Hallo Wolfgang,
Hallo , dass sind aber genau die Papiere , die von der neuen Abgeltungssteuer betroffen sind ?
Exakt.
Auch die Micro-Futures fallen für private Trader mit Einkommensteuerpflicht in Deutschland unter §20 Abs. 5+6 des Einkommensteuergesetzes.
Einziger Unterschied:
Die 20 K EUR Binding-Freiverlustbetrag werden hier für das Trading eines einzelnen Micro-Future-Kontraks für die meisten Handelsstrategien wahrscheinlich für ein Kalenderjahr ausreichen.
Schon bei Strategien mit nur leichter Pyramidisierung auf maximal 2 gehandelte Kontrakte könnte es aber wieder knapp werden mit den 20K.
Es kann noch gut gehen- aber man muss schon genau überwachen.
Gut sind die Micros für die ersten automatisierten Live Trades mit "kleinem Geld" nach dem erfolgreichen Abschluss der Paper-Trading-Phase.
Für ein wirkliches Trading taugen sie aber für Privatpersonen nicht, weil eben nicht mehr als 1-2 Kontrakte in nur einem einzigen Micro-Future möglich sind, ohne in den Binding-Steuerirrsinn zu laufen.
Dass es eine Totgeburt für die EUREX werden könnte, lassen die aktuellen Umsätze in den Micros vermuten, wobei es hier für eine abschließende Einschätzung sicher noch zu früh ist.