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Bernd

Experte

Registrierungsdatum: 5. Juni 2005

Beiträge: 4 070

Wohnort: Iringsweg

261

Donnerstag, 10. Juni 2021, 10:15

Halllo Wiwu

Und was ist dein Fazit?
Wie bist du selbst denn bisher gegen das Dilemma aktiv geworden und was willst du - außer weglaufen vielleicht- noch dagegen tun?

Das ist bei mir ungefgähr der gleiche Kommentar wie bei jerdchen. Ausser, dass ich mein Fazit schon vor mehr als 20 Jahren ziehen musste: Abstimmen mit den Füssen.

Zu dem Zeitpunkt hat Schland durch eine Steuergesetzgebung in einer Nacht- und Nebelaktion bewirkt, dass Leute wie ich auf ihr Einkommen, von einem Jahr auf das nächste, ca. 370 % (in Worten dreihundertziebzig Prozent) mehr Steuern zahlen mussten. Du kannst Dir nicht vorstellen, wie schlimm ich mein Essen hätte rückwärts prozessieren können (man nennt das glaube ich: kotzen), als ich die Entscheidung fällen musste.

Nach der Änderung der Steuergesetzgebung in Schland hätte ich bis Mitte Juli für das Land arbeiten müssen, in dem ich aus einer zufälligen Fügung heraus geboren wurde (davor übrigens: bis Anfang Februar). In der Schweiz dagegen bis ca. Ende Februar, Anfang März. Das war immer noch teurer als vorher, aber eine Möglichkeit, mein Leben weiter zu finanzieren.

Politisch innerhalb Schland aktiv zu werden, um das Problem zu lösen?, gab es damals genau so wenig wie heute.

Es war also eine ähnliche Situation wie für Trader heute - UND FÜR MICH UND MEINE FAMILIE DAMALS EINE SEHR SCHWERE - Entscheidung. Eine Entscheidung, wie sie heute einigen von Euch hier möglicherweise jetzt bevorsteht.

In Schland gibt es was? Das Gericht in KarlsRUHE, dann Petitionen, wo man als Bittsteller auftritt, wir hatten das Thema hier im Thread zur genüge. Dann könnte man noch selber Politiker werden, um eines Tages nach vielen Irrungen und Wirrungen wohin zu kommen - an eine Position wie der Kollege Lindner, der vielleicht auch gegen das Binding Gesetz ist, aber am Ende auch nix machen kann? Jedenfalls nicht schnell genug!

Also, alles im allem, man kann in einem solchen Fall nur das tun, was die Konzerne ja auch machen: das Steuerdomizil ändern. Nur das ist schnell möglich - wenn man bereit ist, die persönlichen Konsequenzen zu tragen. Und diese können schwer sein.

Andere Möglichkeiten sehe ich nicht.

Ich hatte - und habe - die Idee, im Alter wieder nach Schland, in mein Geburtsland, zurück zu kommen. Deutschland bräuchte ja nichtmal für meine Rente aufkommen, diese käme aus dem Ausland. Anreichern wollte ich das Ganze mit meinem Börsen-Handel - und selbst das verunmöglicht mir Schland nun mit diesem Binding Gesetz.

Schau' mer mal, wie das weiter geht, aber ich sehe schwarz.

Schland schreit nur immer nach mehr und mehr und mehr nach Steuer-Abgaben. Presst seine Bürger aus.

Um seine ausufernde Bürokratie, das immer weiter wachsende und schon riesige Parlament und den immensen Staats- und Beamten Apparat gepaart mit Milliarden Fehlinvestitionen und dem Filz und nun auch der immer mehr um sich greifenden sozialistischen Umverteilung jedes Jahr bezahlen zu können. Dazu kommen völlig sinnfreie Abgaben an die EU, und sogar an "Entwicklungsländer" wie - China (ist es Bestechung?, sie nennen es "Entwicklungshilfe", im Ernst, Schland bezahlt Entwicklungshilfe an die aktuell meist kapitaistische Volkswirtschaft mit ca. 1.4 Mia. Einwohnern, die auch keinen CO2 Restriktionen unterliegt aber in der EU alles aufkauft, was möglich ist- weil, eben, ja, Entwicklungsland), im Ernst?

