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Bernd

Experte

Registrierungsdatum: 5. Juni 2005

Beiträge: 4 070

Wohnort: Iringsweg

141

Dienstag, 6. Oktober 2020, 11:19

Wen es interessiert & Zeit hat, hier wird dann wohl am 9. Okt. die Kuh ab 9:30 Uhr auf dem Eis tanzen.
Gruss
Bernd

Wiwu Weiblich

Experte

Registrierungsdatum: 4. September 2002

Beiträge: 1 752

Wohnort: Neuenhagen b. Berlin

142

Freitag, 9. Oktober 2020, 12:53

aktueller Stand:

Für Ziffer 11 des TOPs 29 gab es heute eine Mehrheit im Bundesrat.

Als nächstes müsste jetzt der Bundestag der heutigen Beschlussfassung des Bundesrats folgen, damit die unsäglichen Sätze 5 und 6 in Absatz 6 des §20 EStG gestrichen werden.

Das Ergebnis der Bundesrats-Abstimmung geht jetzt erstmal an die Bundesregierung, die dem entweder zustimmt oder ihre Gegenäußerung formuliert.

Terminiert ist noch nichts aber "aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen" wurde mir gesagt, dass in etwa 14 Tage für die Gegenäußerung der Bundesregierung realistisch sind.

Danach muss alles wieder an die Fraktionen übermittelt und in die Sitzungsperioden des Bundestags eingebracht werden.
Die nächsten Sitzungsperioden sind:
26.-30.10.2020 (eher zu knapp)
02.-06.11.2020 (...möglich...)
16.11.-20.11.2020 (... am wahrscheinlichsten....)

Durch den Bundesrat muss alles nachher auch wieder - letzte Sitzung ist dort dieses Jahr am 18.12.2020.

Ein Etappenziel ist heute erreicht. Hoffen wir, dass der Bundestag genauso vernünftig entscheidet, wie heute der Bundesrat,
Viele Grüße von Anke

http://www.ascunia.de

LastExitOberbayern

unregistriert

143

Freitag, 9. Oktober 2020, 14:38

Stimmt, die Hoffnung stirbt zuletzt...

Um 1 Stunde 30 im Video kommt der erlösende Satz
"Ich rufe auf, die Ziffer 11. Das ist eine Mehrheit."
https://www.bundesrat.de/DE/service/medi…_rubrik=2014375
Offenbar gibt es im Politbetrieb eine Last-Minute-reaktivierbare Restvernunft, die Schlimmstes verhindert, vorerst.
Puh, das war knapp.

Börselino

Benutzer

Registrierungsdatum: 29. Januar 2019

Beiträge: 68

144

Donnerstag, 22. Oktober 2020, 20:40

RE: Stimmt, die Hoffnung stirbt zuletzt...

Hallo LastExitOberbayern,
Um 1 Stunde 30 im Video kommt der erlösende Satz
"Ich rufe auf, die Ziffer 11. Das ist eine Mehrheit."
https://www.bundesrat.de/DE/service/medi…_rubrik=2014375
Offenbar gibt es im Politbetrieb eine Last-Minute-reaktivierbare Restvernunft, die Schlimmstes verhindert, vorerst.
Puh, das war knapp.

Die Kuh ist noch NICHT vom Eis. Trotz der absolut vernichtenden Kritik an der Regelung, mit der der Bundesrat den Ball wieder der Bundesregierung zugespielt hat, zeigt sich die bis dato wenig einsichtig. Statt "Die Bundesregierung stimmt dem Vorschlag zu" steht in der Gegenäußerung der Bundesregierung vom 21.10.2020 zur Stellungnahme des Bundesrates lediglich "Die Bundesregierung wird den Vorschlag prüfen". BT-Drucks 19/23551, S. 88.
https://dserver.bundestag.de/btd/19/235/1923551.pdf
Häufig kommt aus solchen Prüfungen gar nichts raus. Wird dann im üblichen Geschacher "im Rahmen des Gesamtpakets" hin und her verhandelt.

Bleibt nur zu hoffen, dass der Bundesrat hart bleibt und seine Zustimmung zum sonstigen Inhalt des JStG 2020 vor oder hinter den Kulissen eiskalt davon abhängig macht, dass die Regelung ersatzlos gestrichen wird. Der Bundesfinanzminister versteht nur volle Breitseite. Freiwillig passiert da gar nichts.

