes ausdrücken wolltest?
Dann sei doch bitte so gut und erklär mir, was ich falsch verstanden habe.
Viele Grüße von Anke

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Trader

Fortgeschrittener

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258

Montag, 7. Juni 2021, 21:51

Hallo Anke,

bis auf den Strick war mein Kommentar nicht ironisch gemeint.

Ich habe den Steuerirrsinn auf Termingeschäfte eigentlich schon verstanden und kann dem auch nichts gutes abgewinnen (mehr Steuern zahlen, als man Gewinn gemacht hat).

Allerdings habe ich meine Anlagestrategie auf Investieren und Trading mit Aktien umgestellt.

Ich hoffe also, dass nicht noch ein zweiter Schuss kommt. Ich perönlich finde es nämlich nicht sinnvoll, Kapitalerträge mit dem Einkommensteuerstaz zu besteuern. Ich weiss nicht warum Du das anders siehst.

Gruss
Trader

Wiwu Weiblich

Experte

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259

Montag, 7. Juni 2021, 22:31

Zitat

Ich hoffe also, dass nicht noch ein zweiter Schuss kommt. Ich perönlich finde es nämlich nicht sinnvoll, Kapitalerträge mit dem Einkommensteuerstaz zu besteuern. Ich weiss nicht warum Du das anders siehst.


Es wäre für mich das kleinere Übel.
Ich habe ja Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalerträgen.
Warum die Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit höher besteuert werden, als die aus meinen Kapitalerträgen, erschließt sich mir jetzt auch nicht wirklich.

Ich wäre bereit, höhere Steuern auf meine Kapitalerträge als bisher zu zahlen, um es der Gesellschaft zu ermöglichen, zukünftige Herausforderungen zu meistern.
Vorraussetzung dafür ist aber, dass ich die zu besteuernden Kapitalerträge auch tatsächlich hatte.

Gerecht fände ich allerdings nicht die Versteuerung von Kapitalerträgen aus z.B. Aktiengeschäften zu pauschal 48%, sondern die Versteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz.
Somit müssten Anleger mit weniger Einkommen aus anderen Quellen, die am Kapitalmarkt erfolgreich sind, ggf. auch deutlich weniger Steuern auf ihre Kapitalerträge zahlen als die bisherigen 25% +x Abgeltungssteuer bzw. als die von dir genannten 48%.

Es würde meinem Verständnis von Gerechtigkeit entsprechen, wenn die "schwachen Schultern" bei der Kapitalertragssteuer weniger Steuerlast zu tragen hätten, als die "starken Schultern".
Viele Grüße von Anke

http://www.ascunia.de

jerdchen

Benutzer

Registrierungsdatum: 5. Januar 2020

Beiträge: 36

260

Dienstag, 8. Juni 2021, 15:21

Und was ist dein Fazit?
Wie bist du selbst denn bisher gegen das Dilemma aktiv geworden und was willst du - außer weglaufen vielleicht- noch dagegen tun?
Ich werde gar nichts mehr dagegen tun. Warum auch ???? Um mich als Nazi, Rassist, Klimaleugner, Europagegner, Aluhutträger, Querdenker oder ähnlich diffamieren zu lassen ???? Nein Danke ......

Wir haben die Konsequenz gezogen und sind weggezogen. In die Schweiz. Diese Entscheidung hatte nicht nur mit dieser "Binding Steuer" zu tun. Deutschland hat sich seit der "Wende" ( Bernd hat oben diesen absolut treffenden Ausdruck gebraucht ) vor 16 Jahren drastisch und immer schneller verändert. Nicht unbedingt zum Besseren. Die Idee wegzugehen war lange vorhanden. Nun haben wir diese Idee eben umgesetzt.

Es war eine schwere, sehr schwere Entscheidung. Wer verlässt im Alter von 66 Jahren schon gerne seine Heimat.
Ich habe es aber als "ultima Ratio" angesehen.

Um es mal mit einem Wahlslogan meiner "alten CDU" auszudrücken ...
Freiheit oder Sozialismus, wir haben die Freiheit gewählt.