Das alles begreift doch kein Mensch mehr
Gruss
Bernd

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Bernd« (11. Juni 2021, 10:47)


noBinding Männlich

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262

Donnerstag, 10. Juni 2021, 14:47

Zitat

Ich hoffe also, dass nicht noch ein zweiter Schuss kommt. Ich perönlich finde es nämlich nicht sinnvoll, Kapitalerträge mit dem Einkommensteuerstaz zu besteuern. Ich weiss nicht warum Du das anders siehst.


Es wäre für mich das kleinere Übel.
Ich habe ja Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalerträgen.
Warum die Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit höher besteuert werden, als die aus meinen Kapitalerträgen, erschließt sich mir jetzt auch nicht wirklich.

Ich wäre bereit, höhere Steuern auf meine Kapitalerträge als bisher zu zahlen, um es der Gesellschaft zu ermöglichen, zukünftige Herausforderungen zu meistern.
Vorraussetzung dafür ist aber, dass ich die zu besteuernden Kapitalerträge auch tatsächlich hatte.

Gerecht fände ich allerdings nicht die Versteuerung von Kapitalerträgen aus z.B. Aktiengeschäften zu pauschal 48%, sondern die Versteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz.
Somit müssten Anleger mit weniger Einkommen aus anderen Quellen, die am Kapitalmarkt erfolgreich sind, ggf. auch deutlich weniger Steuern auf ihre Kapitalerträge zahlen als die bisherigen 25% +x Abgeltungssteuer bzw. als die von dir genannten 48%.

Es würde meinem Verständnis von Gerechtigkeit entsprechen, wenn die "schwachen Schultern" bei der Kapitalertragssteuer weniger Steuerlast zu tragen hätten, als die "starken Schultern".


Könntest Du nicht den Weg über ESt-Vorauszahlungen 2021 (mit Bindingsteuer), Einspruch, Finanzgericht, Vorlage beim BVerfG durchs FG und Erklärung der Verfassungswidrigkeit gehen? Satz 4 (Aktienverlustkreis) ist doch quasi tot. Das gilt auch für Satz 5 (Binding). Man muss eben nur ewig warten auf die Gerichte. Aber wenn man nun auf den ESt-Jahresbescheid 2021 wartet, verliert man noch ein Jahr zusätzlich.

Trader

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263

Montag, 14. Juni 2021, 22:35

Aber vielleicht kommt es bei der Verlustverrechnung noch zu einem ganz großen Durchbruch im Sinne der Anleger. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nämlich am Freitag einen Beschluss veröffentlicht, wonach die Besteuerung privater Kapitalanlagen teilweise verfassungswidrig sein könnte. Bisher können Anleger Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnen, nicht aber mit Einkünften aus anderen Kapitalanlagen oder Quellen. Dagegen hatte ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein geklagt. Das oberste Finanzgericht ist auf der Seite der Kläger und hat die Entscheidung nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Quelle FAZ online

Börselino

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264

Samstag, 19. Juni 2021, 01:48

Aber vielleicht kommt es bei der Verlustverrechnung noch zu einem ganz großen Durchbruch im Sinne der Anleger. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat nämlich am Freitag einen Beschluss veröffentlicht, wonach die Besteuerung privater Kapitalanlagen teilweise verfassungswidrig sein könnte. Bisher können Anleger Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus gleichartigen Geschäften verrechnen, nicht aber mit Einkünften aus anderen Kapitalanlagen oder Quellen. Dagegen hatte ein Ehepaar aus Schleswig-Holstein geklagt. Das oberste Finanzgericht ist auf der Seite der Kläger und hat die Entscheidung nun dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Quelle FAZ online

Hallo Trader,

kann es sein, dass sich Dein Hinweis auf den Vorlagebeschluss bezieht, auf den ich bereits in Post Nr. 243 hingewiesen hatte?
Oder hast Du ein neues Aktenzeichen für uns?