Börselino.

Lenzelott Männlich

Experte

Registrierungsdatum: 30. Dezember 2002

Beiträge: 3 051

Wohnort: Giessen

145

Donnerstag, 29. Oktober 2020, 14:52

Die Kuh wird niemals in unserem Sinne vom Eis geholt.

1. Nach meinem Kenntnisstand ist das Gesetz nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig.

2. Die CDU hat nicht die Eier gegen die Bindingsteuer in der Koalition vorzugehen.
Frau Tillmann hat sich heute diesbezüglich auf Ihrem Kanal genau so geäußert.
"es gibt keine Chance das zu ändern"
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

Börselino

Benutzer

Registrierungsdatum: 29. Januar 2019

Beiträge: 68

146

Freitag, 30. Oktober 2020, 21:32

Hallo Lenzelott,
Die Kuh wird niemals in unserem Sinne vom Eis geholt.

1. Nach meinem Kenntnisstand ist das Gesetz nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig.

2. Die CDU hat nicht die Eier gegen die Bindingsteuer in der Koalition vorzugehen.
Frau Tillmann hat sich heute diesbezüglich auf Ihrem Kanal genau so geäußert.
"es gibt keine Chance das zu ändern"
Warum soll das nicht zustimmungspflichtig sein?

1) Art. 105 Abs. 3 GG: Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen den Ländern oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Ist die Einkommensteuer ein solche Steuer? Aber HALLO !!!
2) Art. 106 Abs. 3 GG: Das Aufkommen der Einkommensteuer, der Körperschaftsteuer und der Umsatzsteuer steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu (Gemeinschaftssteuern), soweit das Aufkommen der Einkommensteuer nicht nach Abs. 5 und das Aufkommen der Umsatzsteuer nicht nach Absatz 5a den Gemeinden zugewiesen wird. Am Aufkommen der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer sind der Bund und die Länder je zur Hälfte beteiligt.

Hier ist die Prüfung zur Zustimmungspflichtigkeit bereits zu Ende. Der Vollständigkeit halber sei noch erwähnt, in welcher Höhe die Gemeinden an der Einkommensteuer partizipieren:


3) Art. 106 Abs. 5 GG:Die Gemeinden erhalten einen Anteil an dem Aufkommen der Einkommensteuer, der von der Ländern an ihre Gemeinden auf der Grundlage der Einkommensteuerleistungen ihrer Einwohner weiterzuleiten ist. Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz, der [ebenfalls] der Zustimmung des Bundesrats bedarf. [-> Gemeint ist das GemFinRefG].


§ 1 GemFinRefG:Die Gemeinden erhalten 15 Prozent des Aufkommens an Lohnsteuer und an veranlagter Einkommensteuer sowie 12 Prozent des Aufkommens an Kapitalertragsteuer nach § 43 Ab. 1 S. 1 Nr. 5-7 und 8-12 sowie Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (Gemeindenanteil an der Einkommensteuer).

Ergebnis: Die Einkommensteuer steht Bund und Ländern gemeinsam zu 85% und den Gemeinden zu 15% zu.

Ich bezweifle trotzdem, dass die Zustimmung zum JStG 2020 von der Rücknahme der schwachsinnigen Regelungen abhängig gemacht wird, auch wenn das zu wünschen wäre.
Börselino

paxromana Männlich

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Beiträge: 52

147

Dienstag, 10. November 2020, 12:12

Hallo alle,

ich dachte mir, es sei vielleicht eine gute Idee, den Bauernverband auf diese Regelung aufmerksam zu machen. Hintergrund ist, dass das Lehrbuchbeispiel für den Einsatz von Derivaten ja der Bauer ist, der den Preis seiner Ernte absichern will. Sofern die Bauern das tatsächlich tun und in der Rechtsform einer Personengesellschaft firmieren, treibt sie dieser Steuerirsinn nächstes Jahr in den Ruin. Oder sie werden in die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft gezwungen, was für viele kleinere Betriebe dann ruinöse Strukturkosten haben wird. Komischer Weise will die Regierung aber mehr kleinere Bauernhöfe...

Leider habe ich von denen keine Antwort bekommen. Es kann natürlich sein, dass dieses Lehrbuchbeispiel in unseren Landen nur im Lehrbuch stattfindet. Andererseits: Wenn das in dem riesen Laden untergegangen ist, dann würde es vielleicht Sinn machen, wenn weitere solcher Hinweise beim Bauernverband eintrudeln.

Vielleicht kann ja der ein oder andere eine entsprechende Hinweisemail formulieren.


Grüße

Pax Romana


P.S.: Auf die Antwort meiner Frage an Herrn Binding, wie denn ein Kleinbauer nächstes Jahr den Preis seiner Ernte absichern soll, warte ich heute noch...
Quod licet iovi non licet bovi.

Bernd

Experte

Registrierungsdatum: 5. Juni 2005

Beiträge: 4 070

Wohnort: Iringsweg

148

Mittwoch, 11. November 2020, 10:40

Schätze, unsere Landwirte handeln selber eher weniger an den Warenterminbörsen dieser Welt, sondern sind über ihre Genossenschaften organisiert, Beispiel Mais.

Um Deine Idee zu bewerten, bräuchte es hier wohl jemand mit Steuerberater-Hintergrund: nämlich, wie die Prämien, die ein Landwirt an seine Genossenschaft für einen fixen Abnahme-Preis bezahlt, in seine Steuererklärung einfliesst. Wird das als Versicherungsprämie bewertet, als Optionsprämie, oder was?

Natürlich hedged sich seine Genossenschaft an den Märkten - aber dann wurde die Prämie des Landwirtes ja bereits gewaschen.
Gruss
Bernd

paxromana Männlich

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149

Donnerstag, 12. November 2020, 14:58

Ich würde mal sagen es spielt keine Rolle, ob die Option an einer Börse oder außerbörslich gehandelt wurde. Derivat ist Derivat. Ein Future heißt dann Forward, eine Option dann OTC-Option, sonst ändert sich nix.

Letztlich steckt da die Idee dahinter, einen Verband auf unsere Seite zu bekommen, der wirklich Einfluss hat. Daher der Vorschlag. Und eigentlich bin ich hier der Meinung, wir sollten da nichts unversucht lassen.
Quod licet iovi non licet bovi.

paxromana Männlich

Benutzer

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Beiträge: 52

150

Mittwoch, 25. November 2020, 11:30

Hhhmmm.... jetzt bin ich etwas ratlos. Binding persönlich schreibt mir, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung nur für Privatvermögen gilt. Sie gilt nicht für Betriebsvermögen und dabei komme es nicht darauf an, ob das eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft ist.

Demnach müsste man keine GmbH gründen. Ein Gewerbeschein sollte da ja reichen.

Ich habe da Zweifel. Wie seht ihr das?
Quod licet iovi non licet bovi.

Börselino

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Beiträge: 68

151

Donnerstag, 26. November 2020, 22:16

Ich bin nicht nur ratlos - ich bin sprachlos

Hallo paxromana,
Hhhmmm.... jetzt bin ich etwas ratlos. Binding persönlich schreibt mir, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung nur für Privatvermögen gilt. Sie gilt nicht für Betriebsvermögen und dabei komme es nicht darauf an, ob das eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft ist.

Demnach müsste man keine GmbH gründen. Ein Gewerbeschein sollte da ja reichen.

Ich habe da Zweifel. Wie seht ihr das?
Der "Volksvertreter" behauptet, dass die Regelung, die sie uns als "vergiftetes Weihnachtsgeschenk" im letzten Jahr ins Körbchen gelegt haben, nur für Privatpersonen gelte?
Meines Erachtens entweder Abteilung Nebelkerze oder Unkenntnis des "Auskunftgebers".
Ich behaupte, dass NICHT alle Personengesellschaften automatisch Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Ich denke, Personengesellschaften können ohne Weiteres auch nur nicht gewerbliche Einkünfte erzielen, sogar verschiedene Einkunfsarten gleichzeitig, insbesondere z.B. auch Einkünfte aus Kapitalvermögen, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Vermietung. Nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit kann es nach meinem Dafürhalten nicht geben.