Börselino

Börselino

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265

Samstag, 19. Juni 2021, 13:34

Progressiver Steuersatz / Weg über Vorauszahlungen zum BVerfG

Zitat

Ich hoffe also, dass nicht noch ein zweiter Schuss kommt. Ich perönlich finde es nämlich nicht sinnvoll, Kapitalerträge mit dem Einkommensteuerstaz zu besteuern. Ich weiss nicht warum Du das anders siehst.
Es wäre für mich das kleinere Übel.
Ich habe ja Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalerträgen.
Warum die Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit höher besteuert werden, als die aus meinen Kapitalerträgen, erschließt sich mir jetzt auch nicht wirklich.
...
Gerecht fände ich allerdings nicht die Versteuerung von Kapitalerträgen aus z.B. Aktiengeschäften zu pauschal 48%, sondern die Versteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz.
...
"Könntest Du nicht den Weg über ESt-Vorauszahlungen 2021 (mit Bindingsteuer), Einspruch, Finanzgericht, Vorlage beim BVerfG durchs FG und Erklärung der Verfassungswidrigkeit gehen?"

@Wiwu:
Das sehe ich persönlich ganz genauso. Eine Besteuerung mit dem individuellen Grenzsteuersatz entspräche der alten Rechtslage (damals nur bei Umsätzen innerhalb der "Spekulationsfrist"). Warum das abgeschafft und (haltefristenunabhängig) durch die sog. "Abgeltungssteuer" ersetzt wurde, erschließt sich mir bis heute nicht. Seitdem lachen sich die großen aktiven Trader schlapp, dass sie deutlich weniger Steuern zahlen müssen als zuvor. Und die Kleinen mit einem Grenzsteuersatz unterhalb des Abgeltungssatzes mehr, es sei denn, sie beantragen die Günstigerprüfung, was viele, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gar nicht tun (Unkenntnis, Kosten-/Nutzenanalye). Und das soll gerecht(er) als die alte Rechtslage sein?

@noBinding:
Ob ein schneller Rechtsweg zum BVerfG über die Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, Einspruch, Ablehnung, Klage zum Finanzgericht, Richtervorlage, eröffnet sein könnte oder zunächst eine Veranlagung zur Einkommensteuer abzuwarten wäre, ist eine hochspannende, nur scheinbar einfache Frage, auf die mir auf den ersten Blick keine rechte Antwort einfällt, zumal der Sachverhalt nicht klar ist (depotführendes Institut im In- oder Ausland, usw.). Vielleicht wurde diese Rechtsfrage bereits vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde im Detail geprüft und beantwortet?

Börselino

Trader

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266

Sonntag, 20. Juni 2021, 20:33


kann es sein, dass sich Dein Hinweis auf den Vorlagebeschluss bezieht, auf den ich bereits in Post Nr. 243 hingewiesen hatte?


Sieht ganz so aus.

Hier ist der Link des FAZ Artikels:
https://www.faz.net/aktuell/finanzen/bmf…n-17373074.html

noBinding Männlich

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267

Montag, 21. Juni 2021, 11:38

RE: Progressiver Steuersatz / Weg über Vorauszahlungen zum BVerfG


@noBinding:
Ob ein schneller Rechtsweg zum BVerfG über die Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, Einspruch, Ablehnung, Klage zum Finanzgericht, Richtervorlage, eröffnet sein könnte oder zunächst eine Veranlagung zur Einkommensteuer abzuwarten wäre, ist eine hochspannende, nur scheinbar einfache Frage, auf die mir auf den ersten Blick keine rechte Antwort einfällt, zumal der Sachverhalt nicht klar ist (depotführendes Institut im In- oder Ausland, usw.). Vielleicht wurde diese Rechtsfrage bereits vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde im Detail geprüft und beantwortet?

Börselino


Es geht darum Zeit zu gewinnen. Das Warten auf den Jahresbescheid 2021 kostet ein Jahr Zeit. Man kann auch nochmal eine Verfassungsbeschwerde probieren. Am besten, man nutzt alle Wege die es gibt und dazu gehören auch die ESt-VZ 2021. Was habt ihr zu verlieren?

Börselino

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268

Montag, 21. Juni 2021, 22:43

Weg über Vorauszahlungen zum BVerfG?

Es geht darum Zeit zu gewinnen. Das Warten auf den Jahresbescheid 2021 kostet ein Jahr Zeit. Man kann auch nochmal eine Verfassungsbeschwerde probieren. Am besten, man nutzt alle Wege die es gibt und dazu gehören auch die ESt-VZ 2021. Was habt ihr zu verlieren?

ad nochmal Verfassungsbeschwerde: Was soll das zum jetzigen Zeitpunkt bringen? An den Zulässigkeitsvoraussetzungen hat sich nichts geändert.
ad alle Wege, auch die ESt-VZ 2021: Auf welcher Rechtsgrundlage könnte das Finanzamt ESt-Vorauszahlungen für Kapitalertragsteuer festsetzen, die im Inlandsfall grundsätzlich von den Kreditinstituten zu erheben ist und in der Regel keine Vorauszahlung von Einkommensteuer auf die Einkünfte aus Kapitalvermögen darstellt, sondern diese abgeltend besteuert? Soll das Finanzamt dann bei der Bank anrufen und sagen "hey, bei dem dieses Jahr ausnahmsweise nicht mehr einbehalten, den habe ich schon über Vorauszahlungen abkassiert, wollte der sogar so" oder wie könnte das funktionieren? Also ich bin da zumindest für den Inlandsfall extrem skeptisch, aber vielleicht übersehe ich ja einen wichtigen Punkt.
Börselino

noBinding Männlich

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269

Dienstag, 22. Juni 2021, 00:03

Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde nicht abgelehnt, sie wurde nicht angenommen. Das BVerfg muss da nix begründen und es kam auch nix. Wie kommst du nur ständig darauf, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt waren? Dann leg Beweise oder Insiderinformationen vor, wenn du mehr weist. Bei den Klägern und den Supportern warst du nicht dabei. Woher hast du also deine Informationen? Hast du Kontakte ins BVerfG und Einsicht in die Unterlagen bekommen bzw. kennst du die zuständigen Mitarbeiter? Dann raus damit.

Bzgl. der ESt-VZ. Viele Leute haben auch ein Depot bei einem Auslandsbroker, sei es für Forex oder weil man dort bessere Konditionen für Futures oder Optionen hat. Die Leute, die wirklich betroffen sind, werden das haben. Die "deutschen" Zertifikate und Optionsscheine sind ja raus. Falls man tatsächlich nur ein Inlandsdepot hat, muss man halt dem Finanzamt erklären, dass lt. BMF-Schreiben vom 11.11.2020 die Bindingsteuer in 2021 von Inlandsbrokern nicht abgeführt werden muss. D.h. aber nicht, dass diese Kunden von der Bindingsteuer befreit sind, die fällt spätestens mit dem ESt-Bescheid 2021 an. Auf der Basis wird der Finanzbeamte auch akzeptieren, dass ESt-VZ für 2021 möglich oder gar nötig sind.

Elefant

unregistriert

270

Dienstag, 22. Juni 2021, 21:05

RE: Progressiver Steuersatz / Weg über Vorauszahlungen zum BVerfG

Zitat

Ich hoffe also, dass nicht noch ein zweiter Schuss kommt. Ich perönlich finde es nämlich nicht sinnvoll, Kapitalerträge mit dem Einkommensteuerstaz zu besteuern. Ich weiss nicht warum Du das anders siehst.
Es wäre für mich das kleinere Übel.
Ich habe ja Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit und aus Kapitalerträgen.
Warum die Einnahmen aus meiner selbstständigen Tätigkeit höher besteuert werden, als die aus meinen Kapitalerträgen, erschließt sich mir jetzt auch nicht wirklich.
...
Gerecht fände ich allerdings nicht die Versteuerung von Kapitalerträgen aus z.B. Aktiengeschäften zu pauschal 48%, sondern die Versteuerung zum persönlichen Einkommensteuersatz.
...
"Könntest Du nicht den Weg über ESt-Vorauszahlungen 2021 (mit Bindingsteuer), Einspruch, Finanzgericht, Vorlage beim BVerfG durchs FG und Erklärung der Verfassungswidrigkeit gehen?"

@Wiwu:
Das sehe ich persönlich ganz genauso. Eine Besteuerung mit dem individuellen Grenzsteuersatz entspräche der alten Rechtslage (damals nur bei Umsätzen innerhalb der "Spekulationsfrist"). Warum das abgeschafft und (haltefristenunabhängig) durch die sog. "Abgeltungssteuer" ersetzt wurde, erschließt sich mir bis heute nicht. Seitdem lachen sich die großen aktiven Trader schlapp, dass sie deutlich weniger Steuern zahlen müssen als zuvor. Und die Kleinen mit einem Grenzsteuersatz unterhalb des Abgeltungssatzes mehr, es sei denn, sie beantragen die Günstigerprüfung, was viele, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, gar nicht tun (Unkenntnis, Kosten-/Nutzenanalye). Und das soll gerecht(er) als die alte Rechtslage sein?

@noBinding:
Ob ein schneller Rechtsweg zum BVerfG über die Festsetzung von ESt-Vorauszahlungen, Einspruch, Ablehnung, Klage zum Finanzgericht, Richtervorlage, eröffnet sein könnte oder zunächst eine Veranlagung zur Einkommensteuer abzuwarten wäre, ist eine hochspannende, nur scheinbar einfache Frage, auf die mir auf den ersten Blick keine rechte Antwort einfällt, zumal der Sachverhalt nicht klar ist (depotführendes Institut im In- oder Ausland, usw.). Vielleicht wurde diese Rechtsfrage bereits vor Einlegung der Verfassungsbeschwerde im Detail geprüft und beantwortet?

Börselino
Nur kurz zu der Einführung der Abgeltungssteuer und Diskussion Kapitalerträge / Arbeitseinkommen:

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurde die einjährige Spekulationsfrist abgeschafft (Scholz sagte unlängst zur Steuerfreiheit nach einem Jahr "Steuerschlupfloch"..., Wahnsinn!!!!). Allein deshalb war die Einführung der Abgeltungssteuer für die meisten ein großer Nachteil. Dazu gab es das Halbeinkünfteverfahren.
Gewinne unterliegen auf Ebene der Kapitalgesellschaft einer Steuerbelastung und Gewerbesteuer iHV. ca 30%. Der Aktionär ist nun einmal der Miteigentümer der Gesellschaft und hat diese also schon praktisch bezahlt. Zudem muss er nun privat noch die Dividende oder den Kursgewinn versteuern. Deshalb gab es vor 2009 das Halbeinkünfteverfahren. Bei Arbeitseinkommen gibt es immer eine positive Rendite, im Vergleich zum Kapitaleinsatz immens hoch, allerdings ist da das Invest des Humankapitals...
Ich bin dabei, etwas längeres zu schreiben, da gibt es noch den schönen Ausdruck "Inflationsbedingte Scheinertragsbesteuerung", aber das Ganze muss man schon komplexer sehen, denn nach Inflation und 50% Besteuerung eines Kapitalertrags, das womöglich schon zuvor besteuert und das eingesetzte Kapital ja auch schon versteuert wurde, macht eine Aktienanlage nicht mehr viel Sinn. Hier 1zu1 Kapitalerträge und Arbeitseinkommen zu vergleichen ist beliebt bei Staatsempfängern (da sind auch manchmal einige Uni-Professoren, die das gerne tun - und andere, die das anders sehen -, aber nun mal auch ihr Einkommen und die üppige Pension meist aus staatlichen Geldern erhalten und gerne nach mehr Steuern schreien) und Linksfraktionen, die allesamt Nicht-Aktienbesitzer sind, aber in der Sache halte ich es für falsch.
Im Übrigen sind Aktienbesitzer ja meistens auch Arbeitnehmer oder zumindest gewesen und so sollte man nicht Aktionäre gegen Arbeitnehmer/andere Selbständige ausspielen, denn wie gesagt ist die erstere Personengruppe fast immer auch zur zweiten Gruppe zugehörig.

Abgesehen davon halte ich natürlich eine niedrigere Besteuerung von Arbeitseinkommen angemessen, plädiere aber auch ganz stark für die Steuerfreiheit bei Kapitalerträgen nach einer bestimmten Haltedauer (warum wird eigentlich in den öffentlichen Diskussionen immer auf die Börsianer eingeschlagen und nicht auf die privaten Immobilienbesitzer? - Stichwort nach 10 Jahren steuerfrei)

Börselino

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271

Dienstag, 22. Juni 2021, 21:31

Die Verfassungsbeschwerde von Martin Hlouschek wurde nicht abgelehnt, sie wurde nicht angenommen. Das BVerfg muss da nix begründen und es kam auch nix. Wie kommst du nur ständig darauf, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt waren? Dann leg Beweise oder Insiderinformationen vor, wenn du mehr weist. Bei den Klägern und den Supportern warst du nicht dabei. Woher hast du also deine Informationen? Hast du Kontakte ins BVerfG und Einsicht in die Unterlagen bekommen bzw. kennst du die zuständigen Mitarbeiter? Dann raus damit.

Unter anderem Ziffer V. und Ziffer VIII. des Merkblatts des BVerfG, auf das ich oben bereits verwiesen hatte. Eine Verfassungsbeschwerde ist(!) anzunehmen soweit ... / wenn ... § 93a Abs. 2 BVerfGG. Die Kammer kann die Annahme der Verfassungsbeschwerde ablehnen oder zur Entscheidung annehmen, ansonsten entscheidet der Senat. Die Entscheidungen der Kammer ergehen durch einstimmigen Beschluss. Die Annahme durch den Senat ist beschlossen, wenn mindestens drei Richter ihr zustimmen. § 93d Abs. 2 S. 1 und S. 2 BVerfGG.

Wenn die Annahme einer Verfassungsbeschwerde abgelehnt wird, liegt es also nicht daran, dass das Gericht einfach keine Lust hatte, sondern dass die Kammer einstimmig der Auffassung war, dass eine Annahme nicht in Betracht kommt, bzw. im Falle einer (seltenen) Senatsentscheidung nicht mindestens 3 Richter für die Annahme gestimmt haben. Die Ablehnung der Annahme bedarf keiner Begründung, § 93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG. Das heißt aber nicht, dass das Gericht die Nichtannahme nicht begründen dürfte, wenn es dies möchte. Mit dem weißen Zettel ist seitens des Gerichts ansonsten alles gesagt, was es zu sagen gibt: Annahme abgelehnt. Offensichtlich unzulässig oder offensichtlich unbegründet oder beides.

Warum das Gericht bei einer Anrufung in 2020 zum Schluss "unzulässig" gelangt sein könnte, hatte ich oben lang und breit dargelegt.

Und zum Thema BMF-Schreiben vom 11.11.2020: Laut Ziffer 78 wird es nicht beanstandet, wenn die Vorgaben erst zum 01.01.2022 angewendet werden. Das heißt, die Banken dürfen die Neuregelung ohne Weiteres schon ab 2021 anwenden. Damit ergäbe sich eine Gefahr der Doppelerhebung, falls das Finanzamt zusätzlich tätig werden würde. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass das Finanzamt im Inlandsfall durch Vorauszahlungen tätig werden würde.

noBinding Männlich

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Mittwoch, 23. Juni 2021, 00:02

Bzgl. der nicht angenommenen Verfassungsbeschwerde vermutest du also nur Dinge. Du kennst die komplette Beschwerde nicht und warst nicht dabei. Bzgl. der ESt-VZ muss man halt mit dem Finanzamt sprechen. Wenn der Broker die Bindingsteuer abziehen würde, dann läufts halt nicht mit den ESt-VZ. Es gibt aber keinen Broker, der die Ausnahmeregelung nicht in Anspruch nimmt.

Ich weiß nicht, warum du hier unbedingt Bindings Linie verteidigen musst. Das bringst uns hier nur Schaden und demotiviert die Leute. Wahrscheinlich gehts dir typisch deutsch darum, "etwas besser zu wissen". Die Diskussion kann ewig so weiter gehen, aber nicht mit mir. Es bringt mir nichts, dir irgendwas zu erklären. Ich rate allen anderen, sich selbst eine Meinung zu bilden.

Börselino

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Samstag, 26. Juni 2021, 00:01

Bzgl. der nicht angenommenen Verfassungsbeschwerde vermutest du also nur Dinge. Du kennst die komplette Beschwerde nicht und warst nicht dabei. Bzgl. der ESt-VZ muss man halt mit dem Finanzamt sprechen. Wenn der Broker die Bindingsteuer abziehen würde, dann läufts halt nicht mit den ESt-VZ. Es gibt aber keinen Broker, der die Ausnahmeregelung nicht in Anspruch nimmt.

Ich weiß nicht, warum du hier unbedingt Bindings Linie verteidigen musst. Das bringst uns hier nur Schaden und demotiviert die Leute. Wahrscheinlich gehts dir typisch deutsch darum, "etwas besser zu wissen". Die Diskussion kann ewig so weiter gehen, aber nicht mit mir. Es bringt mir nichts, dir irgendwas zu erklären. Ich rate allen anderen, sich selbst eine Meinung zu bilden.

Ich lach mich schlapp. DU vermutest die ganze Zeit, dass unfähige Mitarbeiter des BVerfG eine tolle Verfassungsbeschwerde nur wegen Arbeitsüberlastung nicht angenommen hätten und bietest dafür nicht den kleinsten Beleg an. Hohe Ablehnungsraten belegen gar nichts.

Wenn ich dagegen dediziert erläutere, warum die gegenwärtige, unmittelbare und persönliche Beschwer bei einer Anrufung noch in 2020 mehr als fraglich sein könnte, und Dich darauf aufmerksam mache, wer über die Nicht-Annahme entscheidet, sind das nur Vermutungen.

Wenn etwas Schaden anrichtet, dann ist es, das höchste deutsche Gericht grundlos zu diskreditieren und hier den falschen Eindruck zu erwecken, dass eine Verfassungsbeschwerde in der vorliegenden Sache (auch wenn sie zur rechten Zeit in zulässiger Weise erhoben wird) sinnlos wäre, weil die in Karlsruhe eh zu faul sind.

Ich verteidige Bindings Linie in keinster Weise. Ich halte die Neuregelung für verfassungswidrig und bin sehr zuversichtlich, dass das BVerfG dahingehend urteilen wird. Das ändert aber nichts daran, dass das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde nicht annehmen darf, wenn die strengen Voraussetzungen für eine Annahme (noch) nicht erfüllt sind.

Ich bin gespannt, was Du uns hier erzählst, wenn das BVerfG in einem erneuten Verfahren inhaltlich über die Sache entscheidet und die Verfassungswidrigkeit bestätigt. "Vermutlich" ist der Erfolg aus Deiner Sicht dann nur darauf zurückzuführen, dass dieselben Richter, die ja angeblich so faul sind und laufend gegen das Gesetz verstoßen, plötzlich fleißig geworden sein sollen.

Welcome to Absurdistan.

Wiwu Weiblich

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274

Freitag, 16. Juli 2021, 14:08

Hallo zusammen,

es gibt eine aktuelle Information zum Stand der Petitionen gegen §20 Abs. 5+6 des Einkommensteuergesetzes:
https://www.openpetition.de/petition/blog/initiative-ruecknahme-der-steuerlichen-benachteiligungen-privater-anleger/17

Und hier folgt der direkte Link zur Leitpetition:
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2020/_06/_26/Petition_113025.nc.html
Viele Grüße von Anke

http://www.ascunia.de

noBinding Männlich

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275

Montag, 2. August 2021, 23:09

Es gibt jetzt eine neue korrigierte Petition:

https://epetitionen.bundestag.de/content…ion_124097.html



Text der Petition

Mit der Petition wird gefordert, dass die Änderung in § 20 Absatz 6 EStG nach Satz 4 hinzugefügten Sätze , durch die ab 2021 realisierte Verluste aus Termingeschäften nur noch mit gleichartigen Gewinnen und nur noch bis maximal 20.000 Euro jährlich steuersparend verrechnet werden, rückgängig gemacht wird.

noBinding Männlich

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276

Freitag, 6. August 2021, 17:18

Bisher weniger als 5.000 Zeichner, 50.000 werden gebraucht. Das ist schwach.

paxromana Männlich

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277

Samstag, 7. August 2021, 07:51

Es gibt ohnehin nur wenige Petitionen, die das Quorum von 50.000 schaffen. Und auch dann passiert ... nichts.
Quod licet iovi non licet bovi.