Ich meine, nur wenn eine sog. "gewerbliche Prägung" vorliegt oder die sog. "Abfärbetheorie" greift, gelten alle Einkünfte als gewerblich, sonst NICHT.
Das ist zur obigen Aussage, wenn Betriebsvermögen, gäbe es keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, ein himmelweiter Unterschied.
Und jetzt zur Idee des Gewerbescheins ohne (besondere) Personen- oder (normale) Kapitalgesellschaft. Dürfte aus meiner Sicht eher NICHT funktionieren.
Die Rechtsprechung hat Versuchen des Finanzamts, Einkünfte aus Kapitalvermögen natürlicher Personen (Trader) mal eben so in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umzuqualifizieren, um Gewerbesteuer erheben zu können, einen Riegel vorgeschoben. Das ist prima, heißt umgekehrt aber zwangsläufig auch, dass sich eine Privatperson nicht mal so eben in die Einkünfte aus Gewerbebetrieb reinmogeln kann. Erst recht, wenn von vornherein glasklar ist, warum er sich zugleich woanders rausmogeln möchte.


Die Hürde zur Gewerblichkeit des Tradings von natürlichen Person sollte im Allgemeinen recht hoch sein. Die Gewerblichkeit dürfte regelmäßig bereits am fehlenden "Tätigwerden für ANDERE" scheitern.


Die obigen allgemeinen Ausführungen stellen wie immer nur meine eigene, persönliche Meinung zum Thema dar. Eine rechtliche Beratung ist damit weder verbunden, noch beabsichtigt, geschweige denn für den konkreten Einzelfall.
Gruß

Börselino
P.S.: Wer gehofft hat, das Thema werde morgen endgültig geklärt, liegt falsch. Das JStG 2020 steht morgen nicht auf der Tagesordnung des Bundesrats. Die letzte Sitzung findet am 18.12.2020 statt. Vielleicht wird das Weihnachtsgeschenk von 2019 kurz vor Weihnachten 2020 zurück genommen. Ich hoffe weiter auf "Cojones".

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Börselino« (27. November 2020, 03:04)


Lenzelott Männlich

Experte

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152

Freitag, 27. November 2020, 16:05

Die Hürde zur Gewerblichkeit des Tradings von natürlichen Person sollte im Allgemeinen recht hoch sein.


Das sehe ich auch so

Binding persönlich schreibt mir, dass die Verlustverrechnungsbeschränkung nur für Privatvermögen gilt. Sie gilt nicht für Betriebsvermögen und dabei komme es nicht darauf an, ob das eine Personengesellschaft oder eine Kapitalgesellschaft ist.


Binding hatte sich dabei auf das Beispiel des Landwirtes bezogen, der seine Ernte mit Futures / Optionen absichert.
Hier würde ich tatsächlich dazu tendieren es so zu sehen wie er.
Ich bin mir aber sicher, dass bei der aktuell beschlossenen Gesetzeslage der Landwirt beim Handel einer nicht mit seiner möglichen Ernte korrelierende Positionsgröße und Sorte am Terminmarkt in einer Betriebsprüfung vom Finanzbeamten eine Verrechnung im Betriebsvermögen verweigert bekommt.
If you think it´s expensive to hire a professional, wait until you hire an amateur.

Wiwu Weiblich

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153

Dienstag, 1. Dezember 2020, 16:58

Zitat

Die letzte Sitzung findet am 18.12.2020 statt. Vielleicht wird das Weihnachtsgeschenk von 2019 kurz vor Weihnachten 2020 zurück genommen. Ich hoffe weiter auf "Cojones".


Man hört nicht viel aus den aktuellen Verhandlungen - aber was durchsickert, stimmt nicht optimistisch:



Hoffentlich liegts daran, dass man vorab nicht alles auf Facebook & Co. ausplaudern möchte.