LowTrader

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278

Montag, 27. September 2021, 15:16

Guter Ausgang der Wahl

1 Tag nach der Wahl: Hurra RRG ist verhindert worden.

Lindner und die FDP haben es ja jetzt in der Hand, da wird es ja zu einem guten Ende kommen alles!
Nur bin ich etwas überrascht dass Lindner nun doch mit den Grünen zuerst sprechen will, vor der Wahl hatte er doch gesagt, dass nur die FDP der CDU helfen kann die Grünen in eine bürgerliche Koalition einzurahmen....
Guten Tag!

Wiwu Weiblich

Experte

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Beiträge: 1 752

Wohnort: Neuenhagen b. Berlin

279

Dienstag, 28. September 2021, 23:37

Hallo LowTrader,

ich denke auch, wir können bisher mit dem Wahlausgang zufrieden sein.
Rot-Rot-Grün ist verhindert, und das war das Wichtigste überhaupt.
Sonst ist imho aktuell noch alles offen.

Im besten Fall bekommen wir Christian Lindner als Finanzminister und Friedrich Merz als Wirtschaftsminister. :thumbsup:
Im schlechtesten Fall Kevin Kühnert als Finanzminister und Norbert Walter-Borjan als Wirtschaftsminister (oder umgedreht) .

Wenn sich die CDU/CSU in den kommenden Tagen und Wochen nicht noch komplett selbst zerlegt, sehe ich aktuell sogar etwas größere Chancen für "Jamaika".
Ich denke, dass es kaum Schnittmengen zwischen SPD und FDP gibt.
Ich denke auch, dass die SPD eher nicht über ihren Schatten springt und deshalb nicht auf "Augenhöhe" mit der FDP verhandelt wird.

So bitter es ist- aber die CDU hat die überfällige Quittung für ihre Anbiederung an die SPD und für ihren Linksruck bekommen.
Es war eine Niederlage mit Ansage und ohne ernsthafte Ambitionen seitens der CDU diese doch noch zu verhindern.
Ich brauch mir doch nur die arroganten "Copy & Paste" Antworten der CDU-Abgeorneten zu "unserem" Steuerthema auf abgeornetenwatch.de anschauen...
Viele Grüße von Anke

http://www.ascunia.de

LowTrader

Fortgeschrittener

Registrierungsdatum: 3. Juli 2014

Beiträge: 115

280

Mittwoch, 29. September 2021, 23:37

Hallo Anke,

Zitat

So bitter es ist- aber die CDU hat die überfällige Quittung für ihre Anbiederung an die SPD und für ihren Linksruck bekommen.

Es war eine Niederlage mit Ansage und ohne ernsthafte Ambitionen seitens der CDU diese doch noch zu verhindern.
Ja die Niederlage war komplett mit Ansage Friedrich Merze hatte damals bei der Bevölkerung so viel Zustimmung wie alle anderen Kandiaten wie AKK und Laschet und Spahn ZUSAMMEN. Das dann trotzdem erst AKK und dann Laschet genommen wurde hat sich dann gerächt. Insofern freut mich das Ergebnis der CDU weil es eben zeigt wohin der Links-grüne Kurs von Merkel führt nämlich ins nichts.
Innerhalb von 2 Wahlen Minus 17% zu machen ist schon "eine Leistung" für sich.

Ich denke daher dass die CDU sich besser in der Opposition regeneriert, da jetzt mit dem Merkel Wunschkandidaten Laschet weiter zu wurschteln wird unserer Sache hier glaube ich längerfristig nicht gut tun... Da muss mal grundsätzhlich der Kurs geändert werden.

Und Lindner soll ja auf jeden Fall das Finanz Ministerium wollen, nach allem was man so hört. Und ich denke das schafft er auch - vor allem weiß ja jeder auch welche Ministerien die FDP so haben will :D

Und so klar wie er sich da festgelegt hat ("Das wollen wir so nicht hinnehmen"), kann er da ja auch nicht von runter in einer SPD geführten Regierung:

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile…ntworten/578441

Also das wäre Umfallen hoch 5, wenn er das Versprechen bricht...("Ich versichere Ihnen: Wir bleiben dran"...)
Viele Grüße!