Aber wenn ich ehrlich bin, fürchte ich längst, die CDU lässt uns hängen.
Viele Grüße von Anke

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Wiwu Weiblich

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154

Freitag, 4. Dezember 2020, 19:02

Die nächste Sitzung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestags zum Jahressteuergesetz 2020 findet am 09.12.2020 statt.


https://www.bundestag.de/resource/blob/811478/8435e3849ee8d139b1af4a9a6bef42d8/109-Sitz--data.pdf


Aktueller Stand der Gerüchteküche aus der Berliner Politik:
Die Koalitionäre haben sich zum Jahressteuergesetz 2020 geeinigt.
Bei §20 wird die Verlustgrenze von 10.000,-- EUR auf 20.000,-- EUR angehoben.
Alle anderen Bedingungen bleiben unverändert.
Dieses Ergebnis soll am kommenden Mittwoch offiziell verkündet werden.
Viele Grüße von Anke

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Bernd

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155

Donnerstag, 10. Dezember 2020, 11:07

Und? Gnade gewährt? Verlustgrenze auf 20k angehoben?

Ist doch viel Geld für ne alte Oma die Pullis strickt, für nur ein paar Bücklinge vor Ultra-Links aussen.
Gruss
Bernd

Börselino

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156

Donnerstag, 10. Dezember 2020, 22:36

Verlustgrenze auf 20K angehoben

Hallo Bernd,
Und? Gnade gewährt? Verlustgrenze auf 20k angehoben?

Ist doch viel Geld für ne alte Oma die Pullis strickt, für nur ein paar Bücklinge vor Ultra-Links aussen.

So ist es, dem Vernehmen nach.

Versteckt in der Corona-Pauschale für Home-Office

https://www.bundestag.de/finanzen#url=L3…=&mod=mod538648
Bin gespannt auf die endgültige Gesetzesbegründung. Mit Klagen ist zu rechnen.

Gruß Börselino

Wiwu Weiblich

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157

Freitag, 11. Dezember 2020, 15:24

Zitat

Bin gespannt auf die endgültige Gesetzesbegründung.


Hallo Börselino,

so wie ich es sehe, wird es die vielleicht gar nicht geben, wenn diesem Entwurf gefolgt wird:

Seite 211:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/251/1925160.pdf


Sonst noch im Zusammenhang mit §20, Absatz 5+6 relevant im o.g. Dokument:

Seite 161, Seite 166 (Abstimmungsverhalten, Änderungsantrag) , Seite 177 (Änderungsantrag der FDP)
Viele Grüße von Anke

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Börselino

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158

Freitag, 11. Dezember 2020, 20:09

Zitat

Bin gespannt auf die endgültige Gesetzesbegründung.
so wie ich es sehe, wird es die vielleicht gar nicht geben, wenn diesem Entwurf gefolgt wird:

Seite 211: https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/251/1925160.pdf

Danke. Das lag gestern natürlich noch nicht vor, ist aber bezeichnend. Mit keinem Wort wird auf die massiven verfassungsrechtlichen Bedenken
eingegangen. Nicht einmal ein Feigenblatt als Rechtfertigungsversuch. Man darf gespannt sein, was die Gerichte dazu sagen.

Gruß Börselino

Lenzelott Männlich

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159

Freitag, 18. Dezember 2020, 02:44

Die SPD weiß ziemlich genau, dass das später von den Gerichten gekippt wird.
Aber das dauert nach Ihrer Meinung 6 Jahre (Erfahrung aus bisherigen Rechtsbrüchen).

Es wird heute und jetzt Politik gemacht und der Deutsche Neidmichel als Wähler will doch bei Laune gehalten werden.

Grundsatzdebatten über die Steuerungerechtigkeit dieses Gesetzes braucht man mit den Vertretern der Spezies SPD nicht zu führen.
Der Binding will das so und das kommt, egal wie.
Und die CDU lässt sich erpressen dabei mitzumachen.

Die Anzahl Wähler die man deswegen verliert wird als klein genug angesehen um kein Fass aufzumachen.

Freitag 18.12. ist glaube die Bundesrats Sitzung, die den Mist dann wohl durchwinkt.
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mic72

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Beiträge: 7

160

Freitag, 18. Dezember 2020, 16:45

....
Grundsatzdebatten über die Steuerungerechtigkeit dieses Gesetzes braucht man mit den Vertretern der Spezies SPD nicht zu führen.
Der Binding will das so und das kommt, egal wie.
....

Binding gehört dem linken Flügel der SPD an... insofern: Helau wenn es mal zu Rot-Rot-Grün kommen sollte. :wacko: :baby: